Illustrationsbild Polizei

Grundsätzlich kann eine einer Straftat dringend tatverdächtige Person bei Vorliegen entsprechender Haftgründe 48 Stunden angehalten werden, wobei die Unterbringung in der Regel zunächst in der Arrestzelle eines Polizeikommissariats erfolgt.    Bild: Wolfgang Spitzbart