Kassenfusion: VfGH verhandelt türkis-blaue Reform
WIEN. Vertreter von Sozialversicherungen, AK und Dienstnehmern kommen heute und morgen zu Wort.
Wird die türkis-blaue Sozialversicherungsreform aufgehoben, oder ist sie verfassungskonform? Werden gewisse Teile davon für verfassungswidrig erklärt? Diese Fragen wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantworten. Heute, Dienstag, und morgen verhandelt das Höchstgericht die Reform, deren zentraler Punkt die Fusion der 21 Sozialversicherungsträger auf fünf ist, welche mit Anfang 2020 umgesetzt sein soll. Die Verhandlung am VfGH ist öffentlich zugänglich. Vertreter von Sozialversicherungen, Arbeiterkammern oder auch von 113 Dienstnehmern kommen dabei zu Wort. Insgesamt wurden 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht.
Video: Die Zusammenlegung der Krankenkassen sind ab Dienstag beim Verfassungsgericht auf dem Prüfstand.
Nach den beiden Verhandlungstagen wird der VfGH die Beratungen fortsetzen und, falls erforderlich, einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen. Ein Erkenntnis des Höchstgerichts ist daher nicht gleich nach diesem Mittwoch zu erwarten.
Geleitet werden die Tagungen des VfGH derzeit von Christoph Grabenwarter. Ihm wurde die Führung übertragen, nachdem die damalige VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein Anfang Juni zur Bundeskanzlerin der Expertenregierung ernannt worden war. Die Präsidentenfunktion ist vorerst noch unbesetzt, daher verhandeln aktuell 13 statt sonst 14 Richter.
Bei den Anträgen gegen die Kassenreform geht es in erster Linie um einen möglichen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung, vor allem wegen der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Wie berichtet, hat auch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) bzw. deren Obmann Albert Maringer einen Antrag eingebracht. Er richtet sich gegen die Fusion der regionalen Sozialversicherungsträger und gegen Eingriffe in die Selbstverwaltung durch die Verschiebung der Kräfteverhältnisse in den Gremien weg von Arbeitnehmer- hin zu Arbeitgebervertretern.
Frage: Sitzen Arbeitnehmervertreter auch in den Gremien der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern ?
In der gewerblichen Wirtschaft und bei den Bauern gibt es keine Arbeitnehmer als Versicherte.
Worum geht's denn beim SVOG wirklich?
1) Politische und machtpolitische Umfärbelung ("Rot raus und Türkis-Blau rein")!
2) Direkte(re) Einflussnahme der Bundesregierung. Wobei, auch jetzt schon hatte das Gesundheitsministerium in vielen Bereichen ein Einspruchs- oder Vetorecht.
3) Eindeutige Machtverschiebung in Richtung der DG-Seite! Es ist völlig skurril, dass die DG über die SV-Beiträge der DN entscheiden können!
4) Vorbereitung, dass immer mehr von der gesetzlichen in den privaten Versicherungsbereich verschoben wird
5) Es wird nichts besser oder billiger für die Versicherten, sondern die Leistungen werden mittel-/langfristig sogar eingeschränkt werden (müssen)!
und dann wird eine eigene private Versicherung angestrebt, weil man Leistungen einschränken muss!
Rot raus, weil abgewählt.
Warum waren die Roten übrigens "drinnen"?
Diese sog Reform ist eine Frechheit gegenüber den Arbeitnehmern, hat mit Harmonisierung überhaupt nichts zu tun und die SPÖ ist und war zu blöd dies zu thematisieren Diese Reform ist Verrat an den Arbeitnehmern und wird vom Arbeitnehmer Verräter Wöginger unterstützt!!
Die versicherten Arbeitnehmer haben mit der Reform keinen Nachteil,
nur einige privilegierte Arbeitnehmer der Versicherungen.