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Neue Corona-Maßnahmen: Entwurf sieht Aus für Gastro, Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr

Von nachrichten.at/apa   30.Oktober 2020

Dass die Regierung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erwägt, wurde den OÖN schon gestern aus Regierungskreisen bestätigt. Konkret soll es eine Nachtruhe von 20 Uhr bis 6 Uhr geben. Der Entwurf enthält außerdem eine Schließung von Lokalen. Veranstaltungen werden untersagt, immerhin Zoos, Museen und Bibliotheken bleiben offen. Für Besuche in Spitälern oder Pflegeheimen braucht es einen Test an Ort und Stelle oder eine effektive Schutzmaske. In Kraft treten sollen die Maßnahmen am kommenden Mittwoch.

Der Entwurf ist mit Donnerstag 23 Uhr datiert, Änderungen sind bis zum endgültigen Beschluss möglich. In der Punktation werden auch die Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung ausgeführt - und die sind recht umfangreich. Unter anderem sind die Betreuung von bzw. Hilfe für Personen genannt, berufliche Tätigkeiten, der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, aber auch die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens".

Beherbergungsbetriebe dürfen keine Gäste mehr aufnehmen

Sich schnell noch eine Pizza holen, wird nicht dazu gehören. Denn in der Gastronomie heißt es selbst beim Take-away mit 20 Uhr Feierabend. Angeboten werden darf ein Abholservice ab 6 Uhr. Offen bleiben Kantinen (Arbeitsstätte, Spitäler, Pflegeheime, Horte), Speisewägen sowie Hotelrestaurants für Gäste dieses Behergungsbetriebs (bis maximal 20 Uhr).

Freilich werden in den Unterkünften keine Touristen mehr beherbergt werden dürfen. Nur jene, deren Urlaub schon läuft, dürfen ihn gemäß dem Entwurf bis zum geplanten Ende genießen. Ansonsten dürfen nur Personen auf Dienstreisen oder die eine Wohnmöglichkeit brauchen, mit Zimmern versorgt werden.

Handel soll weitermachen

Zwar entkommt der Handel diesmal im Gegensatz zum ersten Lockdown einer Schließung, doch kehren die Personenbegrenzungen zurück. Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist das Geschäft kleiner, darf nur eine Person eingelassen werden.

Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, "sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann". Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes dort, wo es nicht ohnehin (wie in Geschäften) vorgeschrieben ist, kann nur im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer erlassen werden.

Profisport geht weiter - aber ohne Publikum

Eng wird es im November mit Freizeitvergnügungen. Sport ist zwar noch möglich, aber nur wenn man sich körperlich nicht zu nahe kommt - also Joggen Ja, Fußballspielen nein. Einzig Profisportler können ihrer Tätigkeit mehr oder weniger uneingeschränkt nachgehen, wobei bei Sportveranstaltungen kein Publikum mehr erlaubt ist. Sprich, mit Inkrafttreten der Verordnung wird beispielsweise der Fußball-Europacup nur noch via TV zu betrachten sein.

Veranstaltungen verboten - mit Ausnahmen

Gleich ganz zusperren müssen Bäder, Freizeitparks, Tanzschulen, Indoor-Spielplätze und vieles mehr. Ausgenommen wären laut Entwurf Museen, Zoos, Bibliotheken und Parks.

Veranstaltungen werden grundsätzlich verboten, explizit angeführt sind etwa kulturelle und sportliche Events, aber auch Messen, Gelegenheitsmärkte, Ausstellungen, Kongresse und nicht zuletzt Hochzeiten. Einzig Begräbnisse können weiter stattfinden, wobei aber nur noch 50 Trauergäste zugelassen werden dürften. Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind etwa Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien oder Veranstaltungen zu religiösen Zwecken.

Tests oder Maske in Pflegeheimen

Mitarbeiter dürfen Alten-, Pflege- und Behindertenheime nur betreten, wenn zwei Mal pro Woche ein molekularbiologischer oder Anti-Gen-Test auf Corona durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist. Besucher dürfen diese Einrichtungen nur betreten, wenn unmittelbar beim Eingang ein Anti-Gen-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist, oder während des Besuchs durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird. Zugelassen ist nur ein Besucher pro Patient, ausgenommen ist Palliativ- und Hospizbegleitung. Für Kranken- und Kuranstalten gelten die selben Regelungen außer der Beschränkung auf eine Person pro Tag.

Dazu kommen neben einer praktisch überall in Innenräumen geltenden Maskenpflicht noch etliche kleinere Regelungen, beispielsweise ein Verbot überfüllter Autos. Pro Reihe dürfen nur zwei Personen sitzen, so es sich nicht um Menschen aus dem gleichen Haushalt handelt.

Video: Simone Stribl (ORF) berichtet über die Gespräche zwischen Regierung und Sozialpartnern.

Die neuen Maßnahmen werden am morgigen Samstag, 16.30 Uhr, präsentiert - zu sehen im Livestream auf nachrichten.at.

Was sich die Regierung offenbar erspart, ist, dass wieder tagelang auf eine Verordnung des Sozialministeriums gewartet werden muss. Diese soll diesmal jedenfalls noch am Tag der Verkündung der Maßnahmen, also am morgigen Samstag vorliegen. Bekannt gegeben wird der neue Lockdown wie üblich von Regierungsspitze, Sozial- und Innenminister. Davor wird per Video mit den Landeshauptleuten und den Klubobleuten der Opposition getagt.

  • Neuer Höchstwert: 5627 Neuinfektionen wurden am Freitag in Österreich registriert, davon entfielen mehr als 1300 auf Oberösterreich. >> Zu den aktuellen Zahlen [mit Grafiken]
  • Offene Schulen und Arbeitsplätze, aber Einschränkungen der Freizeitkontakte: Der Linzer Corona-Experte Bernd Lamprecht sprach sich in der "ZIB" für einen Teil-Lockdown aus. >> Seine Einschätzung im Detail

Video: Welche Maßnahmen aus medizinischer Sicht sinnvoll wären, erklärt Infektiologe Richard Greil

Forderungen nach Entschädigungen

Ziemlich sicher besonders betroffen sein werden wieder Tourismus und Gastronomie. So sollen Nächtigungen nicht mehr für touristische Zwecke angeboten werden können und Gastronomiebetriebe dürften nur noch Speisen zum Mitnehmen oder Lieferdienste anbieten dürfen. Die Branche verlangte umgehend, nach deutschem Vorbild 75 Prozent des Einnahmenentfalls zu kompensieren. Dazu will man eine gewisse Vorlaufzeit, seien die Lager - Stichwort: Ganslzeit - doch voll.

SPÖ fordert Arbeits-Garantie, FPÖ sieht "Freiheitsberaubung" 

Die SPÖ forderte für ihr Ja am Freitag eine Arbeitsplatz-Garantie. Auch verlangte Parteichefin Pamela Rendi-Wagner rasche Entschädigungen für betroffene Unternehmen. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl unterstützt wie erwartet die Regierungsmaßnahmen auf gar keinen Fall. Die FPÖ werde keinen Beitrag dazu leisten, "Österreich noch tiefer in das schwarz-grüne Loch einer grundfalschen Corona-Strategie zu manövrieren". Was die von Kickl als "Freiheitsberaubung" geschilderten Ausgangsbeschränkungen angeht, soll mit diesen dem abendlichen Partywesen ein Ende bereitet werden. Möglicherweise schon ab 20 Uhr darf man dann nur mehr in Ausnahmen auf die Straße, etwa wenn man mit dem Hund hinaus oder zur Arbeit muss oder eine spätabendliche Laufrunde drehen will. Allzu viele sonstige Freizeit-Vergnügen bleiben auch sonst nicht. Wie es aussieht, dürften alle Veranstaltungen untersagt und Fitness- und Yogastudios ebenso wie kosmetische Dienstleister geschlossen werden - und auch dem Amateursport steht eine vierwöchige Pause bevor. Freude mit all dem haben auch die Sozialpartner nicht, denen am heutigen Nachmittag bei einer rund einstündigen Runde ein Verordnungsentwurf vorgelegt wird. So meinte etwa AK-Präsidentin Renate Anderl: "Ich weiß nicht, ob das wirklich Sinn macht, jetzt alles runterzufahren." Gemeinsam mit ÖGB-Chef Wolfgang Katzian deponierte sie aber einige Forderungen, die teils wohl auch erfüllt werden – etwa dass die Schulen offen bleiben, was Lehrervertreter nach Prämien und zusätzlichen Schutzmaßnahmen rufen ließ.

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28. März 2024