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Ibiza-Ausschuss ohne Ibiza fixiert

22. Jänner 2020, 11:11 Uhr
NATIONALRAT
Blick in den Plenarsaal Bild: APA

WIEN. Im zuständigen Ausschuss wurde heute morgen beschlossen, dass ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird. Mit den von den Regierungsparteien gewünschten Einschränkungen.

Das Verlangen von SPÖ und Neos sei in weiten Teilen zu unbestimmt und damit nicht verfassungs- beziehungsweise gesetzeskonform, machten Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Nina Tomaselli (Grüne) im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss geltend. Dies halten wiederum SPÖ und Neos für unberechtigt, sie werden den Verfassungsgerichtshof deshalb anrufen, wie beide schon gestern ankündigten. SP-Abgeordneter Kai Jan Krainer bezeichnete das Vorgehen der Regierungsparteien als "reine Willkür", Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper war ihnen vor, nicht mit offenen Karten gespielt zu haben. Überraschende Schützenhilfe kommt auch von der FPÖ. Sie sei, trotz gewisser Bedenken gegen die Formulierung des Untersuchungsgegenstandes, für volle Aufklärung, so FP-Abgeordneter Philipp Schrangl. 

Wer den Vorsitz übernehmen wird, soll heute im Parlament diskutiert und entschieden werden. 

Konzentrieren wird sich der Ausschuss auf Postenbesetzungen in der Casinos AG, etwaige Gesetzesvorhaben im Glücksspielbereich und Hintergründe zur Umwandlung der staatlichen Beteiligungsagentur ÖBIB in eine Aktiengesellschaft (ÖBAG). 

Gestrichen wurden von ÖVP und Grüne die Themen das Zustandekommen bzw. die Vorbereitung von Gesetzen abseits des Glücksspiel- und Finanzbereichs, Vorstands- und Aufsichtsratsbesetzungen in weiteren staatsnahen Unternehmen, die Neustrukturierung der Finanzaufsicht inklusive Personalentscheidungen betreffend die Oesterreichische Nationalbank und etwaige unzulässige Begünstigungen in Folge großzügiger Parteispenden. Auch der Frage, ob es politische Einflussnahmen auf die behördlichen Ermittlungen nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos gegeben hat, darf der U-Ausschuss zumindest vorläufig nicht nachgehen. 

Der Untersuchungszeitraum reicht von 18. Dezember 2017 bis zum 10. Dezember 2019. 

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