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HC Strache bekommt kein Politiker-Arbeitslosengeld

22.Mai 2019

Laut Bundesbezügegesetz (§6) steht Politikern, die aus dem Amt ausscheiden, für bis zu sechs Monate eine "Bezugsfortzahlung" von drei Viertel des regulären Einkommens zu. Im Fall von Vizekanzler Heinz-Christian Strache wären das knapp 15.000 Euro brutto, im Fall der Minister 13.400 Euro monatlich plus anteilige Sonderzahlungen.

Allerdings können weder Strache, noch Kickl und Hofer die Gehaltsfortzahlung in Anspruch nehmen. Alle drei haben nämlich ein Rückkehrrecht in den Nationalrat, und das schließt eine Bezugsfortzahlung aus - und zwar auch dann, wenn das Mandat nicht angenommen wird, wie das im Fall von Vizekanzler Heinz-Christian Strache erwartet wird. Auch Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs kann ins Parlament zurückkehren.

Ebenfalls keinen Anspruch auf das Übergangsgeld hat Verteidigungsminister Mario Kunasek, der in den steirischen Landtag als Klubobmann zurückkehren wird. Somit bleibt als mögliche Bezieherin der Gehaltsfortzahlung nur Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Ob sie die entsprechende Geldleistung beantragen wird, war am Mittwoch vorerst nicht zu erfahren. Hartinger-Klein erreicht im September jedenfalls das Pensionsalter von 60 Jahren und hätte dann keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung mehr.

 
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