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Impfpflicht startet Anfang Februar für Personen ab 18 Jahren

Von nachrichten.at/apa   16.Jänner 2022

Die Corona-Impfpflicht tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) traten in den Mittagsstunden im Bundeskanzleramt vor die Presse und präsentierten die Details des viel diskutierten Vorhabens.

Video: Das Statement von Bundeskanzler Nehammer

Strafen zwischen 600 und 3600 Euro

Am Startzeitpunkt Anfang Februar soll festgehalten werden - ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird. Das hat die zuständige ELGA GmbH ja bereits Anfang Jänner erklärt. "Wir werden wie vorgesehen die Impflicht beschließen", sagte Nehammer - und betonte, dass es sich um sein sehr sensibles Thema handle. Es gehe um das "Gemeinwohl", denn "wir sind keine Individuen, die losgelöst voneinander leben. Sondern wir sind eine Gemeinschaft."  Es gehe darum, die Freiheit für alle zu bewahren: "Wir haben gesehen, dass noch immer zu viele nicht geimpft sind."

"Die Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen", sagte Mückstein zu dem Vorhaben. Die Impfung rette nachweislich Leben. "Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger Menschen sterben an der Pandemie." Man müsse als gesamte Gesellschaft alles daran setzen, "dass sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen" - und alles daran setzen, um aus der Spirale des ständigen Lockdowns und Öffnens wieder herauszukommen.

Einführung in drei Phasen

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar - in einer "Eingangsphase" bis 14. März - wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, die Kontrollen erfolgen etwa im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Die unterschiedliche Strafhöhe ergibt sich aus dem Verwaltungsstrafrecht, wie Fachleute aus den Ministerien am Sonntag erläuterten. Denn sobald es zu einem ordentlichen Verfahren kommt, wird auch das Vermögen bzw. das Einkommen der betreffenden Person berücksichtigt. Dadurch erhöhe sich auch der Rahmen, wurde betont. Um einer Überlastung der Verwaltungsgerichte vorzubeugen, gibt es in Zusammenhang mit dem Impfpflichtgesetz eine Besonderheit. Wenn beim Gericht eine Beschwerde samt Antrag auf eine mündliche Verhandlung eintrifft, dann kann auf diese verzichtet werden.

Das ist aber nur dann erlaubt, wenn lediglich geltend gemacht wird, dass das Gesetz an sich verfassungswidrig ist. Werden Gründe geltend gemacht, die den konkreten Fall betreffen - etwa wenn gesundheitliche Argumente ins Treffen geführt werden - dann muss die mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Ersatzfreiheitsstrafen sind übrigens nicht vorgesehen, wie ausgeführt wird. Sollte die Strafe nicht bezahlt werden, kommt es laut Auskunft aus dem Gesundheitsministerium zu einer Pfändung des Betrags.

Der komplette Gesetzesentwurf zum Herunterladen:

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Schwangere ausgenommen

Per Verordnung der Bundesregierung wird dann ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann die dritte Phase in Kraft. Dann kann und wird ab einem (per Verordnung der Bundesregierung festgelegten) Impfstichtag - mit der Zustimmung des Parlaments - auch zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen kommen. 

Gelten wird die Pflicht nun doch erst für Personen ab 18 Jahren (und nicht schon ab 14 Jahren). Ausnahmen sind für Schwangere oder auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen.

Beschluss am Donnerstag geplant

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten - und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS. Die FPÖ lehnt die Impfpflicht ja komplett ab.

Edtstadler betonte, es sei keine Frage "dass die Impfpflicht ein Eingriff in die Grundrechte ist" - aber sie sei klar verfassungsrechtlich zulässig. "Im Moment wissen wir, dass die Impfung das verlässlichste Mittel im Kampf gegen die Pandemie ist." Zu den Strafen sagte sie, vorgesehen sei, dass im Rahmen des Kontrolldeliktes nur vier Mal pro Kalenderjahr gestraft werden könne. In der Phase 3 - sofern dann tatsächlich flächendeckende Strafen für Ungeimpfte kommen sollten - soll maximal zweimal im Jahr gestraft werden. "Wir hoffen, dass wir gar nicht dorthin kommen", betonte sie.

Video: Wie ein Kompromiss zwischen Regierung und den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS gefunden werden konnte, berichtet ORF-Reporter Julian Paschinger aus dem Bundeskanzleramt.

Lockdown für Ungeimpfte endet nicht automatisch

Mückstein betonte neuerlich, dass die aktuelle Omikron-Welle nicht der Ausweg aus der Pandemie sein könne. Diese werde "einen hohen Grad an Immunisierung bringen". "Aber ohne eine verpflichtende Impfung werden wir immer hinterher hinken." Denn Omikron werde nicht die letzte Variante sein. Und man wisse auch nicht, wie lange der Immunschutz anhält. Daher sei auch die Aussage "gefährlich", wonach man jetzt nur durchzutauchen brauche und dann habe man kein Problem mehr. Die Impfung und die Infektion trainieren beide das Immunsystem, aber die Impfung mache das wesentlich sanfter. Die Impfung sei daher auch der Weg aus der Pandemie.

Der Lockdown für Ungeimpfte werde mit der Impfpflicht nicht automatisch enden, wiederholte Mückstein neuerlich. "Ein Lockdown kann nur mit einem drohenden medizinischen Versorgungsnotstand begründet werden." Man schaue sich das "sehr genau an". Sollte sichergestellt werden, dass kein medizinischer Notstand mehr drohe, "dann endet der Lockdown für Ungeimpfte". "Das hat mit der Impfpflicht nichts zu tun", so der

Impfpflicht für 7,4 Millionen Menschen

Die geplante Impfpflicht soll für 7,4 Millionen erwachsene Menschen in Österreich gelten. Das sind 83 Prozent der Bevölkerung. Insgesamt zählt Österreich etwa 8,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 1.1.2021). Schon in den bisherigen Plänen wären 1,1 Millionen Kinder unter 14 von der Impfpflicht ausgenommen gewesen. Im nun zwischen ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS vereinbarten Entwurf bleibt die Impfung auch für 344.000 Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren freiwillig.

Laut vom Gesundheitsministerium übermittelten Zahlen haben sich von den 7,4 Millionen Impfpflichtigen bereits 5,8 Millionen freiwillig impfen lassen (78,5 Prozent). Der Rest (rund 1,6 Millionen) verfügt entweder noch über kein gültiges Impfzertifikat oder das Zertifikat ist abgelaufen. Damit wären acht von zehn Impfpflichtigen bereits jetzt gültig geimpft. Zu beachten ist allerdings, dass im Februar mehrere Hunderttausend Zertifikate ablaufen - die Betroffenen müssen sich bis dahin also ihre Booster-Impfung holen.

Video: Heikle Verhandlungen zur Impfpflicht

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23. April 2024