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Kassenfusion: VfGH verhandelt türkis-blaue Reform

08.Oktober 2019

Wird die türkis-blaue Sozialversicherungsreform aufgehoben, oder ist sie verfassungskonform? Werden gewisse Teile davon für verfassungswidrig erklärt? Diese Fragen wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantworten. Heute, Dienstag, und morgen verhandelt das Höchstgericht die Reform, deren zentraler Punkt die Fusion der 21 Sozialversicherungsträger auf fünf ist, welche mit Anfang 2020 umgesetzt sein soll. Die Verhandlung am VfGH ist öffentlich zugänglich. Vertreter von Sozialversicherungen, Arbeiterkammern oder auch von 113 Dienstnehmern kommen dabei zu Wort. Insgesamt wurden 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht.

Video: Die Zusammenlegung der Krankenkassen sind ab Dienstag beim Verfassungsgericht auf dem Prüfstand.

Nach den beiden Verhandlungstagen wird der VfGH die Beratungen fortsetzen und, falls erforderlich, einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen. Ein Erkenntnis des Höchstgerichts ist daher nicht gleich nach diesem Mittwoch zu erwarten.

Geleitet werden die Tagungen des VfGH derzeit von Christoph Grabenwarter. Ihm wurde die Führung übertragen, nachdem die damalige VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein Anfang Juni zur Bundeskanzlerin der Expertenregierung ernannt worden war. Die Präsidentenfunktion ist vorerst noch unbesetzt, daher verhandeln aktuell 13 statt sonst 14 Richter.

Bei den Anträgen gegen die Kassenreform geht es in erster Linie um einen möglichen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung, vor allem wegen der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Wie berichtet, hat auch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) bzw. deren Obmann Albert Maringer einen Antrag eingebracht. Er richtet sich gegen die Fusion der regionalen Sozialversicherungsträger und gegen Eingriffe in die Selbstverwaltung durch die Verschiebung der Kräfteverhältnisse in den Gremien weg von Arbeitnehmer- hin zu Arbeitgebervertretern.

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