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Justiz im Corona-Modus: Nur dringliche Schritte

Von Jasmin Bürger, 25. März 2020, 00:04 Uhr
Justiz im Corona-Modus: Nur dringliche Schritte
Justizministerin Zadic verordnet der Justiz „Minimalbetrieb“. Bild: APA

WIEN/INNSBRUCK. Staatsanwälte arbeiten im Notbetrieb, in Tirol soll auch eine unabhängige Kommission den Fall Ischgl untersuchen.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte gestern die Aufnahme von Ermittlungen rund um die Ausbreitung des Coronavirus im Skiort Ischgl. Wie berichtet, hatte das Land Tirol nach anhaltender Kritik an seinem Krisenmanagement am Montag selbst die Justiz eingeschaltet, weil ein Betrieb eine Corona-Infektion eines Mitarbeiters bereits Ende Februar festgestellt, aber der Gesundheitsbehörde nicht gemeldet hat. Dies könnte der Ausgangspunkt der folgenschweren Infektionswelle sein, die Tirol zum österreichischen Virus-Hotspot gemacht hat.

Die schwarz-grüne Koalition in Tirol hat gestern zusätzlich die Einrichtung einer externen, unabhängigen Expertenkommission angekündigt, die das Krisenmanagement der Tiroler Behörden und der Landesregierung prüfen soll. Über Besetzung und konkreten Auftrag soll mit der Opposition entschieden werden. Für Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter und Vize-FP-Chef Manfred Haimbuchner ist das nicht genug: Er regte – für nach der Krise – die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses an.

Doch schon die Ergebnisse der Justiz dürften auf sich warten lassen: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das Landeskriminalamt mit Ermittlungen beauftragt, noch ist nicht einmal bekannt, um welchen Betrieb es sich handeln soll. Ausgangssperren und Isolationsvorschriften würden die Ermittlungen nicht erleichtern, hieß es gestern von der Staatsanwaltschaft.

Tatsächlich hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) den Staatsanwaltschaften die Einschränkung sozialer Kontakte verordnet – vorerst bis 13. April befristet. "Die Justiz wird auf Minimalbetrieb heruntergefahren", das betreffe auch die Staatsanwälte und ihre Arbeit, so Zadic auf OÖNachrichten-Anfrage. Sämtliche Ermittlungsschritte, die Kontakte erfordern, unterliegen einer Einzelfallprüfung der Dringlichkeit. Einvernahmen etwa sollen "soweit möglich via Videokonferenz stattfinden", so Zadic.

Verzögerung für brisante Fälle?

Zusätzliche Genehmigungspflichten gibt es nicht, Fristen für die Verfahrensdauer oder zur Einbringung von Beschwerden sind aber ausgesetzt. Das bedeutet wohl auch für brisante Fälle wie die Ermittlungen rund um das Ibiza-Video und die Causa Casinos/Novomatic oder das ohnehin schon Jahre dauernde Eurofighter-Verfahren Verzögerungen.

In der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA), die die meisten derartigen Fälle untersucht, läuft der Notbetrieb nicht erst seit gestern. "Wir priorisieren bei den Verfahren wie vorgeschrieben nach Dringlichkeit", erklärt WkStA-Sprecherin Elisabeth Täubl. Das bedeutet: Zeugen- und Beschuldigteneinvernahmen oder Hausdurchsuchungen finden in Verdachtsfällen kaum statt. Denn als dringlich gelten "vorrangig Verfahren, bei denen Beschuldigte bereits in Haft sind", präzisiert Täubl.

Einen Vorteil hat die WKStA: Alle Akten laufender Verfahren sind digitalisiert, die Ermittler können sie also im Homeoffice bearbeiten.

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Jasmin Bürger
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2  Kommentare
2  Kommentare
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sol3 (13.727 Kommentare)
am 25.03.2020 16:57

Da ist etwas nicht grün.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.331 Kommentare)
am 31.03.2020 16:16

Wer hat Ihnen das Schwarz-Sehen engebläut?

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