Hass im Netz - Gesetz passierte Justizausschuss mit breiter Mehrheit
Nur die FPÖ stimmte dagegen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zeigte sich erfreut. Tags zuvor hatte der Part von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) an dem Paket, das Kommunikationsplattformen-Gesetz, bereits den Verfassungsausschuss passiert, allerdings gegen die Opposition.
Ziel: Besserer Schutz der Opfer
Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz zielt vor allem auf einen besseren Schutz der Opfer ab und enthält als zentrale Punkte ein vereinfachtes Unterlassungsverfahren bei Hasspostings, die Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch Einführung des Tatbestands "Upskirting" und insgesamt die verbesserte Durchsetzung des Löschens von verletzenden und diskriminierenden Mitteilungen und Darbietungen aus dem Netz.
FPÖ befürchtet Einschränkung der Meinungsfreiheit
Sowohl die Regierungsparteien als auch SPÖ und NEOS sahen ebenso wie Zadic in dem Paket ein wirkungsvolles, kostengünstiges und niederschwelliges Instrument, um sich gegen Hass im Netz zur Wehr zu setzen. Die FPÖ ortete positive Aspekte in Sachen Jugend- und Persönlichkeitsschutz, sprach aber insgesamt von einer "politischen Schlagseite" bei der Definition des Hassbegriffs, die zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen könnte, und lehnte die Vorlage ab.
Mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde weiters eine Änderung des Verbraucherkreditgesetzes, durch die die Bestimmungen über die Rechte der Verbraucher bei vorzeitiger Kreditrückzahlung an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden sollen.