Im Kern bestätigt: Höchstrichter geben grünes Licht für großen Kassenumbau
WIEN. Fusionen und Machtverschiebung in der Sozialversicherung sind für VfGH zulässig.
Die Reform der Sozialversicherung, eines der Prestigeprojekte der gescheiterten türkis-blauen Regierung, wurde am Freitag vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Wesentlichen bestätigt.
Kassenfusion: Das gilt vor allem für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), in der ab 1. Jänner die neun Gebietskrankenkassen aufgehen sollen. Dass insgesamt aus 21 Trägern fünf werden, liegt für die Höchstrichter "im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers". Zumal durch diese Reform nicht zwangsläufig gegen das Prinzip der "sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltungsführung" verstoßen werde.
Machtverschiebung: In den Entscheidungsgremien der Länderkassen kam bisher auf vier Arbeitnehmer-Vertreter einer der Arbeitgeber. In der neuen ÖGK (und in der Pensionsversicherung) herrscht künftig im Verwaltungsrat Parität, was vor allem rote Arbeitnehmer-Vertreter auf den Plan rief. Deren Argument: Über die Leistungen für 7,2 Millionen Versicherte könnten künftig die Vertreter von 160.000 Dienstgebern gleichberechtigt mitbestimmen und diese auch blockieren.
Der VfGH widerspricht: Gemäß ASVG seien nicht nur Dienstnehmer, sondern auch Dienstgeber Angehörige der Sozialversicherung. Eine paritätische Aufteilung in den Organen liege im Spielraum des Gesetzgebers, solange die demokratischen Prinzipien gewahrt blieben.
Eingriffsrechte: Mehrere Versuche von Türkis-Blau, in der Sozialversicherung (SV) mehr Kontrolle zu gewinnen, wurden hingegen als unzulässige Eingriffe in die Selbstverwaltung aufgehoben. Das gilt etwa für die Genehmigungspflicht für SV-Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen ab zehn Millionen Euro, beispielsweise wenn es um Verträge mit Ärzten geht. Hier ist das geplante Vetorecht für das Sozialministerium gefallen.
> Video: Video-Statement zum VfGH-Urteil Kassenreform von Josef Probst
Prüfungsrechte: Am VfGH gescheitert ist auch das Projekt, den Kassen die Prüfung der Sozialversicherung zu entziehen und dem Finanzressort zu übertragen. Dieses System, das der Sozialversicherung jeden Einfluss auf Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens nehme, sei unsachlich, begründete VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter, der nach dem Wechsel von Brigitte Bierlein ins Kanzleramt das Höchstrichtergremium leitet. Nur für die Reparatur der SV-Prüfung wurde eine Frist bis 1. Juli 2020 eingeräumt. Alles andere gilt ab sofort.
Das gilt auch für die Unzulässigkeit von Eignungstests für Kassenfunktionäre, die sich die Regierung einräumen wollte, sowie für ministerielle Zielsteuerungsvorgaben und die staatliche Befugnis, Beschlüsse der SV-Organe ohne Begründung zu vertagen.
Umstellung ab 1. Jänner 2020
Nach der grundsätzlichen Bestätigung durch den VfGH wird der Überleitungsausschuss am Dienstag die Umstellung von den neun Gebietskrankenkassen (GKKs) auf die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ab 1. Jänner 2020 beschließen. Einschließlich der Harmonisierung der Leistungen.
Die Versicherten einer GKK müssen für den Wechsel zur ÖGK nichts tun. Auch die E-Card bleibt gültig. Alle Servicestellen bleiben erhalten – mit neuem Logo und dem Namen „Mein Gesundheitszentrum“ mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Schon am Dienstag sollen die vereinheitlichten Leistungen in der ÖGK-Satzung festgeschrieben werden – mit einer Harmonisierung nach oben, die 20 Millionen Euro kosten soll, heißt es dem Vernehmen nach.
So fallen bundesweit Selbstbehalte für Krankentransporte. Krankengeld gibt es einheitlich höchstens für 78 Wochen (OÖ bisher maximal 52 Wochen). Der Maximalbetrag für Heilbehelfe/Hilfsmittel: 1342 Euro, für Prothesen: 3580 Euro. Verbesserungen sind bei Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und -ersatz geplant.
> Lesen Sie hierzu auch den Kommentar von OÖN-Redakteur Alexander Zens
> Reaktionen aus Oberösterreich
Wir werden sehen, wie sich die Arbeitervertreter(räter) des ÖAAB um ihren Chef ÖVP-Klubobmann Wöginger bei der Abstimmung in der neuen Gesundheitskasse kommende Woche verhalten werden, wenn es um das unter Druck setzen und die Bespitzelung der Arbeitnehmer im Krankenstand geht.
Auch fordern die Wirtschaftsvertreter in der neuen Kasse, dass der Arbeitgeber erfahren soll, warum jemand im Krankenstand ist. GEHT´S NOCH
Das Abstimmungsverhalten der türkisen ÖAAB-Funktionären wird genau zu beobachten sein.
Die werden der Wirtschaft zum Nachteil der Arbeitnehmer aus der Hand fressen.
Dass die ÖAAB-Vertreter gegen die Interessen der Arbeitnehmer stimmen würden, ist nicht mehr als eine wirklich dreckige Unterstellung!
@GENT: Du hast aber eine dreckige Ausdrucksweise!!! Ist das bei den Türkisen so? Sinnerfassend lesen hilft, wenn du es beherrscht!!!
Ich habe geschrieben: "Das Abstimmungsverhalten der türkisen ÖAAB-Funktionäre wird genau zu beobachten sein". Wo kannst du da eine Unterstellung herauslesen???
Das wird eben die Nagelprobe für die türkisen ÖAAB-Vertreter um den türkisen Klubchef und ÖAAB-Chef Wöginger werden.
Lesen sie die Sitzungsprotokolle, die haben bisher immer mit den Arbeitgebern gestimmt.
Information könnte nicht schaden.
@FRANZ66: Diese Antwort gilt aber @GENT?
Sorry, natürlich.
ÖAAB-Funktionäre sollten "christlich" sein, nicht "türkis"!
Ich glaube, dass das neue System besser ist für den Großteil der Bürger. Einheitliche Regelungen bringen weniger Verwaltungsaufwand. Da kann man argumentieren wie man will, das sagt doch schon der Hausverstand. Natürlich kostet die Umstellung zu Anfang etwas, aber wenn das nicht passiert kann man nichts bewegen, das ist doch klar.
Was Beamte betrifft, bin ich der Meinung, dass hier eine eigene Kassenregelung gerechtfertigt ist. Das Einkommen eines Durchschnittsbeamten ist im Vergleich mit den Beschäftigten in der Privatwirtschaft um einiges weniger (dafür auch gesicherter Arbeitsplatz). Das hier teilweise eine Tarifordnung mit höheren Leistungen gilt finde ich ok, dafür bezahlt aber auch der Beamte 20% Selbstbehalt von der Arztvisite.
Ich finde die Extras für Beamte KEINE SFALLS in Ordnung!
Es kann ein System für ALLE geben, bei dem JEDER zwischen den Varianten mit oder ohne Selbstbehalt wählen können!
Alles andere fällt unter KORRUPTION!!
„Das Einkommen eines Durchschnittsbeamten ist im Vergleich mit den Beschäftigten in der Privatwirtschaft um einiges weniger....“
Ein Scherzerl?! 😉
kein Scherzerl! Tatsache!
Damit kann man jetzt endlich auch die längst überfällige Harmonisierung der Leistungen der Beamten und ASVG-Versicherten angehen!
Oder sollen die korrupten Bonznprivilegien in Österreich etwa bis in alle Ewigkeit praktizierten werden????
Den "Sozen" geht es doch nur um die Posten (Obmann) bei den GKK, die Versicherten (Zahler) waren bisher eher Nebensache.
Viel dümmer geht's nimmer!!!
Warum hat man die 130 Mio eigentlich nicht für die Behandlung der oö Beitragszahler verwendet?
Hat man da für weitere Bonznprivilegien gespart?
Immer mehr Patienten müssen Behandlungen privat bezahlen, aber die GKK Bonzn legen die Beitragsgelder für eigene Zwecke an!
Viele GKK-Bonzn sind nicht einmal GKK pflichtversichert, für sie braucht es natürlich privilegierte Besserstellungen!
Das einzige was sich jetzt ändern wird ist, dass die von Ihnen beschriebenen Bonzen Türkis werden mit ein paar Blauen.
Falls sie mit Bonzen die Funktionäre meinen, die erhalten ein Sitzungsgeld von EUR 42, als ca. 200 EUR im Jahr.
Und wie sicher sie sich alle waren, die hetzenden Rothäute! Kein Mensch außer den erzroten Hetzern verstand deren krankes „Argument“, dass die Gewerkschaftsbonzen den den Kassen das absolute Sagen haben müssen. Im ihnen eigenen Größenwahn brauchten sie nun eine höchstrichterliche Entscheidung dazu!
Jetzt haben es die Bonzen der Wirtschaftskammer!!!
Jetzt herrscht Gleichgewicht! Dass die ÖAAB-Vertreter gegen die Interessen der Arbeitnehmer stimmen würden, ist nicht mehr als eine wirklich dreckige Unterstellung!
Wenn sie die Sitzungsprotokolle lesen; das haben sie bisher immer getan.
@GENT: Warum LÜGST du hier im Forum so DRECKIG herum???
Bist du ein dreckiger türkiser Kampfposter???
Reiben Sie sich anderswo, sie Flegel!
Ups, offenbar kein Flegel. Laut Ihren eigenen Postings hier, sind Sie eine fast siebzigjährige Frau. Also statt Flegel, derbe alte Schlampe!
Sie sollten dringend an ihrem Niveau arbeiten.
@GENT: Du bist ein Gehirnamputierter Trottel zum Quadrat. Passt genau in deine türkise Partei!!!!
Wow, Sie könnens ja ordentlich! Haben Sie noch mehr aus Ihrer Kinderstube drauf?
@GENT: Für so Deppen wie dich immer!!!
Du bist der lebende Beweis, dass es auf dieser Welt mehr Rindviecher für das Brot gibt, als für Heu.
Hat die werte Frau Mama diese Ausdrücke von Freiern gehört?
@GENT: Jawohl, das hört man beim Feiern!
schade, jetzt können die roten Bonzen nicht mehr so einfach schöne Posterl erhaschen!
vom Schlosser zum OÖGKK Obmann und dann zum Minister, die rosarote Wunderwelt!
@BERGONZI: Haben also die "schönen Posterl" jetzt die Schwarz-Türkisen-Blaunen!!!
Erkläre uns jetzt den Unterschied!!!!
<<Deren Argument: Über die Leistungen für 7,2 Millionen Versicherte könnten künftig die Vertreter von 160.000 Dienstgebern gleichberechtigt mitbestimmen und diese auch blockieren>>
Wenn eine Minderheit die Mehrheit regiert so nennt man das wie?
Könnte man auch im Aktiengesetz ändern, dann können 10 % Eigentümer über 90 % Eigentümer bestimmen.
War das ein gscheiter Beitrag?