Keine Einigung bei Asylwerbern in Lehre
WIEN. Die Verhandlungen der Parteien im Innenministerium über den Umgang mit Asylwerbern in Lehre haben am Dienstag wieder keine Einigung gebracht.
Knackpunkt ist weiterhin, ob der im Raum stehende Abschiebestopp auch für Asylwerber, die jüngst einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten haben, gelten soll.
Diese Hürde soll nun in bilateralen Verhandlungen aus dem Weg geräumt werden. Am ehesten einig waren sich die verhandelnden Parteien am Dienstag darin, dass es in der Causa bald eine Lösung geben soll. Für das Innenministerium, das sich als Vermittlerin zwischen den Parlamentsparteien sieht, sind die Gespräche jedenfalls "recht gut" verlaufen.
ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos hätten sich darauf verständigt, weitere Details bilateral zu verhandeln. Die FPÖ nahm an dem Treffen gar nicht erst teil, sie spricht sich grundsätzlich gegen einen Abschiebestopp aus.
Es ist sicher nur ein Zufall, dass die Damen und Herren Asylanten immer erst dann eine Lehre beginnen, wenn sie den ersten negativen Asylbescheid bekommen haben. Der überbordende Fleiß der zugewanderten friedliebenden Messerträger ist auch daran zu erkennen, dass immer noch ca 30000 ANERKANNTE Asylanten keine Arbeit angenommen haben, sieht man vom Suchtmittelhandel ab, der aber nicht vom AMS vermittelt wird. Gesetze sind offensichtlich nur für Personen ohne Migrationshintergrund einzuhalten.
Es will in die Hinterköpfe und sonstigen Rückenmarksfortsätze nicht hinein, dass die sogenannte Humanität auf Unmenschlichkeit hinausläuft.
Das einzelne Burscherl zieht naturgemäß ein relativ unbeschwertes Leben in der ihm zu Füßen liegenden Fremde vor, wo er von NGO und ähnlichen Ungläubigen verhätschelt wird.
Für das afghanische (syrische, irakische ...) Volk hingegen ist es ein herber Verlust, wenn so ein kluger, lernwilliger und zum Anpacken bereiter junger Mann seiner entwicklungsbedürftigen Wirtschaft entzogen wird. Das industriell hochentwickelte Österreich aber sollte sich anders zu helfen wissen als durch Kidnapping.
Wiegt man diese Standpunkte gegeneinander ab, müsste nach normalem Ermessen die Rechtslage das Zünglein an der Waage sein.