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Ibiza-Affäre: Strache blitzte auch in München mit Anzeige ab

06. Dezember 2019, 11:39 Uhr
Causa Ibiza: Verdächtiger aus U-Haft entlassen
Verhängnisvolles Video Bild: APA/AFP/SPIEGEL and Sueddeutsche Zeitung/-

WIEN/MÜNCHEN. Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist mit einer Anzeige gegen Verantwortliche der "Süddeutschen Zeitung" im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre abgeblitzt.

Wie die Staatsanwaltschaft München I am Freitag mitteilte, wurden Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure aus "rechtlichen Gründen" eingestellt.

Strache war bereits in Hamburg mit seiner Anzeige gegen alle für Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos Verantwortlichen gescheitert. Anfang November wurde seine Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen.

Im Zuge der Affäre waren bei der Staatsanwaltschaft München sieben Strafanzeigen eingegangen, darunter Ende Mai dieses Jahres auch eine von Strache. Grundsätzlich ist die "Zugänglichmachung heimlich gefertigter Tonaufnahmen" nach Paragraph 201 des deutschen Strafgesetzbuchs strafbar. Die Münchner Behörde argumentierte aber, dass angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls und unter Berücksichtigung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Freiheit der Meinungsäußerung das Handeln der Journalisten in diesem Fall nicht unbefugt gewesen sei.

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat überwiege das Interesse an der Berichterstattung über die in dem Fall vorliegenden Missstände. Dieses stehe über den Nachteilen der Geschädigten, zu denen es durch die Veröffentlichungen gekommen sei.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft schützt die Pressefreiheit nicht grundsätzlich die rechtswidrige Beschaffung von Informationen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass die Journalisten rechtswidrig an das Video gekommen seien. Insbesondere gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie auf irgendeine Art und Weise in die Herstellung der Videoaufnahmen involviert gewesen seien.

Zwei Verdächtige bleiben in U-Haft

Jene zwei Verdächtigen, die nach Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Ibiza-Video festgenommen wurden, bleiben weiter in Untersuchungshaft. Dies sagte die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Christina Salzborn, am Freitag nach der Haftprüfungsverhandlung der APA. Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 7. Jänner angesetzt. Der Schwerpunkt der Ermittlungen gegen die beiden geht derzeit aber in Richtung Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz, so Salzborn.

Tags zuvor war ein 38-Jähriger aus der U-Haft entlassen worden. Dabei handelte es sich um den dritten Verdächtigen jenes Trios, das vor zwei Wochen nach Hausdurchsuchungen festgenommen worden war.

 

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12  Kommentare
12  Kommentare
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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 06.12.2019 21:45

https://www.derstandard.at/story/2000111975232/hc-will-das-geld-abgeordnete-kappel-sollte-fuer-mandat-zahlen

Und täglich geht es munter weiter. KOTZ!

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gutmensch (16.692 Kommentare)
am 06.12.2019 22:10

Organisierte Kriminalität? Ostmafia ?

Wann endlich zerreißt es diese Partie, äähh Partei ?

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penunce (9.674 Kommentare)
am 06.12.2019 19:16

06.12.2019 17:15 |
Österreich

Rot-blaue Opposition?

„Kurz demaskiert sich - und wir helfen ihm dabei“

https://www.krone.at/2057436

Leeichtried v.d. SPÖ und Hafenecker von der FPÖ und sogar mit Video,

na die werden doch nicht ...?

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HJO (1.196 Kommentare)
am 06.12.2019 15:55

Interessant:
"Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat überwiege das Interesse an der Berichterstattung über die in dem Fall vorliegenden Missstände. Dieses stehe über den Nachteilen der Geschädigten, zu denen es durch die Veröffentlichungen gekommen sei".
Zum Vergleich: Eine VideoCam im Auto soll an und für sich auch nicht genehmigt sein. In Ausnahmefällen sind diese Aufnahmen als Beweismittel zugelassen worden.

Übrigens, es soll auch in Österreich Leute geben, die den Videomachern gerne einen Orden umhängen würden.

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gutmensch (16.692 Kommentare)
am 06.12.2019 14:58

Als ich heute einen Artikel im Standard ( 38 Gigabyte CO2, von denen ein Teil im Weltraum verpufft) gelesen habe , wurde mir klar , wer hinter dem Pseudonym von NALA2 steckt:

URSULA STENZEL

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handycaps (2.133 Kommentare)
am 06.12.2019 15:29

👍😂😂😂👍 made my day!

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( Kommentare)
am 06.12.2019 16:29

Seeehr starke Aussage, NALA! Mindestens fünf Sachen klagbar ... !

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( Kommentare)
am 06.12.2019 13:28

Interessant, in Deutschland urteilt das Gericht:" dass ein 'überragendes öffentliches Interesse' an der Veröffentlichung bestanden habe und es sich hier um 'Missstände von erheblichem Gewicht' gehandelt hat".
In Österreich versucht man immer noch die Schuldigen am Videodreh und den Statisten zu suchen. Wo es sich doch gerade in Österreich um "Missstände von erheblichem Gewicht" bei den Aufzeichnungen handelt.

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penunce (9.674 Kommentare)
am 06.12.2019 12:54

Dieser Rechtsspruch war von vornherein klar, denn in Österreich und in Deutschland haben des Öfteren nur Zudrinlinge und verurteilte Straftäter eine Chance mit einer Anzeige erfolgreich zu sein!

Außerdem;
mit seiner Aussage hat der ehemalige Vizekanzler Strache ungeheure Schuld auf sich geladen!

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gutmensch (16.692 Kommentare)
am 06.12.2019 13:15

Was sind „Zudringlinge“ ?

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am 06.12.2019 16:38

Ein paar "aufdringliche" würden mir schon einfallen, PENUNCE, NALA etc. ...

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( Kommentare)
am 06.12.2019 14:20

Penunce. Da hast du absolut recht. In oestereich darf auch ein doppelmoerder einen oestereicher anzeigen, weil er ihn mörder nannte. Was er auch ist. Aber Wahrheit tut weh, falls es ihm nicht bewusst gewesen ist, daß er ein doppelmoerder ist.

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