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Informationsfreiheit: Anwälte befürchten mehr Geheimhaltung als jetzt

Von nachrichten.at/apa, 19. April 2021, 19:55 Uhr
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat Änderungen an den Gesetzesplänen noch nicht bestätigt. Bild: HANS KLAUS TECHT (APA)

WIEN. Massive Bedenken gegen die Regierungspläne zur Reform des Amtsgeheimnisses hegt die Rechtsanwaltskammer.

Die von Präsident Rupert Wolff gezeichnete Stellungnahme kritisiert sowohl weiter als bisher gefasste Ausnahmen von der geplanten Informationsfreiheit als auch die Einschränkung der Parlamentsrechte. Ob es Nachbesserungen geben wird, ist offen. ÖVP und Grüne wollen die über 100 Begutachtungsstellungnahmen nun sichten. Im Parlament brauchen sie eine Zweidrittelmehrheit.

Viele Ausnahmen

ÖVP und Grüne wollen das Amtsgeheimnis aus der Verfassung streichen und durch ein Recht auf Informationszugang ersetzen, das aber durch zahlreiche Ausnahmen durchbrochen wird. Geheimhaltung ist u.a. vorgesehen im Interesse der nationalen Sicherheit, zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens für den Staat oder "zur Vorbereitung einer Entscheidung". Diese Gründe gelten im Wesentlichen auch schon beim derzeitigen Amtsgeheimnis.

Die Rechtsanwälte kritisieren nun, dass eine der künftigen Ausnahmen zu weit gefasst sei - nämlich die Geheimhaltung von Informationen "zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen". Dies bedeute eine "nicht unerhebliche Ausdehnung der geheim zu haltenden Informationen". Denn derzeit sei Geheimhaltung nur "im überwiegenden Interesse der (Verfahrens)Parteien" vorgesehen. Die Rechtsanwälte warnen, dass diese Ausnahme künftig zur pauschalen Ablehnung von Auskünften verwendet wird: "Das Recht auf Zugang zu Informationen ist angesichts dieser sehr umfassenden und teilweise äußerst unbestimmten Einschränkung (...) tatsächlich nicht effektiv." Kritisiert wird auch, dass Verträge erst ab einem Wert von 100.000 veröffentlicht werden sollen. Hier drohe Missbrauch durch Kettenverträge. Die Entscheidungsfristen halten die Anwälte für zu lang.

Einschränkung der parlamentarischen Rechte

Außerdem warnt die Rechtsanwaltskammer vor einer Einschränkung der parlamentarischen Rechte, die zuvor auch die Landtage und Bürgerrechtsorganisationen kritisiert hatten. Denn künftig ist explizit vorgesehen, dass sich Mitglieder der Bundesregierung auch gegenüber dem Parlament auf die Geheimhaltung berufen könnten. Dies ist zwar auch beim Amtsgeheimnis der Fall - allerdings nur wegen eines mutmaßlichen Redaktionsversehens bei der Verfassungsreform von 1929. Die Anwaltskammer schlägt daher unter Verweis auf die "auch bisher problematische Praxis" vor, die Geheimhaltung der Regierung gegenüber dem Parlament gänzlich zu streichen.

Edtstadler: "Begutachtungsstellungnahmen breit besprechen" 

Ob es noch Änderungen an den Gesetzesplänen geben wird, ist offen. Im Büro der zuständigen Verfassungsministerin Edtstadler hieß es am Montag auf APA-Anfrage, man wolle die mehr als 100 Begutachtungsstellungnahmen möglichst breit besprechen. Dass die geplanten Geheimhaltungsgründe auch gegenüber dem Parlament gelten sollen, verteidigt Edtstadlers Sprecher allerdings. Dies sei keine Einschränkung, weil ja auch das Amtsgeheimnis gegenüber dem Parlament gelte. Nun gelte es, eine möglichst breite Einigung zu erzielen. Für die nötige Verfassungsänderung ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Grüne: Einwände "sehr genau anschauen" 

Die Grünen wollen sich die Einwände im Begutachtungsverfahren "sehr genau anschauen", wie Verfassungssprecherin Agnes-Sirkka Prammer auf APA-Anfrage sagte. Die Neuregelung beim Fragerecht der Abgeordneten verteidigt sie zwar als "Fortschreibung der herrschenden Rechtsansicht". Diskutieren kann man aus ihrer Sicht aber über eine Erweiterung des Interpellationsrechts. Auf eine "gute Lösung" hofft Prammer auch bei der (vom Höchstgericht abgelehnten) "Dissenting Opinion" für Verfassungsrichter. Dies sei eine langjährige Grüne Forderung. Man nehme die Bedenken des VfGH aber sehr ernst.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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snooker (4.419 Kommentare)
am 21.04.2021 09:49

Amtsgeheimnis, Informationsfreiheit ......sind Inhalte.
Eine ganz banale Frage: Wem bringt das Gesetz etwas? Dem normalen Bürger?
Oder etwa spezifischen Anwendern? Welche?
Ich sehe derzeit nur "Vernebelung". Gehe ich recht in der Annahme, dass die ÖVP den Grünen hier etwas zugestehen.

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1949wien (4.127 Kommentare)
am 21.04.2021 00:35

...ein hübsches Gesicht ist kein Garant dafür, dass sich dahinter auch genügend Hirn befindet...............

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 20.04.2021 13:29

Typisch Kurz , unter anderem Namen geht alles so schlecht weiter wie bisher! Er hatte nie die geringste Absicht die Besserungsversprechen einzulösen.

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( Kommentare)
am 20.04.2021 10:49

Einmal Gauner immer Gauner mehr ist zu Türkis/ÖVP/Grün nicht zu sagen!

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( Kommentare)
am 20.04.2021 10:51

und selbstverständlich auch Kurz, Blümel, Schmidt, Sobotka, Wöginger, ......................................................................................................

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Analphabet (15.374 Kommentare)
am 20.04.2021 01:20

Es werden lediglich die Befehle von Kurz ausgeführt. Aus basta.

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danube (9.663 Kommentare)
am 19.04.2021 22:51

Das Recht muß wohl doch der Politik folgen...

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blauer13 (1.431 Kommentare)
am 19.04.2021 22:13

Wenn Gesetze für Vertuschung auszuarbeiten sind, so geschieht das Federführend durch die ÖVP.

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