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Ibiza-Video: Gerechtfertigt oder doch unrechtmäßig?

21.Mai 2019

Der durch verdeckte Recherchen bekannt gewordene deutsche Journalist Günter Wallraff bezeichnete die heimlichen Aufnahmen, die zum Rücktritt von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FP) führten, als "gelungenen Coup". Die versteckte Kamera als journalistische Methode sei in Deutschland legal, sofern gravierende Missstände aufgedeckt werden. Dies habe "nun ein ganzes Land wachgerüttelt", sagte Wallraff. Auch er würde gerne wissen, wer hinter den Videos stecke, "wahrscheinlich eine größere Organisation". Der von ÖVP und FPÖ als möglicher Urheber genannte Ex-SPÖ-Berater Tal Silberstein dementierte, etwas mit den Ibiza-Videos zu tun zu haben. "Mich damit in Verbindung zu bringen, hat den Zweck, die Öffentlichkeit vom eigentlichen Skandal abzulenken", sagte Silberstein und kündigte an, sich rechtlich zu wehren.

Für Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragten Stefan Brink handle es sich bei den Aufzeichnungen um eine kriminelle Tat, um die sich die spanische Staatsanwaltschaft kümmern müsse. Die Veröffentlichung des Videos sei zwar nicht illegal, habe aber die Gefilmten vorgeführt. "Man hätte mit einer Wortberichterstattung die gleichen Fakten transportieren können", sagte Brink.

Laut dem heimischen Datenschützer Hans Zeger überwiegt bei den Ibiza-Videos das öffentliche Interesse, die Datenschutzrechte treten in den Hintergrund.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband sieht die Veröffentlichung gedeckt, weil es "eindeutige Aussagen einer Person des öffentlichen Lebens" gibt. (rela)

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19. April 2024