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Gesetzesentwurf zur Impfpflicht präsentiert

Von nachrichten.at/apa   09.Dezember 2021

Die SPÖ ist zwar nicht bei der Pressekonferenz im Kanzleramt vertreten, unterstützt aber den Entwurf, wie es in der Früh aus der Partei auf APA-Anfrage hieß.

Der Gesetzesentwurf soll noch heute in Begutachtung gehen. 

Die Eckpunkte zur Impfpflicht: 

  • Dauer: Die Impfpflicht soll Anfang Februar 2022 in Kraft treten und voraussichtlich bis Ende Jänner 2024 gelten. Sollte es im Lauf der Pandemie neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben, so können diese (per Verordnung des Gesundheitsministers) nachträglich berücksichtigt werden. Auch allfällige neue COVID-19 Impfstoffe können auf diesem Weg ergänzt werden.
  • Betroffene: Von der Impfpflicht betroffen sind alle Personen ab dem 14. Lebensjahr, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung verfügen. Sie müssen einen Impfstatus vorweisen, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister per Verordnung festlegt (auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums). Aktuell wären davon sowohl die erste und zweite Impfung sowie auch die weiteren Impfungen ("Booster") umfasst.
  • Ausnahmen: Ausgenommen von der Impfpflicht sind neben Kindern unter 14 Jahren auch schwangere Personen (für die Dauer der Schwangerschaft) - Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betonte jedoch, dass die Impfung für Schwangere "ausdrücklich empfohlen ist". Ausnahmen gibt es auch für Genesene - und zwar für 180 Tage ab dem Tag des positiven PCR-Tests. Genesene Personen können ihren Ausnahmegrund mit einem Genesungsnachweis bzw. einem Genesungszertifikat nachweisen. Die Genesung ist aber nicht ins Zentrale Impfregister einzutragen. Ebenfalls Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen Gründen - "für Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können". Der Ausnahmegrund ist mittels ärztlichem Attest zu bestätigen. Bei Schwangeren sowie bei jenen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, ist der Ausnahmegrund durch den Arzt in das Zentrale Impfregister einzutragen. Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums ist eine am Donnerstag aktualisierte Handlungsanleitung abrufbar, in der aufgelistet wird, wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll
  • Ablauf: Vierteljährlich finden sogenannte "Impfstichtage" statt, der erste ist der 15. März 2022. An diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Ungeimpfte Personen werden vierteljährlich per Erinnerungsschreiben dazu aufgefordert, sich bis zum nächsten "Impfstichtag" impfen zu lassen oder einen Ausnahmegrund geltend zu machen.
  • Strafe: Wer am jeweiligen Impfstichtag keinen Impf-Eintrag oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister vorweisen kann, gegen den wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Strafverfügung ausgestellt. Die Strafen werden vierteljährlich verhängt. Bei einem "ordentlichem Verfahren" beträgt das Strafausmaß bis zu 3.600 Euro. Alternativ kann auch ein sogenanntes "abgekürztes Verfahren" durchgeführt werden. Hier sind Strafen von bis zu 600 Euro vorgesehen. Wird dieser Betrag dann nicht eingezahlt oder gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben, kommt es jedenfalls zur Einleitung eines ordentliches Verfahrens.

    Sofern man einen Strafbefehl erhält, kann man laut Gesundheitsministerium die Strafe noch abwenden, indem man doch impfen geht - solange das Verfahren noch am Laufen ist. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sprach in diesem Zusammenhang von "tätiger Reue", man könne sich aus der Strafe noch "herausimpfen". Strafen gibt es auch für Ärzte, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen - und zwar in Höhe von bis zu 3.600 Euro

Der Gesundheitsminister betonte, dass er bei seinem Amtsantritt nicht gedacht hätte, dass eine allgemeine Impfpflicht notwendig sein könnte. "Wir alle, die wir hier stehen, haben lange eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen. Wir haben aber auch alle viel gelernt" - auch, dass man keine Versprechen mehr machen sollte. Und dass man "aus dem ewigen Kreislauf des Auf- und Zusperrens ausbrechen" wolle. "Ich habe daher meine ursprüngliche Meinung geändert und weiß, dass wir die allgemeine Impfpflicht brauchen." Der Entwurf geht nun bis zum 10. Jänner in Begutachtung und kann damit Anfang Februar in Kraft treten, sagte Mückstein.

Alle Parteien außer FPÖ tragen Entwurf mit

Edstadler betonte bei der Pressekonferenz, dass der Gesetzesentwurf von vier Parteien getragen wird - "das ist keine Selbstverständlichkeit". Der Tenor aus zahlreichen Gesprächen sei gewesen, man brauche eine allgemeine Impfpflicht, um aus dieser Pandemie auch rauszukommen. Die Impfpflicht sei aus europarechtlicher Judikatur gesehen zulässig. Ziel müsse dabei der Schutz der Öffentlichen Gesundheit sein, das Mittel müsse wirksam und verhältnismäßig sein - und dies sei die Impfung. Es seien noch immer zu wenig Personen geimpft, sagte sie. "Wir brauchen aber die Solidarität von allen im Land, damit wir die große gemeinsame Herausforderung meistern können." Man wolle auch nicht die Menschen bestrafen, die nicht geimpft sind - "wir wollen sie abholen", betonte die Ministerin.

Gefragt nach der neuen Virus-Variante Omikron, die laut neuesten Daten den Impfschutz unterlaufen könnte, sagte Mückstein, man könne aktuell noch nicht abschätzen, wie sich die neue Variante auf das Infektionsgeschehen auswirken wird. "Das werden wir in den nächste Wochen erst wissen." Wichtig sei, dass man sich die dritte Dosis ("Booster") so rasch wie möglich abholt - und nicht auf einen angepassten Impfstoff wartet, verwies er auf Experten-Meinungen.

Sollte es sich im Lauf der Pandemie herausstellen, dass weitere Impfungen notwendig werden (etwa ein angepasster vierter Stich, Anm.), dann habe er die Kompetenz, die Vorgaben entsprechend zu ändern.

Neos-Mitglieder können frei abstimmen

NEOS-Vorsitzende Meinl-Reisinger sagte, es gehe vor allem darum, Menschenleben zu retten. "Wir haben uns in den vergangen Monaten immer gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, dafür aber dutzende Vorschläge gemacht, um Menschen mit positiven Anreizen von der Impfung zu überzeugen." Dies sei aber nicht gelungen. Man gehe nun gerade aus dem Lockdown heraus. Aber "in ein paar Wochen steht schon wieder die nächste Welle an" - das Ergebnis dürfe kein neuerlicher Lockdown sein "und dann wieder einer und wieder einer". "Daher habe ich meine Meinung (zur Impfpflicht, Anm.) geändert - wie so viele Experten und Politiker auch." Gerade für jeden liberal denkenden Menschen sei eine Impfpflicht eine unglaubliche Zumutung, räumte sie ein. "Ich unterstütze die allgemeine Impfpflicht - aber ich stelle meinen Abgeordneten die Abstimmung frei. Aber es wird sich eine deutliche Mehrheit der (pinken, Anm.) Abgeordneten für die Impfpflicht aussprechen."

SPÖ unterstützt den Entwurf: "Leider notwendig geworden"

Seitens der SPÖ hieß es aus dem Büro der Parteivorsitzenden Pamela Rendi-Wagner, die Partei unterstütze den Impfpflicht-Entwurf grundsätzlich, auch wenn die Pflicht "nie das Ziel war". "Eine hohe Durchimpfungsrate ist entscheidend, um den Teufelskreis von Lockdowns zu durchbrechen. Nur gemeinsam können wir das Sicherheitsnetz einer hohen Durchimpfungsrate von 90 Prozent erreichen, um weitere Lockdowns zu verhindern", so Rendi-Wagner in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. "Leider hat es die Bundesregierung nicht geschafft, diese hohe Durchimpfung zu erreichen. Die allgemeine Impfpflicht war zwar nie unser Ziel, ist aber jetzt leider notwendig geworden."

Die SPÖ unterstütze den Gesetzesentwurf und habe sich in den vergangenen Tagen aktiv mit Expertise eingebracht - und man nehme die politische Verantwortung "als staatstragende Partei sehr ernst", betonte Rendi-Wagner. Auch habe die SPÖ "wichtige Punkte" durchgesetzt, etwa eine ausführliche Begutachtung, die Einbindung von Datenschutz- und Verfassungsexperten, keine Freiheits- und Beugestrafen und einkommensabhängige Strafen. Das Fernbleiben bei der Pressekonferenz erklärte man in Rendi-Wagners Büro damit, dass es der SPÖ um die Inhalte, "nicht um irgendeine Inszenierung" gehe. Ähnlich äußerte sich SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried in einer Aussendung. "Die Impfpflicht ist nichts, was wir uns gewünscht haben. Sie ist leider notwendig geworden, weil die ÖVP im Pandemie-Management versagt, den Sommer verschlafen und die Impf-Kampagne abgeblasen hat."

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18. April 2024