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Griss zur Entscheidung im Fall Tina: "Kindeswohl immer vorrangig"

Von nachrichten.at/apa, 17. August 2022, 12:44 Uhr
Irmgard Griss
Irmgard Griss, Vorsitzende der Kindeswohlkommission Bild: Volker Weihbold

WIEN. Irmgard Griss, die Präsidentin der Kindeswohlkommission, die nach der Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina nach Georgien eingesetzt worden ist, sieht nach der jüngsten Entscheidung in dem Fall die Kinderrechte gestärkt.

Der Verwaltungsgerichtshof habe nun festgestellt, dass das Kindeswohl, "das ja immer vorrangig zu berücksichtigen ist", stärker als das Fehlverhalten der Eltern sei, erklärte Griss am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal".

Am Dienstag war bekannt geworden, dass der VwGH die Revision des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Fall Tina zurückgewiesen hat. Das BFA hatte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die umstrittene Abschiebung rechtswidrig war, bekämpft. Der VwGH ist nunmehr aber unter anderem der Ansicht gefolgt, dass der Geburt in Österreich und der hervorragenden - auch schulischen - Integration Tinas besonderes Gewicht zukomme und die Abschiebung im Jänner 2021 als unverhältnismäßig zu qualifizieren war. Das Höchstgericht verwies auch auf den Umstand, dass eine Trennung der Familie nicht zulässig gewesen wäre. Es sei somit rechtskonform, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die Abschiebung der damals fünfjährigen Schwester und der Mutter für rechtswidrig erklärt habe.

Das Urteil sage ganz klar, dass es eben Fälle geben könne, in denen zwar die Eltern "rechtsmissbräuchlich gehandelt haben", aber "dennoch die Beachtung des Kindeswohls dazu führt, dass die Familie in Österreich bleiben darf", meinte Griss. Es hätte vor der Abschiebung noch einmal geprüft werden müssen, wie sich diese Abschiebung auf die Kinder bzw. auf Tina auswirke, erklärte die ehemalige Höchstrichterin. "Man wird jetzt vor einer Abschiebung noch einmal prüfen müssen, ob nicht eine solche Abschiebung das Kindeswohl verletzt", sieht Griss durchaus eine richtungsweisende Entscheidung. Um sicherzustellen, dass das in der Verfassung verankerte Kindeswohl auch tatsächlich immer vorrangig berücksichtigt wird, "wäre es sinnvoll, wenn im Asylgesetz auch das noch ausdrücklich festgelegt würde", forderte Griss.

Der Anwalt des Mädchens, Wilfried Embacher, erklärte in der ORF-"ZiB2" Dienstagabend, für Tinas Schwester und Mutter bedeute das Urteil, dass sie nun problemlos nach Österreich einreisen dürften und einen Aufenthaltstitel bekommen müssten. Der Anwalt räumte zwar ein, dass das Urteil keine grundsätzliche Vorgabe für die Rechtssprechung macht. Es gebe aber dennoch "eine Linie vor", ist Embacher überzeugt. "Der Durchbruch der Kinderrechte ist jetzt vielleicht nicht so sehr in dieser Einzelfallentscheidung als Musterbeispiel für andere Fälle zu sehen, sondern eher in Nebenaspekten, eben zum Beispiel, dass das Verhalten der Eltern nicht so stark gewichtet werden darf. Das ist sicherlich eine grundlegende Entscheidung, die für die Zukunft auch in anderen Fällen maßgeblich sein wird." Es sei nun ganz klar, dass das, was schon länger im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern steht, "aber in der Praxis eigentlich bisher zu wenig beachtet wurde", vorrangig zu beachten ist.

BFA: "Keine unmittelbaren Auswirkungen"

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) betonte hingegen in einer schriftlichen Stellungnahme, dass der Beschluss des VwGH "keine unmittelbaren Auswirkungen" habe. Der VwGH habe zur Rückkehrentscheidung "eine rein verfahrensrechtliche, keine inhaltliche Entscheidung getroffen". Im vorliegenden Fall sei das Höchstgericht zum Ergebnis gekommen, "dass das BVwG-Erkenntnis nicht unvertretbar" sei. Der VwGH führe aber auch aus, dass das Bundesverwaltungsgericht "in Anbetracht des fortgesetzten massiven fremdenrechtlichen Fehlverhaltens der Mutter auch zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können", hieß es in der Stellungnahme des BFA.

Die Abschiebung Tinas und ihrer Familie nach Georgien hatte für großes Aufsehen gesorgt und erfolgte unter Protesten - inklusive Sitzblockaden vor dem Familienabschiebezentrum. Im Dezember 2021 war Tina wieder nach Wien zurückgekehrt und hatte später ein Schülervisum erhalten. Seit ihrer Rückkehr nach Wien lebt sie bei einer Gastfamilie.

Im Büro des damaligen Innenministers und nunmehrigen Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP) wurde lediglich auf die Stellungnahme des Innenministeriums verwiesen.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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observer (22.212 Kommentare)
am 20.08.2022 09:51

Kann man sich jetzt durch ein Kind einer Abschiebung wegen mit falschen Angaben erschlichenem Asyl entziehen, weil anschliessend die ganze Familie wieder nach Österreich darf, weil das Kind nicht von den Eltern getrennt werden darf ? Noch dazu, wenn man in einem Land lebt, wo es ausser wirtschaftlichen Gründen keine Migrationsgründe gibt und in das mal scnon mal freiwillig zurückgekehrt ist. Ich kann diese Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen. Bleibt zu hoffen, dass man die Verfahren samt Verschleppungsmöglichkeiten radikal verkürzt und solche Dinge nicht zur Regel werden. Besser wäre freilich, in diesen Fällen schon gar nicht einreisen zu lassen, sondern an der Grenze bereits abzuweisen, bevor österr. Gebiet betreten werden kann. Leider geht das mangels Grenzkontrollen nicht, danke liebes Schengenabkommen und an die PolitikerInnen, die uns das eingebrockt haben.

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hbert (2.296 Kommentare)
am 19.08.2022 21:47

Kindeswohl an erster Stelle - keine Frage.
Soweit ich in diesem Fall gelesen habe, wurden mehrere gültige Bescheide seitens der Mutter nicht umgesetzt bzw. auf illegalem Wege umgangen.
Die Mutter war somit straffällig, hat somit das Recht auf Asyl verwirkt und war somit abzuschieben.
Jemand Kriminellen im Land zu lassen zum Wohle des Kindes, finde ich jedoch auch nicht in Ordnung.
Das Kind vor die Wahl zu stellen, sich von der Mutter zu trennen und im Land zu bleiben, ist sicher auch nicht erstrebenswert.
So oder so, man hätte es niemanden Recht machen können - Rechtsstaat vor Kinderwohl?
Der einzige Ausweg wäre wahrscheinlich die Verfahren entsprechend zeitnah abzuwickeln - und wahrscheinlich auch die NGOs etwas einzudämmen.
Wir steuerzahlende Österreicher sollen nicht zu Menschen 2. Klasse im eigenen Land werden, denn wir dürfen weiter arbeiten und ev. Strafen zahlen, denn wir sind ja "greifbar", was nicht von allen Asylwerbern gesagt werden kann.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 18.08.2022 09:29

Man holt kein Kind um 4 Uhr in der Früh mit der Polizei aus dem Bett, da brauche ich keine Gesetze, das sagt mir der einfache und logische "Hausverstand"!

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 18.08.2022 07:29

Kindeswohl ist wenn Flüchtlingskinder in ihre Heimat zurückgeführt werden, um in ihrer gewohnten Umgebung aufwachsen zu können. Keine Abschiebung ist illegal

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zivi111 (600 Kommentare)
am 17.08.2022 15:00

Ich hoffe inständig, dass alle an dieser menschemverachtenden, nachweislich rechtswidrigen Aktion beteiligten "Herrschaften" im Rahmen der Amtshaftung zur persönlichen Haftung herangezogen werden!

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snooker (4.427 Kommentare)
am 17.08.2022 14:29

Erfolgreich "ausgesessen" könnte der Hr. Anwalt triumphieren.
Man muss nur das Gesetz beugen und persönlich gar nicht anwesend sein.
Der "Hr. Anwalt" gibt sogar offen zu, dass es gar nicht mehr um Asyl geht, sondern um "Duldung" und "Bleiberecht".

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 17.08.2022 13:16

Behörden Qualität, das sagen ja wirkliche echt erfolgreiche gescheite Berufs- Experten sowieso schon lange, ist und war halt nicht nur rund um persönlichen und politischen Animositäten auf Gemeindeebene immer schon unter jedem Niveau und wird manchmal noch wesentlich schlechter, anstatt besser. und das, obwohl immer mehr junge Menschen viel viel besser zumindest formal ausgebildet werden. Warum passieren überall so leicht Fehler, gegen die sich Viele dann überhaupt nicht wehren können, weil sie gar nicht die Zeit und das Geld dazu haben und gute Helfer kennen, die sich damit beschäftigen. im Nachhinein sagt man dann, ist eh klar, aber niemand sagt dazu wie alles viel rechtssicherer und gleicher, oder eben mit mehr demokratischer Qualität gestaltet und selbst geprüft ablaufen könnte und dort wo nötig, auch entsprechend ernsthafte Konsequenzen auf das Personal haben müsste. Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 17.08.2022 12:51

Das bedeutet Narrenfreiheit für alle Asylanten mit Kindern und ist letztendlich das, was die Schlepper meistens anraten: möglichst schnell und viele Kinder bekommen, schützt vor Strafverfolgung und Abschiebung.

Auch wenn das Herkunftsland als sicher eingestuft ist und zum EU-Beitrittskandidaten wird.

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