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Nationalrat: Zanger ausgeliefert, keine Strafverfolgung gegen Kickl

11. Dezember 2019, 20:10 Uhr
FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger  Bild: (APA)

WIEN. Der Immunitätsausschuss des Nationalrats hat Dienstagabend die Immunität des FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leoben im Zusammenhang mit der Liederbuch-Affäre aufgehoben. Der Nationalrat hat am Mittwoch das O.K. gegeben.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl, gegen den ebenfalls ein Ermittlungsbegehren vorlag, wurde dagegen der Justiz nicht ausgeliefert. Das erfuhr die APA aus dem Ausschuss.

Gegen Zanger wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermitteln. Zanger hatte auf Facebook selbst zugegeben, dass er seit Jahren jenes Liederbuch einer Burschenschaft besitzt, das teils antisemitische und neonazistische Inhalte hat. Des Liederbuchs mit dem Titel "Liederliche Lieder" war Ende Oktober an die Öffentlichkeit gelangt. Das Buch dürfte als Geschenk der Burschenschaft "Cheruskia" an die Burschenschaft "Pennales Corps Austria zu Knittelfeld" weitergegeben worden sein, bei der Zanger Mitglied ist. Ein Exemplar landete auch bei ihm zu Hause, wie er selbst sagte.

Bei der Burschenschaft selbst soll das Liederbuch nicht mehr aufliegen. Das Werk enthält Textzeilen wie "Heil Hitler, ihr alten Germanen, ich bin der Tacitus", eine Abwandlung der Bundeshymne mit den Worten "Land der Nehmer, Land der Geber, Land der Kriecher, Land der Streber" und Beleidigungen der jüdischen Bankiers-Familie Rothschild.

Trotz herber Kritik anderer Parteien stellte sich die FPÖ hinter Zanger und schloss ihn nicht aus der Partei aus. Er selbst rechtfertigte den Besitz des Buches, ohne sich dabei wirklich zu distanzieren. Das brachte ihm noch mehr Kritik ein. Parteichef Norbert Hofer ortete Kalkül hinter der Veröffentlichung, um der FPÖ vor der Steiermark-Wahl zu schaden.

In der zweiten Immunitätscausa ging es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz gegen FPÖ-Klubobmann Kickl. Hier steht der Vorwurf der Verhetzung in Zusammenhang mit Aussagen Kickls am FPÖ-Parteitag in Graz im Raum. Der frühere Innenminister hatte dort von einer "Triple A-Bewertung" für "Aggressive Afghanische Asylwerber" gesprochen. Der Immunitätsausschuss sah diese Aussagen im Zusammenhang mit Kickls politischer Tätigkeit und lieferte ihn damit nicht aus. Bei Kickl ging es um politische Äußerungen und damit um den Kern der Immunität.

Nationalrat: Zanger ausgeliefert

Die Justiz kann gegen den freiheitlichen Abgeordneten Wolfgang Zanger vorgehen. Der Nationalrat hat Mittwochabend einstimmig einem entsprechenden Ersuchen der Staatsanwaltschaft Leoben stattgegeben. Nicht "ausgeliefert" wurde dagegen FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. In seinem Fall ging es um eine Wahlkampfrede, bei der der Verdacht der "Verhetzung" aufgetaucht war. Da aber die Abgeordneten einen Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit sahen, lehnten sie das Ersuchen der Grazer Staatsanwaltschaft ab.

Bei Zanger ging das Votum in die andere Richtung. Bei dem steirischen Mandatar ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Anlass ist ein Liedbuch seiner Burschenschaft mit antisemitischen Texten, das sich auch im Privatbesitz Zangers befindet.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 10.12.2019 22:39

"Wous? De wouln mi ausliafan? A soilchane Beid.. !" Ups, schon passiert, Kamerad Zanger.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 10.12.2019 20:51

Bei den mutmaßlichen "Kickl-back-Zahlungen" hat sich Kickl auch schon hinter der Immunität versteckt.

Unser Gesetz schützt die Verbrecher, hat Kickl immer wieder kritisiert.....

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penunce (9.674 Kommentare)
am 10.12.2019 19:59

Ein Haus weiter wohnt so ein "Genosse" welcher immer R O T wählt, er hat auch solche alte Bücher und Texte, u.a. "Mein Kampf", den er mir schon einmal leihen wollte, wo ich dankend verneinte!
Soll ich ihn nicht mehr grüßen und meine Kinder und Enkeln den Umgang mit seiner Familie verbieten? 😜

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tradiwaberl (15.611 Kommentare)
am 10.12.2019 20:06

1. Dummes Gschichtl (wie so vieles von ihnen...)

2. Der Besitz dieses Buches ist nach wie vor nicht verboten bei uns (macht zwar keinen Sinn, aber ist so). Aber wenn ihr "Nachbar" meint, aus diesem Buch in einem Verein zu rezitieren, dann macht er sich trotzdem strafbar... ungefähr so, als würde man Nazi-Lieder irgendwo mit mehreren Leuten singen.

3. Kommt es trotzdem noch immer auf den Kontext an. Aber DAS ihnen zu erklären spar ich mir echt... wäre sinnlos.

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penunce (9.674 Kommentare)
am 10.12.2019 20:23

Hat der Zanger rezitiert aus den Buch, oder hat er gar vor versammelten Burschenschaftern Nazi-Lieder geträllert, oder hat er vielleicht gar die jüdischen Bankiers-Familie Rothschild beleidigt?

Wenn ja, verzeih mir denn das wusste ich nicht,
es steht auch nicht im Artikel bei den OÖN oder anderen Gazetten, also ist es deinem kranken Gehirn entsprungen! 🤯

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 10.12.2019 22:41

Rothschildt? Sie sind aber hinten. Heutzutage müssen Sie Soros brüllen, um als echter Antisemit anerkannt zu sein. Tstststs.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 10.12.2019 20:53

Glaubwürdig wie Hofers Lügenmärchen vom Tempelberg....

In Ihrem Milieu zählen Ehre udn Anstand wohl gar nichts mehr....

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 10.12.2019 20:55

@ PENUNCE... Wenn dein Nachbar sonnst nicht aufdringlich ist, und dir nicht unbedingt die Geschichten/ Lieder aus seiner Nazi Kollektion mit dem Klang einer Gitarre verbunden unter deinen Balkon vorsingt, und sie dir auch nicht in dein Haus bringt! Und sich sonnst auch nicht dir oder deiner Familie irgendwie abartig äußert oder verhält, dann kannst du ihm meiden nicht Grüßen oder ganz normal mit ihm umgehen! Das liegt ganz bei dir!
Und man hat ja auch so ein Bauchgefühl, gerade wenn's um die eigenen Kinder geht!

Ich z.B. würde es nicht wollen wenn meine Kinder, und du hast ja auch schon Enkel mit so einer Person Kontakt haben!
Zusammenfassend; mit deinen Kindern und Enkeln kannst du schon darüber reden, wenn's dir am Herzen liegt, das Wort Verbot würd ich nicht gleich benutzen, kann falsch verstanden werden!
Und Annäherungs Verbot kann ja nur die Polizei anordnen! Wenn's sonnst keine Probleme mit ihm gibt dann ist das auch nicht nötig! Die Kinder werden ihm ja nicht Zuhause besuc

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 10.12.2019 20:56

Besuchen!

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 11.12.2019 08:32

PENUNCE... hätte ich das gewusst das du nur antworteten von reinösterrreichern bevorzugst, denn das ist wahrscheinlich hier der Grund für ein fehlendes Daumen hoch Smiley, oder zumindest ein klize kleines Danke, für deine Antwort! Hilft mir nicht wirklich aber bla bla bla,
Dann hätte ich dir als Ausländer gar nicht auf deine Frage geantwortet! Nun hab ich das getan und ich dachte wenn'st nicht alle meine Tips annehmen kannst, dann vielleicht doch das eine oder andere!
Weil trotz schreib/ Grammatik Fehler ist das ganze doch gar nicht mal so dumm!
Und ich hab's gut gemeint!
Aber im Nachhinein find ich, ich weiß aber nicht ob du jetzt wirklich rassistisch bist oder nur so tust, weil dein Nachbar ist ein Nazirassist und du bist deswegen verstört aber ein Ratschlag von einen nichtrassisten wie mir bloß weil er anderst ist nehmst du auch nicht an! Sorry das ich dir geantwortet habe!

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 11.12.2019 08:42

Aber im Nachhinein find ich auch:
Du musst doch deinen Nachbarn irgendwie zu wissen gegeben haben, das du seine Meinung doch irgendwie teilst, das er sich traut bei dir mit diesen Schrot aufzutauchen!!!

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