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Kleinwalsertal-Besuch: Abstandsregel galt nicht für Kanzler

Von nachrichten.at/apa   15.Juli 2020

Nun sind sie auch über eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums verärgert, wonach die Polizei in Vorarlberg damals keine offensichtlichen Verstöße wahrnahm bzw. die Abstandsregel für den Kanzler nicht galt.

Die Neos wollten unter anderem wissen, ob damals geprüft wurde, welche der angesichts des Kurz-Besuchs enger als mit einem Meter Abstand zusammenstehenden Personen im selben Haushalt wohnten bzw. warum die Versammlung nicht aufgelöst wurde. Die Antwort des Ministeriums: Es habe sich augenscheinlich um Familienverbünde gehandelt.

Zudem sehe die Lockerungsverordnung vor, dass die Ein-Meter-Regel "nicht für Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung" gelte. Es habe am betreffenden Abend auch keine Anzeige wegen Verstößen gegen diese Verordnung bzw. gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz gegeben.

Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker reagierte empört. "Hier zeigt sich wieder einmal das Politikverständnis der ÖVP: Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher. Die Kanzler und seine Leute dürfen alles, die Bevölkerung nicht", meinte er gegenüber der APA in einer schriftlichen Stellungnahme. "Dass die eigenen Verordnungen von Bundeskanzler Kurz nicht eingehalten werden mussten, muss man sich erst auf der Zunge zergehen lassen. Das ist der Gipfel des Eisbergs."

Loacker kritisierte die Corona-Gesetze als überhastet und schlampig gemacht. "Während einzelne Personen im Park kontrolliert und, wie wir heute wissen, zu Unrecht bestraft wurden, fand man es nicht notwendig, eine Menschentraube im Kleinwalsertal aufzulösen oder zu überprüfen, in welchem Naheverhältnis die Personen zueinanderstanden. Hauptsache, der Kanzler kann bejubelt werden", so der Neos-Mandatar, der sich für eine Generalamnestie aussprach: "Auf die Gesundheit der Menschen, auf die Vorbildfunktion eines Kanzlers und eines Landeshauptmannes aber auch auf die politische Verantwortung, wurde gepfiffen."

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28. März 2024