Kirche: "Größtes Befremden" über VfGH-Erkenntnis
WIEN. "Größtes Befremden" hat der Spruch des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Ungleichbehandlung von Kunst und Religionsausübung in den evangelischen Kirchen ausgelöst.
Gotteshäuser durften während des vergangenen Lockdowns betreten werden, Kultureinrichtungen nicht. Das verletze den Gleichheitsgrundsatz, so der VfGH.
Seit Beginn der Pandemie sei zwischen Regierung und den anerkannten Religionsgemeinschaften abgesprochen gewesen, dass Letztere für Gottesdienste eigene Regelungen zum Schutz vor Covid-19 anordnen dürfen, sagte Synodenpräsident Peter Krömer. Nun werde der Eindruck erweckt, "dass in den Kirchen während der Pandemie überhaupt keine Beschränkungen vorhanden waren". Das Gegenteil sei der Fall: "Teilweise waren die Maßnahmen im Bereich der Kirchen sogar strenger", sagt Krömer.