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Kein Einlenken bei Familienbeihilfe

Von nachrichten.at/apa, 29. Oktober 2019, 13:12 Uhr
Weniger Familienbeihilfe für Kinder im Ausland
(Symbolbild) Bild: DPA

WIEN. Im Streit um die von Österreich beschlossene Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland bleibt auch die derzeitige Bundesregierung hart.

Ein entsprechender Bericht von orf.at wurde vom Bundeskanzleramt am Dienstag gegenüber der APA bestätigt.

Österreich habe eine Stellungnahme an die EU-Kommission übermittelt, mit der die "bisherige österreichische Position untermauert und im Detail nochmals ausgeführt" worden sei, erklärte die für das Familienministerium zuständige Pressesprecherin Ursula Schimpl. "Es wird herausgearbeitet, dass die Familienbeihilfe in ihrem Ursprung eine bedarfsbezogene Sachleistung ist, die auf den jeweiligen Bedarf von Kindern abzielt", heißt es in der Stellungnahme weiter. "Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission."

Die EU-Kommission hat in der Angelegenheit bereits zwei Mahnschreiben an Österreich geschickt. Die EU-Behörde muss nun darüber entscheiden, ob sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anruft. Wann dies geschehen werde, konnte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag der APA in Brüssel nicht sagen. Man werde die Argumentation der Stellungnahme zunächst analysieren, hieß es.

Die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hatte zum Start des Vertragsverletzungsverfahrens im Jänner die Indexierung als "zutiefst unfair" bezeichnet. Die Maßnahme, die von der türkis-blauen Bundesregierung gesetzt wurde, verhindere nicht einen "Sozialtourismus", sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu eine deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.

Grüne kritisieren Festhalten an Indexierung

Die Grünen haben das Festhalten der Bundesregierung an der Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder in Osteuropa kritisiert. "Es ist absolut unverständlich, warum die Übergangsregierung weiterhin an der Indexierung der Familienbeihilfe festhält, obwohl sie offensichtlich EU-Recht widerspricht", sagte die Delegationsleiterin der Grünen im Europaparlament, Monika Vana, am Dienstag.

Die Freizügigkeit und Nicht-Diskriminierung von Arbeitnehmern seien Grundsätze der EU, die nicht aufgeweicht werden dürften, betonte Vana. Die EU-Kommission hat in der Angelegenheit bereits zwei Mahnschreiben an Österreich geschickt. Die EU-Behörde muss nun darüber entscheiden, ob sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anruft.

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27  Kommentare
27  Kommentare
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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2019 20:43

Warum benötigen wir die 24 Stundenhilfe aus dem Ausland? Angeblich schon, wir brauchen diese tüchtigen Frauen, die sich dafür in Summe ein halbes Jahr von ihren Familien trennen, weinen bei der Abreise und dann ist die Indexberechnung für die Kinder, die den Zeitverlust der Mütter hinnehmen müssen, eine regelrechte Schande - Punkt!

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( Kommentare)
am 29.10.2019 20:26

Und wenn die Beihilfe nicht mehr so gross ausfällt, ist es sie noch immer höher, als die ostblocklaender an die Familien zahlen. Wenn sie in der Heimat ueberhaupt welche bekommen. Oestereich ist kein goldesel.

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Theodor40 (195 Kommentare)
am 29.10.2019 18:30

Wenn die Kinder für die Familienbeihilfe bezogen wird in Österreich einen Aufenthaltstitel haben bekommen sie die Familienbeihilfe in voller Höhe, weil diese auf die Lebenshaltungskosten in Österreich ausgelegt ist. Um die Loglik in dieser Sache zu verstehen bedarf es gesunden Menschenverstand.
Natürlich fördert die Nicht-Indexierung den Umstand, dass ein Elternteil von Familien mit vielen Kindern aus EU-Ländern mit niedrigeren Durchschnittseinkommen nach Österreich kommen, eine schlecht bezahlte Hilfsarbeit annehmen wo kaum Lohnsteuer zu zahlen ist. Wo wird denn hier ins SYSTEM eingezahlt frage ich mich??? Die gut ausgebildeteten Leute dieser Länder bleiben meist zu Hause, oder nehmen die Familie eh mit nach Österreich.
Obendrein leidet das Familienleben, weil ein Partner fast nie zu Hause ist. Es ist mir klar, dass dieser Aspekt von den Linken aufgrund ihrer Auffassung vom Familienbegriff irrelevant ist. Darum kommt die Idee der Indexierung ja von den bürgerlich-rechten Partien.

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Theodor40 (195 Kommentare)
am 29.10.2019 18:27

Wenn die Kinder für die Familienbeihilfe bezogen wird in Österreich einen Aufenthaltstitel haben bekommen sie die Familienbeihilfe in voller Höhe, weil diese auf die Lebenshaltungskosten in Österreich ausgelegt ist. Um die Loglik in dieser Sache zu verstehen bedarf es gesunden Menschenverstand.
Natürlich fördert die Nicht-Indexierung den Umstand, dass ein Elternteil von Familien mit vielen Kindern aus EU-Ländern mit niedrigeren Durchschnittseinkommen nach Österreich kommen, eine schlecht bezahlte Hilfsarbeit annehmen wo kaum Lohnsteuer zu zahlen ist. Wo wird denn hier ins SYSTEM eingezahlt frage ich mich??? Die gut ausgebildeteten Leute dieser Länder bleiben meist zu Hause, oder nehmen die Familie eh mit nach Österreich.
Obendrein leidet das Familienleben, weil ein Partner fast nie zu Hause ist. Es ist mir klar, dass dieser Aspekt von den Linken aufgrund ihrer Auffassung vom Familienbegriff irrelevant ist. Darum kommt die Idee der Indexierung ja von den bürgerlich-rechten Partien.

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 29.10.2019 18:12

Es gibt nichts Ungerechteres als die Gleichbehandlung Ungleicher.

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Petziziege (3.590 Kommentare)
am 29.10.2019 15:56

Sogar den Kindern ist die ÕVP das Geld neindig wichtig man KTM Millionen zuschanzeen....

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mape (8.837 Kommentare)
am 29.10.2019 18:59

Nick passt !

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Klettermaxe (10.487 Kommentare)
am 29.10.2019 14:44

"Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. "

Na eben, diese bedarfsorientierte Beihilfe wird doch an unterschiedlichen Plätzen ausbezahlt. Genau darum geht es doch, um die Anpassung an den Ort der Auszahlung.

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 29.10.2019 14:41

Die Kinderbeihilfe ist völlig unabhängig vom Einkommen und hat überhaupt nichts mit Einkommen und Abzügen zu tun.

Die Kinderbeihilfe soll allen in Österreich lebenden Kindern zukommen, unabhängig davon ob es Eltern gibt, die in Österreich arbeiten oder nicht.

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zivi111 (600 Kommentare)
am 29.10.2019 13:28

Man kann nur inständig hoffen, dass der EuGH diese zutiefst unfaire Regelung - die im übrigen "null Komma Josef" für das Budget bringen würde - als rechtswidrig aufhebt.
Wer gleiche Beiträge in das Sozialsystem einbezahlt hat auch gleiche Rechte, alles andere wäre eine völlig unsachliche Diskrimination!

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docholliday (8.076 Kommentare)
am 29.10.2019 13:46

Es bekommt jeder die gleiche Kinderbeihilfe, wenn er bei uns in Österreich wohnt.
Darauf hat jeder den gleichen Anspruch.
Und auf die Lebenserhaltungskosten in Österreich ist sie auch angepasst.
Nicht auf Rumänien, nicht auf Bulgarien, Punkt.
Wo ist Ihr Problem?

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staatsbuergerin (2.279 Kommentare)
am 29.10.2019 13:55

Wenn Sie schon von LebensERhaltungskosten sprechen, sollte man hier auch erwähnen, dass viele Mütter von Kindern, die in Ruänien, Bulgarien etc. großteils ohne Anwesenheit der Mutter aufwachsen müssen, bei uns in der Pflege alter Menschen arbeiten. Diesen Menschen die Familienbeihilfe zu neiden, finde ich extrem schäbig!

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 29.10.2019 14:44

Es geht nicht ums Neiden. Es wird bejammert, dass in Österreich sehr viele Kinder in Armut leben und der Staat hat kein Geld um diesen Kindern ein anständiges Leben zu ermöglichen. Dafür kann eine Familie in Rumänien um das österreichische Kindergeld ganz gut leben. Fair ist das nicht.

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Biobauer (6.031 Kommentare)
am 29.10.2019 13:48

Wieviele Millionen sind für sie Null Komma Josef, mein lieber Zivi?

Das Wort Sachbezogene Geldleistung verstehen sie anscheinend auch nicht.

Ein Kind in Rumänien großzuziehen kostet einfach nur ein Bruchteil dessen was es ist Österreich kostet.

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Zauberfee (244 Kommentare)
am 29.10.2019 13:50

Das Problem ist ganz einfach zu Regeln, es bezahlen nur die in den FLAF ein deren Kinder auch in Österreich leben, ( Nachweis bei nicht Österreichischen Staatsbürgern Jährlich durch Zeugnisse, Mutter Kind Pass oder Kindergarten Bestätigung) und nur die bekommen auch Familienbeihilfe, denn der Einzahlungsbetrag steht in keinster Weise zum Auszahlungsbetrag.

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Dede.is.here (2.146 Kommentare)
am 29.10.2019 14:07

...und natürlich streichen wir die Pension, sollte der Pensionist seinen Lebensabend auf einer Finca in Spanien verbringen.

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bergere (3.190 Kommentare)
am 29.10.2019 14:32

Das sind zwei paar Schuhe,aber mir ist klar füreinen linken Träumer geistig zu hoch.

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adhoc (4.106 Kommentare)
am 29.10.2019 14:55

in spanien ist das leben aber schon auch billiger …..

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Klettermaxe (10.487 Kommentare)
am 29.10.2019 14:46

Der Dienstgeber füttert den FLAF für jeden Dienstnehmer mit 3,9 % der Bruttolohnsumme.

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jamei (25.489 Kommentare)
am 29.10.2019 13:59

ZIVI111 (273 Kommentare)
vor 29 Minuten

Können Sie mir bitte sagen - WER für die Familienbeihilfe EINZAHLT?

Danke für Ihre Info.

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Zauberfee (244 Kommentare)
am 29.10.2019 14:12

Ja kann ich die die Familienbeihilfe wird vom FLAF ausbzehalt und dieser wird gespeisst durch den den Dienstgeber ( bzw hat der das Abzuführen )

Dienstgeberbeitrag (DB) ans Finanzamt
Dieses Geld fließt in den sogenannten Familienlastenausgleichfonds (FLAF). Aus diesem werden die Familienbeihilfe und andere Leistungen finanziert.
Der DB beträgt 4,1% des Bruttoeinkommens des Angestellten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Familienlastenausgleichsfonds
Seit den 1980er Jahren zeigt sich aber, dass die Art der Budgetierung auch eine vertikale Umverteilung mit sich bringt. Der FLAF unterstützt die unteren Einkommensschichten wesentlich stärker als die oberen. Das unterste Viertel der Einkommensempfänger erhält mehr als das 3fache ausbezahlt, als es (indirekt) einzahlt. Das oberste Viertel hingegen erhält nur die Hälfte der einbehaltenen Summe zurück. Selbständige müssen keinen Beitrag entrichten, haben aber gleichwohl Anspruch auf die Leistungen.

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Padme (80 Kommentare)
am 29.10.2019 14:15

Ich will ja nicht kleinlich sein, aber der DB beträgt 3,9 % und nicht 4,1 %

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Zauberfee (244 Kommentare)
am 29.10.2019 14:28

Danke für die Info , meine Lohnverrechner Prüfung ist halt schon wieder 5 Jahre aus ( nein ich arbeite momentan nicht in der Lohnverrechnung für alle Suderer hier), ist an mir vorbeigegangen das der ohnehin schon noch gesengt wurde , also ist die Schieflage noch viel Größer

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Padme (80 Kommentare)
am 29.10.2019 14:43

bis 31.12.2017 hatten Sie ja Recht, da war der DB 4,1 % und wie gesagt, es ist nicht kleinlich gemeint

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jamei (25.489 Kommentare)
am 29.10.2019 14:33

Zauberfee - Danke für Ihre Ausführungen - Ich wollte es so gerne von ZIVI wissen, da
er/sie so GROSSARTIG schreibt

"Wer gleiche Beiträge in das Sozialsystem einbezahlt hat auch gleiche Rechte haben"

Nach ZIVI Aussage dürften dann nur DG eine FB erhalten, denn die zahlen das ja ein.
GRINS - oder habe ich die Zeilen von ZIVI falsch verstanden?

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Zauberfee (244 Kommentare)
am 29.10.2019 15:40

Du kannst doch von einem Linken nicht verlangen dass er rechnen kann. Also du stellst aber Ansprüche das sie dass nicht können, haben sie ja hinlänglich bewiesen

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( Kommentare)
am 29.10.2019 14:50

Genau richtig wer zahlt in das Sozialsystem dementsprechend ein ,der kleine arbeitende Mensch!

Schwerarbeiter, Schichtarbeiter, Pflegekräfte, Bauarbeiter, Reinigungskräfte.....u.viele andere!

Ein klein Pensionist der sich etwas dazu verdienen möchte, wird gleich bis zu 1500£ im Jahr von der GKK. gefordert, und das Finanzamt bis zu 2000€!
Die meisten geben es wieder auf!

Und wo kommen diese großen Summen hin, in dieses System, wo auch andere mitnaschen, die nichts einzahlen!

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