Juristen halten neue Maskenpflicht für gesetzeswidrig
WIEN. Der Unterschied zwischen Lebensmittel- und sonstigen Geschäften sei "sachlich nicht gerechtfertigt".
Das sagt der frühere Verfassungsrechtler Rudolf Müller. Ähnlich sieht das der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Laut "Standard" (Wochenend-Ausgabe) wird die neue Maskenpflicht bereits beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
Dieser hat bereits zwei Corona-Verordnungen - zu den Ausgangsbeschränkungen und zur 400 m2-Lockerungsbestimmung - wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben.
Die seit Freitag vor einer Woche geltende neue Verordnung schreibt einen Mund-Nasen-Schutz (neben Apotheken und Öffis) auch wieder für den Lebensmittelhandel, Tankstellenshops, Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen vor.
- Anmerkung: In Oberösterreich ist die Regelung noch strenger. Hier gilt die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen.
Eine solche "Differenzierung zwischen Lebensmittelhandel und anderem Handel müsste eine sachliche Grundlage haben", meint Müller. Wenn es sich ausschließlich um einen politischen Kompromiss mit der Wirtschaftskammer handle, wird auch diese Verordnung wieder gekippt werden, ist er überzeugt.
Ähnlich sieht das der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Er erkennt ebenfalls keine triftige Begründung für die Differenzierung zwischen den Geschäftstypen. Dabei habe der VfGH explizit gefordert, dass das Ministerium derartige Ungleichbehandlungen transparent begründen und seine Informationsbasis darlegen muss. Eine vom VfGH aufgehobene Regelung hatte Gartencenter gegenüber anderen großen Geschäften - ohne nachvollziehbaren Grund - bevorzugt.
Laut Gesundheitsministerium gibt es allerdings sehr wohl eine inhaltliche Rechtfertigung für die teilweise Maskenpflicht: Sie gelte für jene Geschäfte, die für Risikogruppen zum Einkaufen lebensnotwendig seien, wie eben Supermärkte. Das Ministerium berief sich auch auf ein Fachgutachten des Infektiologen Herwig Kollaritsch, der in der Corona-Taskforce von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sitzt. Er hält eine zwangsweise Anordnung der Maske nur in jenen Bereichen geboten, "deren Besuch auch für Risikopersonen ein nahezu unvermeidbares Muss darstellt".
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Anmerkung: In Oberösterreich ist die Regelung noch strenger. Hier gilt die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen.
Was soll man den vom Shorty und seinem Rudi anderes erwarten?
Außer Panik und Angst verbreiten gibt's kaum nennenswertes...
Juristen wollen über die Maskenpflichten entscheiden? Gut, dann sollen wohl Virologen Verfassungsgesetze basteln. Wo ist die Eleganz der Verfassung hin?
Vielleicht hilft Ihnen das auf die Sprünge:
(1a) Beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen
1. von öffentlichen Apotheken,
2. von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln),
3. von Banken, und
4. der Post einschließlich Postpartnern und
5. durch Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden,
ist zusätzlich eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
Und jetzt raten Sie mal, wo das steht.
§ 2 COVID-19-LV!
Das Ding heißt Verordnung, hat Gesetzesrang!
Ihnen scheint nicht ganz klar zu sein, worüber hier zu entscheiden ist, wenn Sie glauben, dass dies Sache der Virologen wäre.
In dieser Beurteilung geht es, anders als Sie sich vorstellen, NICHT darum, ob MNS adäquater Schutz sind, sondern um die Frage, ob es sachlich gerechtfertigt ist, dass das Tragen von MNS in gewissen Bereichen Pflicht ist und anderswo nicht.
WER IST müller??
War klar, dass dir das zu hoch war
Diese Regierung gehört entlassen, weil sie in einem fort gesetzwidrigen Mist baut, die Menschen drangsaliert und Österreich schweren Schäden zufügt !
Artikel bis zur letzten Zeile lesen, dann merkt man schnell, dass dieser Artikel sehr manipulativ aufgebaut ist. Die sachliche Begründung zur Ungleichbehandlung des Lebensmittelhandels ist jedenfalls angeführt, die Empörung komplett umsonst.
Richtig ist: Die Verfassungsrichter hätten dies mit der Regierung klären sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
So richten die Verfassungsrichter SCHADEN an, in dem sie das Vertrauen der Menschen in die Regelungen untergraben.
Das Virus zeigt - wie auch in anderen Bereichen - schonungslos die Schwachstellen und Fehlentscheidungen von so vielen Personen auf: in diesem Fall mancher Verfassungsrichter.
Wenn Sie dieser Regierung vertrauen ist es aber schon Ihr Problem !
Ganz unten im Artikel steht ja die Begründung, warum man eine unterschiedliche Behandlung vornimmt: in Lebensmittelmärkte müssen alle regelmäßig einkaufen gehen auch die Risikogruppen.
Aber wer liest schon bis zum Ende? Offenbar kaum einer der Poster.
Stimme Ihnen zu: Vielleicht nocheinmal zur Veranschaulichung
"Differenzierung zwischen Lebensmittelhandel und anderem Handel müsste eine sachliche Grundlage haben"
Wer mit dem Pflegeminister Anschober unzufrieden ist, sollte auf die HP der Gesundheit Österreich GmbH gehen und den Fragebogen ausfüllen, oder noch besser ausdrucken und per Post schicken, dann darf man nämlich mehr sagen als einen Zweizeiler, den er sich schnell zugunsten seiner Vereine zurechtschönen kann.
Die Auswahl ist doch ganz logisch aber überhaupt nicht sachlich. Die Post, Banken und Lebensmittelgeschäfte haben durch die übertriebenen Corona Verordnungen noch keine Schaden erlitten. Deshalb hat man diesen Organisation Maskenpflicht auferlegt. Man wird ja solche Branchen auch noch politisch ruinieren können.. Der Studienabbrecher, Berufspolitiker und leerer Lehrer schaffen das. Bei steigenden Infizierten haben wir immer weniger erkrankte Menschen. Das ist erfreulich. Wie beim Autoverkehr. Wir haben alle Jahre mehr Autos auf den Straßen aber Gott sei Dank immer weniger Verkehrstote. Daher bringen die Corona Tests nur Gewinne für die Pharmaindustrie, Ärzte, Rotes Kreuz usw.
In die von dir genannten Läden müssen auch die Risikogruppen regelmäßig einkaufen gehen.
Darum geht es, und nicht um Verschwörungstheorien oder Opposition.
Wenn diese klugscheissenden Pseudojuristen so dämlich sind und mittlerweile alles von irgendjemandem bei dieser hilflosen Gruppierung, die sich VfgH nennt, eingeklagt wird, dann bleibt der Regierung in letzter Konsequenz nichts anderes übrig, als mit dem Holzhammer über alle drüberzugehen, um die Infektionen einzudämmen.
Echt?
Zu dieser Erkenntnis kommen diese Gscheidwaschln erst jetzt ?
Diese Clowns bringen nicht mal gesetzeskonforme Verordnungen zustande. Es wird immer schlimmer mit ihnen.
Diese "Clowns" sind nur Spiegelbild der österreichischen Gesellschaft!
Mehr kann man im Kleinststaat Österreich nicht mehr erwarten. Auf identem Niveau wie Trump!
Gesetzeskonform bedeutet, das in allen Geschäften eine Schutzmaske zu tragen ist.
Ob die Bevölkerung das will?
Darum braucht es andere Verfassungsgesetze, dazu braucht aber Anschober die Hilfe von Rendi Wagner, die zugleich die Urlaubsvertretung von Anschober übernehmen könnte.
Anschober scheint wie sein Ministerium dringend eine kleine Auszeit zu brauchen.
Von der FPÖ kann Anschober keine Hilfe erwarten.
Im Herbst ist womöglich Schutzmaskenpflicht für alle Geschäfte wieder angesagt.
Zeit bis dahin hat sich Regierung erkompromissiert.
Ja, ja unsere "Juristen" .........
Dem Heinz Mayer hats wohl auch das Gehirn durch gebeutelt, nicht nur die Nase.
Den Verfassungsjuristen Heinz Mayer kenne ich seit langem als sehr eloquenten & sehr affinen Kenner der Materie! Sein immer stimmiges Statement hat "Hand & Fuß"!
Das übersteigt selbstverständlich Horizont des sehr einfach gestrickten Österreichers, was zB Verfassungsjurist Mayer sagt