Koalition will Wandlung von Vereinen in Genossenschaften ermöglichen
WIEN. Die Schwarz-Grüne Koalition wackelt zwar derzeit heftig, aber noch geht die Arbeit weiter. So haben die beiden Parteien im Justizausschuss einen Gesetzesvorschlag eingebracht, mit dem es künftig möglich werden soll, einen Verein in eine Genossenschaft umzuwandeln.
Zugleich soll die Rechtsform der Genossenschaft attraktiver gestaltet werden, etwa durch eine Neuregelung der Nachschusspflicht für Genossenschafter, schreibt die Parlamentskorrespondenz.
Wenn Vereine stark wachsen, entspricht ihre unternehmerische Tätigkeit manchmal nicht mehr der Rechtsform eines Vereins. Daher soll das neue Gesetz ermöglichen, solche Vereine in Genossenschaften umzuwandeln. Bisher bestehe diese Möglichkeit dieser "identitätswahrenden Umwandlung" in eine Genossenschaft nur für Revisionsverbände, so die Erläuterungen.
Bei bestehenden Genossenschaften soll die Nachschusspflicht der Mitglieder einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung bei Verlusten flexibler gestaltet werden. Es soll möglich werden, die Nachschusspflicht einzuschränken oder ganz auszuschließen - auch bei bestehenden Genossenschaften. Die Rechtsform einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung wird ganz gestrichen.