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Nationalrat soll Weiterförderung für Biomasse-Kraftwerke beschließen

30.Jänner 2019

Eine entsprechende Übergangsregelung bis zur kompletten Neuordnung der Ökostromförderung soll heute im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien und Neos beschlossen werden. Gezahlt wird die Ökostromunterstützung von den Stromkunden, sozial Schwache sollen künftig vollständig befreit sein.

Die dafür notwendigen Änderungen des Ökostromgesetzes sollen heute mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sowie der Neos beschlossen werden. Erforderlich ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Neos werden dem Abänderungsantrag zustimmen, der die Weiterführung der Förderungen auf drei Jahre befristet, hieß es aus dem Parlamentsklub Mittwochmittag zur APA. "Die Befristung für Ökostromförderung auf drei Jahre gibt Zeit, um eine gesamtheitliche Neuaufstellung für das Förderwesen zu finden", so Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn in einem Statement. Über das Vorhaben hatten zuvor "Presse" und "Kleine Zeitung" berichtet.

140 Millionen Euro Kosten

Die gesamten Kosten für die drei Jahre belaufen sich laut Nachhaltigkeitsministerium auf rund 140 Mio. Euro. Vom Abänderungsantrag sind 47 Biomasseanlagen betroffen. Es geht um Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, deren Förderung im Zeitraum Anfang 2017 bis Ende 2019 abläuft. Im gesamten Förderregime befinden sich aktuell 134 Biomassekraftwerke. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windkraft, Biomasse und Photovoltaik werden 13 Jahre lang mit garantierten Abnahmepreisen unterstützt, um die Differenz zum niedrigeren Marktpreis auszugleichen.

Neu kommt nun eine Kostenbefreiung für soziale Schwache. Bisher galt folgende Regelung: Wer von der GIS befreit ist, konnte auch um Reduzierung des Beitrags zur Ökostromförderung auf 20 Euro im Jahr ansuchen. Nun soll eine vollständige Befreiung direkt auf dem Antrag zur GIS-Befreiung angekreuzt werden können. Im Vorjahr zahlte ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) rund 90 Euro für die Förderung von grünem Strom.

Ökostromlieferung neu

Die Regierung will die Ökostromförderung grundlegend reformieren. Anfang Dezember hat der Ministerrat eine Punktation zum "Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020" (EAG) beschlossen. Ziel ist, den Gesamtanteil der Erneuerbaren bis zum Jahr 2030 auf 45 bis 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs zu erhöhen und 100 Prozent des Stromverbrauchs bilanziell aus Erneuerbaren zu decken.

Für Schellhorn ist die Befristung der Ökostromförderung im heutigen Plenum des Nationalrats ein wichtiger Schritt hin zu einer Neuaufstellung des Förderwesens in diesem Bereich, die auch die Bedürfnisse der Unternehmen nach Planbarkeit berücksichtigt. "Österreich braucht ein gesamtheitliches Konzept für die Förderung von erneuerbarer Energie. Mit der Befristung der Ökostromförderung haben wir in den Verhandlungen sichergestellt, dass im Rahmen dieser Übergangslösung ein effizienteres Förderwesen aufgebaut werden kann", so Schellhorn in einem Statement zur APA.

SPÖ und Arbeiterkammer (AK) kritisieren die Sonderlösung für Biomasse-Anlagen. Die Kostenbefreiung für sozial schwache Haushalte sieht man positiv und verweist auf diesbezügliche frühere Forderungen. SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar spricht von einer intransparenten Gesetzesnovelle, eine Zustimmung der SPÖ wäre, "als würden wir einen Blankoscheck über 150 Millionen Euro unterschreiben". Die AK verweist auf die geplante Ökostromreform und die Erarbeitung einer umfassenden Wärmestrategie, die auch die Biomasse betreffen. "Eine solche kostspielige Sonderlösung zum jetzigen Zeitpunkt ist für uns völlig unverständlich und energiepolitisch kontraproduktiv", so AK-Energieexperte Josef Thoman in einer Aussendung.

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29. März 2024