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Outdoor-Gästezahl im Sommer wird angehoben

Von nachrichten.at   25.Mai 2020

Die Lockerungen werden ab kommenden Freitag, 29. Mai in Kraft treten. Wie berichtet, dürfen Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen, auch Freibäder und Fitnessstudio können wieder aufsperren. "Es geht auch ganz groß und engagiert im Kulturbereich los", sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober am Montag bei einer Pressekonferenz mit der neuen Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. So werden ab 29. Mai schrittweise Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern erlaubt, wenn das Publikum auf zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen sitzen kann. Bei Freiluftveranstaltungen wird eine höhere Publikumszahl erlaubt, als bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Der Zeitplan: 

  • ab 29. Mai: 100 Personen indoor und outdoor
  • ab 1. Juli: 250 Personen indoor und 500 Personen outdoor
  • ab 1. August: 500 bzw. mit Extragenehmigung 1000 Personen indoor, 750 bzw. 1250 Personen outdoor (mit Extra-Genehmigung)

Die Zahlen beziehen sich rein auf das Publikum und nicht auf das künstlerische oder organisatorische Personal. Für Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze gilt vorerst bis August weiterhin eine Obergrenze von 100 Besuchern. Diese müssen in geschlossenen Räumen Mund-Nasen-Schutz tragen. 

Die Pressekonferenz in voller Länge:

Bei der Vorlage des verpflichtenden Sicherheitskonzept für größere Veranstaltungen wird im Kulturbereich ein erster kleiner Schritt in Richtung der Regionalisierung gesetzt. Das Konzept ist bei der jeweiligen Bezirksbehörde zur Bewilligung vorzulegen – die dann in ihrer Entscheidung auch die lokalen Infektionszahlen und die Lage des Gesundheitsbereichs berücksichtigen kann. "Das ist aber noch keine allgemeine Regionalisierung – wir haben sie nur in einem bestimmten Segment", unterstrich Anschober.

Ausnahmen beim Mindestabstand

Auch die strikte Ein-Meter-Abstandsregel wird im Kulturbereich ab Freitag teils gelockert – wobei dann von den Zuschauern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. "Ein Meter Abstand gilt nach wie vor als Grundregel", unterstrich Mayer in der Pressekonferenz. Sollten die Sitze diesen in einem Haus nicht hergeben, müsse der seitliche Sitz freibleiben - die ventilierte Sitzverteilung in Form eines Schachbrettmusters werde damit möglich. Zugleich könne man unter bestimmten Umständen im Veranstaltungsbereich ab kommendem Freitag aber auch abweichen vom Sicherheitsabstand.

"Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und vier erwachsene Menschen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, dürfen nebeneinander sitzen", so Mayer. Hier orientiere man sich an den Regeln zur Gastronomie, die in der Freizeitgestaltung ohnedies oft zusammengehörten. So sollen auch Pausen und Pausenbüfetts bei Veranstaltungen möglich sein.

"Nicht der Idealzustand für das Kulturleben"

Allerdings sei die Lockerung der Abstandsregel nicht ohne ein kleines "Opfer" möglich, so die am Mittwoch angelobte Kulturstaatssekretärin: "Wenn durch diese Regelungen der Abstand von einem Meter unterschritten wird, dann ist im Publikum der Mund-Nasen-Schutz zu tragen." Das sei selbstredend nicht der Idealzustand für das Kulturleben, aber: "Halbwegs gut besuchte Veranstaltungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit weit auseinander sitzenden Gästen ohne Maske."

Abstandsregel gilt auf der Bühne nicht

Bei der in der Branche heiß diskutierten Frage, unter welchen Rahmenbedingungen in den kommenden Wochen Proben möglich sind, setzt man indes stark auf die Eigenverantwortung der jeweiligen Institutionen, die entsprechende Vorsicht walten lassen sollten. Klar ist jedenfalls, dass auch auf der Bühne die Abstandsregel gegebenenfalls nicht gelten muss. "Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert - und das wird auf der Bühne so sein -, ist von dem einen Meter Abstand abzusehen", so Mayer. Diese Orientierung in Richtung Eigenverantwortung solle dann auch bei Filmdrehs gelten.

Mit der jetzigen Verordnung regelt man die Bedingungen für die nächsten drei Monate. Die Frage für die Institutionen ist mithin, wie die Lage mit Saisonbeginn im September aussieht. Hier wolle die Regierung Mitte Juni nach einer umfassenden Evaluierung eine "erste Abschätzung in Richtung Herbst" geben, kündigte Anschober an. Zu konstatieren bleibe dabei aber immer: "Das Virus ist schwer planbar."

Noch nichts Genaues war am Montag ebenfalls zur Frage der Verlustabdeckungen für die einzelnen Betriebe zu hören. "Wir werden das evaluieren und schauen, wie die Häuser finanziell dastehen", verwies Mayer auf die kommenden Wochen.

Lockerungen auch für Sportveranstaltungen geplant

Das Gesundheitsministerium betonte am frühen Montagabend außerdem, dass die allgemeine Öffnung von Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen auch für Sportveranstaltungen gelten soll. Ausnahme bleibt die Fußball-Bundesliga, wo es eine eigene Vereinbarung gibt, wonach es vorerst Geisterspiele ohne Zuschauer geben wird.

Wie bei allen anderen Veranstaltungen erfolgt auch im Bereich Sport die Öffnung für Veranstaltungen gestaffelt, hieß es in einer Klarstellung des Ministeriums.

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