Hass im Netz: Gesetzespaket gilt ab 1. Jänner 2021
WIEN. Die türkis-grüne Regierung hat am Mittwoch eine nach der Begutachtung überarbeitete Vorlage für das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" beschlossen.
So gelten die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer nun nur auf großen, profitorientierten Kommunikationsplattformen. Die als zu hoch kritisierten Strafandrohungen für "Upskirting" wurden teils herabgesetzt. Das reine Fotografieren wird nun nur mit sechs statt zwölf Monaten Haft bedroht. Werden die Bilder veröffentlicht, bleibt es bei einem Jahr.
Für Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wurde "das große Ziel erreicht", von Hasspostings Betroffenen rasch zu helfen. Per Eilverfahren auf Antrag beim Bezirksgericht könne man binnen weniger Tage eine Löschung bei Täter oder Plattform erreichen. Die Gesetze treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.