Ibiza-Video: Gudenus erhält kein "Honorar"

WIEN. Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus erhält für seinen Auftritt im Ibiza-Video kein "Honorar".
Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Zuge eines von Gudenus angestrengten Verfahrens gegen jenen Anwalt entschieden, der das Gespräch zwischen ihm, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und einer als Oligarchen-Nichte auftretenden Schauspielerin "inszeniert" hatte. Gudenus hatte unter anderem auf Rechnungslegung und Einnahmenbeteiligung geklagt.
Die Entscheidung ist Teil eines Verfahrens, in dem Gudenus vom erwähnten Anwalt die Herausgabe und Löschung des Videos sowie Schadenersatz verlangte. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien wies als Berufungsgericht sämtliche dieser Ansprüche ab, wogegen Gudenus Revision an den OGH erhob – und bezüglich der Punkte zur Herausgabe und Löschung Recht bekam. Laut OGH ist es für eine Entscheidung noch zu früh, da aufgrund der Gliederung des Verfahrens durch das Erstgericht eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Herstellung der Filmaufnahmen sowie deren Veröffentlichung noch nicht möglich sei.
Bekanntheit ausgenutzt?
Anders dagegen beim Anspruch auf Rechnungslegung als Voraussetzung für einen sogenannten "Verwendungsanspruch". Mit diesem wollte Gudenus eine finanzielle Abgeltung dafür geltend machen, dass der Anwalt seine Bekanntheit ausgenutzt habe.
Das sah der OGH anders und wies die Klage ab. Bei im politischen Diskurs relevanten Äußerungen und Handlungen von Politikern handle es sich nicht um Persönlichkeitsmerkmale wie das Aussehen, die Stimme oder den Namen einer Person. Nur weil Gudenus durch Aussehen und Stimme identifizierbar sei, mache dies seine Handlungen und Äußerungen nicht zum Bestandteil des Persönlichkeitsrechts im Sinn des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs, so der OGH.
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