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Impfpflicht ist verfassungskonform - weil sie nicht gilt

Von nachrichten.at/apa, 29. Juni 2022, 10:58 Uhr
Impfpflicht
(Symbolbild) Bild: (APA/ROLAND SCHLAGER)

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beurteilt die Corona-Impfpflicht als verfassungskonform - weil sie ohnehin nicht angewendet wird. Das umstrittene Gesetz war zwar am 4. Februar in Kraft getreten, schlagend wurde es aber nie.

Angesichts der "derzeit geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung (...) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen", schreiben die Höchstrichter in ihrem Erkenntnis, das am Mittwoch veröffentlicht worden ist.

Ursprünglich ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Impfpflicht mit Spannung erwartet worden. Das umstrittene Gesetz war zwar am 4. Februar in Kraft getreten, schlagend wurde es aber nie. Unmittelbar vor dem mit Strafen verbundenen "Scharfstellen" am 16. März wurde die Impfpflicht ausgesetzt, sie sei angesichts der epidemiologischen Lage nicht verhältnismäßig. Vergangenen Donnerstag, 23. Juni, gab die Regierung schließlich bekannt, dass die Impfpflicht gegen das Coronavirus endgültig abgeschafft wird.

Video: Expertin über steigende Corona-Zahlen

Just an diesem Tag entschieden auch die Verfassungsrichter über den Antrag eines Wieners, der unter anderem vorgebracht hatte, die Impfpflicht verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention), denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität. Der VfGH hatte den Antrag nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beurteilen, wurde in einer Presseaussendung betont, und diese wurde am 23. Juni getroffen.

Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen

Die Impfpflicht sei ein besonders schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, hält der VfGH in der Entscheidung fest. Daher gelte auch ein strenger Maßstab bei der Prüfung, ob die Impfpflicht verhältnismäßig ist. Artikel 8 Absatz 2 der EMRK nenne als Voraussetzungen dafür, dass ein Eingriff in dieses Grundrecht statthaft ist, wenn der Eingriff gesetzlich vorgesehen und etwa zum Schutz der Gesundheit notwendig ist.

Das COVID-19-Impfpflichtgesetz verfolge das Ziel einer hohen Durchimpfungsrate zum Schutz von Personen, die die Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können oder bei denen die Wirksamkeit der Impfung herabgesetzt ist. Auch ziele das Impfpflichtgesetz darauf ab, durch das nach einer Impfung geringere Risiko schwerer Krankheitsverläufe die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsinfrastruktur und dadurch die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Dazu komme, dass der Gesundheitsminister aufgrund des Impfpflichtgesetzes verpflichtet ist, laufend zu überprüfen, ob eine Impfung zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist - im Zuge dieser laufenden Evaluierung ist die Impfpflicht aber eben seit Mitte März ausgesetzt. "Bei dieser Rechtslage bestehen gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen des Impfpflichtgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken", heißt es in der Aussendung des VfGH.

Rauch "fühlt sich bestätigt"

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) fühlte sich in einer Stellungnahme jedenfalls "einmal mehr" bestätigt, "dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Einklang mit der Bundesverfassung stehen". Das Gesetz sei verhältnismäßig, dieser Ansicht sei auch der Verfassungsgerichtshof, jedoch sei bisher eine "Scharfschaltung" der Impfpflicht nicht verhältnismäßig gewesen. Die Impfpflicht sei unter anderen Voraussetzungen eingeführt worden.

Die Impfpflicht habe "die Gräben in der österreichischen Gesellschaft weiter vertieft", meinte Rauch abermals. Sie habe "sogar Menschen gegen die Impfung aufgebracht, die sonst vielleicht zu überzeugen wären". Deshalb habe man sich nach intensiven Diskussionen und Abwägung aller Argumente entschlossen, sie abzuschaffen.

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95  Kommentare
95  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Alfred_E_Neumann (7.173 Kommentare)
am 30.06.2022 14:08

Bei Radarstrafen gilt jetzt beim Einspruch auch die gefahrene Geschwindigkeit des Autos zum Zeitpunkt der Überprüfung des Einspruchs oder zum Zeitpunkt der Dokumentation durchs Radarfoto?

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honkey (13.630 Kommentare)
am 30.06.2022 07:58

Klingt wie eine Meldung aus der Tagespresse, ist aber inzwischen österreichische Realität. "Impflicht verfassungskonform - weil sie nicht gilt" - kannst echt nicht erfinden ...

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chemetsberger (620 Kommentare)
am 29.06.2022 18:56

und die Definition "aktive Impfzertifikate" gibt es auch nimmer,
jetzt gibt's nur mehr =>3 - fach Geimpfte, auch wenn die Impfungen vor über 365 Tage waren🙈
Tatsachen beschönigen durch Verbiegen von Zahlen oder der Wahrheit nicht ins Gesicht sehen nenne ich so etwas
https://orf.at/corona/daten/impfung

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eihwaz (1.127 Kommentare)
am 29.06.2022 18:41

Wie es ausschaut kann diese Regierung tun und lassen wozu sie gerade Lust hat, alles ist " Verfassungskonform"

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Peter2012 (6.180 Kommentare)
am 29.06.2022 18:23

Meiner Meinung nach wenn COVID-19_IG rechtswirksam wäre, wäre dies nicht verfassungskonform weil dieses Gesetz das inländische Volk schlechter stellt als ausländische Völker.

... das wäre so als ob ein Ausländer Verkehrsüberschreitungen machen dürfte und keine Konsequenzen daraus hat!!!

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CedricEroll (11.029 Kommentare)
am 29.06.2022 17:42

Es ist gültig, weil es ungültig ist. Austria in a nutshell.

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danube (9.663 Kommentare)
am 29.06.2022 18:34

Ja, die inaktive Impfpflicht ist gültig. Eine aktive Impfpflicht wäre demnach ungültig. Alles klar?

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chemetsberger (620 Kommentare)
am 29.06.2022 18:57

nein, der Umkehrschluss zählt natürlich nicht...

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danube (9.663 Kommentare)
am 29.06.2022 19:06

Doch, weil die Begründung für die Entscheidung lautet "... weil sie ungültig ist". Das Impliziert, dass sie vom Vfgh gekippt worden wäre, wäre sie gültig gewesen.

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Jo1963 (360 Kommentare)
am 29.06.2022 16:17

Warum wird hier nur gemeckert, ein jeder weiß natürlich alles besser. Das gilt besonders für jene die sich nicht in ihrer Meinung bestätigt fühlen.

Mir hat einer einmal gesagt:
Aufregen nur, wenn man es ändern oder verbessern kann. Nichaufregen wenn man nichts verändern oder dazu beitragen kann.

Leider gibt es hier im Forum immer wieder die alles besser wissen.....

Ö3 Callboy heute die Frage: Von welchen Säugetier stammt der Zebrastreifen ab. Die Antworten ......so wie hier im Forum, zum lachen.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 29.06.2022 16:20

Ö3.
Alles klar.

Bist a Lustiger.

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Jo1963 (360 Kommentare)
am 29.06.2022 17:12

Lieber Lustig,
als über jeden Gesetztext oder Verordnungen keinen Beitrag leisten.

Die Meinung ist jeden freigestellt, doch hier geht's nicht um Meinungen, sondern der VGH und die Erkenntnis daraus und auf Österreich wird nur gem....

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kirchham (2.183 Kommentare)
am 29.06.2022 17:22

blablablabla du bist langweilig jo1963 🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️

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Jo1963 (360 Kommentare)
am 29.06.2022 17:32

Du trägst dazu bei, das diese Form nur geistreiche Antworten gibt.

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Zaungast_17 (26.400 Kommentare)
am 30.06.2022 12:39

was ist dein Beitrag zum Gesetzestext, Joe?

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Melinac (3.033 Kommentare)
am 29.06.2022 17:08

Sehr interessant Ihr Kommentar! Lassen Sie andere auch ihrere Meinungen haben, oder??🙈🙈

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 29.06.2022 16:15

Ja... dann her mit einer ausgesetztenTodesstrafe
Her mit Anti-Sodomiegesetzen, natürlich ausgesetzt
Her mit Einschäfern mit 65 Jahren, natürlich ausgesetzt.

Alles überhaupt kein Problem und ganz normal, solange nicht aktiv!

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ECHOLOT (8.804 Kommentare)
am 29.06.2022 16:09

Ich weiss nach 2 lehrreichen jahren, was ich von den politikern, dem verfassungsgerichtshof u von so manchen Mitmenschen halten kann! Und ich werde es NICHT vergessen!

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susisorgenvoll (16.661 Kommentare)
am 29.06.2022 15:02

Bei diesem Spruch haben die Richter aber die Kappe gewechselt! Eine Eulenspiegelei!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.218 Kommentare)
am 29.06.2022 15:44

Hermelin bleibt Hermelin.

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susisorgenvoll (16.661 Kommentare)
am 29.06.2022 17:24

Den Hermelin haben sie als Kragenbesatz, aber nicht auf dem Kopf ...

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Joshik (2.956 Kommentare)
am 29.06.2022 15:01

Ende 2021 waren mehr als 80 Prozent der ÖsterreicherInnen für die Impfpflicht
.
sie hätte hunderten Menschenleben in Österreich gerettet
.
aber das Recht auf Leben wurde diesen Menschen von ImpfgegnerInnen aus selbstgefälligen Motiven abgesprochen.
.
was sollte man von ImpfgegnerInnen angesichts ihrer Gewissenlosigkeit halten? was ausser Verachtung?

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kirchham (2.183 Kommentare)
am 29.06.2022 15:05

Ende 2021 waren mehr als 80 Prozent der ÖsterreicherInnen für die Impfpflicht

Woher weißt du das es 80% waren?

Warum gibst du hier den Impfgegnern schuld das hunderte Menschen gestorben, also denk mal nach was du sagst.

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Gabriel_ (3.441 Kommentare)
am 29.06.2022 15:14

@JOSHIK: "...Ende 2021 waren mehr als 80 Prozent der ÖsterreicherInnen für die Impfpflicht..."

???? so eine dreiste Lüge!

Genau das Gegenteil war der Fall wie man an den Ergebnissen der beiden offiziellen Volksbegehren (pro/contra Impfpflicht) vom September 2021 (wo übrigens ca. 320.000 Menschen teilgenommen haben) sehen kann!
80% GEGEN IMPFPFLICHT und nur 20% waren dafür!

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Gabriel_ (3.441 Kommentare)
am 29.06.2022 15:17

sorry Korrektur: waren nur knapp 270.000 die teilgenommen haben!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 29.06.2022 16:17

Vollkommener Unsinn mein lieber Joshik!

Gar nichts hätte die Impfung geändert.
44% sind nicht vollständig geimpft, was auch extrem bowidl ist.

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chemetsberger (620 Kommentare)
am 29.06.2022 19:01

dieser bösen Unterstellung kann ich nur entgegen halten, wieviele sind schon oder werden aufgrund der Impfung sterben?"Plötzlich und unerwartet"

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kirchham (2.183 Kommentare)
am 29.06.2022 14:53

🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣 unglaublich sowas, wir werden ja nur mehr verarscht.

Ist ja zum Lachen schön langsam auch nicht mehr, nur weiter so.

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nodemo (2.234 Kommentare)
am 29.06.2022 14:30

Das Verfahrens gegen die Osteuropäerin wurde abgebrochen, von der HC Strache verführt wurde, weil HC selbst, für ihr Vergehen bereits verurteilt, obwohl nichts umgesetzt wurde,- wo war hier das Problem, liebe Parteijustiz?

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Melinac (3.033 Kommentare)
am 29.06.2022 13:58

Das war vom Anfang klar, dass eine Impfpflicht ein Eingriff in das Grundrecht war!
Was sagt jetzt die ehemalige Oberstaats
anwältin und Verfassungsministerin??

Und der gewesene Herr GM Mückstein, und diese alle seine Anhänger!

Was machten sich Menschen mit, die sich nicht impfen ließen!! Eingesperrt und von der Gesellschaft geächtet!

Aber die Gerechtigkeit findet immer seinen Weg, und wenn es oft lange dauert!!
🙏🙏

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danube (9.663 Kommentare)
am 29.06.2022 14:13

Ich als ungeimpfter kann dazu sagen, dass es eine spannende Zeit war. Ich durfte viel über unsere Gesellschaft lernen in vielen Gesprächen mit anderen Menschen. Es war auch interessant, die Politiker mit ihren Experten auf der Bühne bei ihrer Show zu beobachten. Ich versuchte, mich möglichst nicht wie ein Betroffener zu fühlen, sondern wie ein Zeitzeuge - das war/ist zwar schwierig, aber es hilft.

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maggie71 (291 Kommentare)
am 29.06.2022 14:24

Echt jetzt, das soll GERECHTIGKEIT sein? Gerechtigkeit hat dann ihren Weg gefunden, wenn die Verantwortlichen für 3 Monate unnötigen Lockdown für Ungeímpfte für mindestens 3 Jahren mit der Fußfessel zuhause sitzen und alle Ungeimpften für die Freiheitsberaubung entschädigt wurden.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.218 Kommentare)
am 29.06.2022 14:44

Der Lockdown für Ungspritzte wurde bereits 2x vom oberstgerichtlich für angemessen beurteilt.

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danube (9.663 Kommentare)
am 29.06.2022 14:52

Ich war im Lockdown für Ungeimpfte viel unterwegs, zwecks körperlicher Ertüchtigung und aus beruflichen Gründen. So what? Der LfU war verfassungskonform, weil man aus den Gründen, warum man rausgehen will, auch rausgehen durfte.

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Melinac (3.033 Kommentare)
am 29.06.2022 19:11

Sie haben recht, aber das wissen Sie auch, dass denen nichts geschieht! Eine Strafe!
Das Volk hat zu gehorchen!😱

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ECHOLOT (8.804 Kommentare)
am 29.06.2022 13:50

Nach 2 jahren corona regime und eingriffe in grund und freiheitsrechte kommt bald das gleiche wieder wegen selbstverursachten!! energiemangel! Und "unsere" politiker werden wieder alles abnicken was Brüssel und Berlin diktieren und uns damit weiter tracktieren!

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Melinac (3.033 Kommentare)
am 29.06.2022 14:00

Wir dürfen nicht überall Ja und Amen sagen!!

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Kepsand (586 Kommentare)
am 29.06.2022 13:48

Die Frage ist, was das für (künftige) Gesetzte bedeutet. Das Gesetz war zwischen 4. Februar und 16.März rechtsgültig! Nur weil EIN Ministe vor dem Einheben von Strafen schnell das Gesetz mittels Verordnung entschärft hat soll das Gesetz jetzt verfassungskonform sein!? Übrigens, das Gesetz gibt es noch immer!

Das bedeutet, daß jedes Gesetz in Österreich automatisch von einer Person verfassungskonform gemacht werden kann, wenn man es vor der Entscheidung des VfGH schnell mittels Verordnung entschärft.

So setzt eine Regierung ihre Bevölkerung unter Druck und dann, wenn es droht schief zu gehen, machen wir halt schnell eine Verordnung.
So funktioniert der Rechtsstaat Österreich

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Zaungast_17 (26.400 Kommentare)
am 29.06.2022 14:07

Österreich ... aber kein Rechtsstaat ... beschämend!

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Baby2020 (201 Kommentare)
am 29.06.2022 16:11

Korrekt. Das ist zusammengefasst die Aussage des VfGH, der schön langsam zur Lachnummer verkommt. Wie kann man sowas juristisch durchlassen. Eine Schande.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.218 Kommentare)
am 29.06.2022 18:46

Lachnummer, nur weil Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind?

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Gugelbua (31.906 Kommentare)
am 29.06.2022 13:42

Impfen kann man nur übers Geld regeln
wie zum Beispiel beim Mutter Kind Pass-sonst gibt’s nichts 😋

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danube (9.663 Kommentare)
am 29.06.2022 13:44

Darauf haben wir gerne verzichtet.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 29.06.2022 16:20

Für sinnvolle Impfungen gerne.
Corona gehört für Kinder nicht dazu.
Da würde wenn schon eine Koppelung mit dem Seniorenausweis was bewirken.
Mittlerweile aber auch schon vollkommen egal.

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moarli35 (2.524 Kommentare)
am 29.06.2022 13:21

Unsere Egoisten sind verantwortlich das impfpflicht eingeführt werden musste. Keine Arbeit kein Geld das ind meist ungeimpfte

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Kepsand (586 Kommentare)
am 29.06.2022 13:26

Ihre Welt dürfte sehr einfach sein!

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moarli35 (2.524 Kommentare)
am 29.06.2022 14:13

Besser als ihre komplizierte

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danube (9.663 Kommentare)
am 29.06.2022 14:16

Da gab es mal ein Lied im Songkontest von Waterloo & Robinson, das gut dazu passen würde.

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peas (4.501 Kommentare)
am 29.06.2022 13:32

Moarli ich bin vollständig geimpft und meine Kinder auch.

Aber mit etwas Abstand muss man sagen, und das auch nicht nur im Eindruck der Delta Variante. Die Maßnahmen waren gemessen an den Reaktionen anderer europ. Staaten vollkommen für den A. und überzogen. Was hier an Spalterei betrieben wurde? Dafür kannst du nicht einmal ein Drehbuch schreiben. Und jetzt mit der akt. Variante? EIn Wahnsinn. Dafür wird bis dato keine vernünftige, seriöse d.h. unabhängige Nachforschung/Aufarbeitung (in der EU) zur Entstehung angestellt.

Aber wozu hier überhaupt diskutieren. Die Leute in der EU sind meiner Einschätzung nach mehrheitlich hochgradig medial manipuliert.

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danube (9.663 Kommentare)
am 29.06.2022 13:34

Impfen

- damit ICH zum Wirten darf
- damit ICH reisen darf
- damit ICH gut da stehe
- damit ICH ins Geschäft darf
- damit ICH im Lockdown raus darf
- damit ICH gemütlich Weihnachten habe

Fazit: die Ungeimpften sind egoistisch!

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