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Lockdown mit Bewährungsfrist: Nach Weihnachten folgt das stille Silvester

Von Lucian Mayringer   19.Dezember 2020

Nach dreistündiger Videokonferenz stand am Freitagabend fest, was davor schon inoffiziell durchgesickert war. Die Spitze der Bundesregierung und die Landeshauptleute haben sich nur zwölf Tage nach dem Ende des zweiten auf den dritten harten Lockdown geeinigt. In Kraft treten die strikten Einschränkungen am 26. Dezember ab 0 Uhr. Das Ende ist mit dem 24. Jänner im neuen Jahr festgeschrieben, allerdings verbunden mit der Möglichkeit, sich schon eine Woche davor "freitesten" zu können.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) sprach von einer "düsteren Prognose für ganz Europa", die auch Österreich trotz stabiler Zahlen zum Gegensteuern zwinge. Ihm sei bewusst, dass es "an jeder einzelnen Maßnahme Kritik geben wird". Aber nur so sei ein exponentielles Wachstum zu verhindern. Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) nannte drei Parameter für einen Erfolg: Die 7-Tage-Inzidenz müsse unter 100 sinken, es müsse nach dem Lockdown weniger als 1000 Neuinfizierte pro Tag geben, die Grenze für Corona-Intensivpatienten bei 250 liegen.

  • OÖN-TV Kompakt: Lockdown bis 18. Jänner

Einschränkungen: Von 26. Dezember bis 24. Jänner gelten die Ausgangsbeschränkungen wieder rund um die Uhr. Der Handel und die körpernahen Dienstleistungen schließen bis einschließlich 17. Jänner (Abholservice bleibt erlaubt). Sport im Freien bleibt als Teil der bisher bekannten Ausnahmen ebenfalls erlaubt. Für Silvester gibt es keine Ausnahmen. Es gelten also die Ausgangsbeschränkungen. Das Öffnen von Skipisten ist Ländersache (siehe nebenstehenden Artikel).

Zwischen 7. und 17. Jänner gilt von der Volksschule bis zur Oberstufe Distance Learning.

Freitesten: Ab 15. Jänner soll es in allen Bundesländern in bis dahin zu errichtenden Netzwerken an Einrichtungen drei Tage lang wieder Massentest-Termine geben. Wer diese in Anspruch nimmt, darf bei negativem Befund ab 18. Jänner wieder Personen aus einem anderen Haushalt treffen oder im dann wieder geöffneten Handel einkaufen. Für alle anderen bleibt die ganztägige Ausgangsbeschränkung aufrecht. Sie dürfen bis 24. Jänner nur aus den bekannten vier Gründen die Wohnung verlassen (Grundbedürfnisse abdecken, Arbeitsplatz, Sport, Hilfestellung für Angehörige) und müssen dort, wo Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist, künftig eine FFP2-Maske tragen.

Öffnungsschritte: Ab 18. Jänner kehren in allen Schultypen Schüler und Lehrer in die Klassen zurück. Letztere gehören wie Elementarpädagoginnen zu jenen Berufsgruppen, die sich einmal vor dieser Öffnung und danach einmal pro Woche einem Antigentest unterziehen müssen. Das betrifft auch Friseure und andere körpernahe Dienstleister sowie in Handel, Gastronomie und Verkehrsbetrieben Personen mit Kundenkontakt. Im Gesundheitsbereich und der Heimpflege gibt es diese Tests schon bisher.

Von einer Testpflicht will die Regierung nicht sprechen. Denn wer diesen verweigert, könne alternativ seiner Tätigkeit mit einer FFP2-Maske nachgehen.

Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab 18. Jänner stattfinden. Die Auflagen: nicht nach 20 Uhr, maximal 500 Besucher (indoor) bzw. 750 (im Freien) oder 50 Prozent des Fassungsvermögens. Ein negativer Test muss vorgewiesen werden.

Regionale Regeln: Bund und Länder arbeiten an einer Teststrategie ab 18. Jänner. Der Zugang: Wird in einem Bezirk eine bestimmte Infektionsgrenze überschritten (die Rede ist von einer 7-Tage-Inzidenz von 100), dann werden dort Massentestungen ausgelöst.

 

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25. April 2024