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Glawischnig gegen Facebook: OGH gibt Ex-Grünen-Chefin recht

Von nachrichten.at/apa, 12. November 2020, 12:35 Uhr
Glawischnig: "Historischer Erfolg gegen die Internetgiganten"
Eva Glawischnig Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Eva Glawischnig im von den Grünen initiierten Musterprozess gegen Facebook recht gegeben.

Der Revisionsrekurs von Facebook war nicht erfolgreich, teilten die Grünen der APA am Donnerstag mit. Damit wird eine Unterlassungsverfügung des Handelsgerichts wieder hergestellt, Facebook muss das inkriminierte Posting weltweit löschen, bestätigte der OGH. Die einstweilige Verfügung gilt auch für wort- und sinngleiche Äußerungen.

Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2017 gegen das soziale Netzwerk angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als "miese Volksverräterin" bezeichnet worden war. Das Oberlandesgericht Wien urteilte, dass der Konzern die entsprechenden Kommentare weltweit löschen und auch gleichlautende Beleidigungen offline nehmen muss. Der Oberste Gerichtshof schickte den Fall schließlich zum EU-Höchstgericht nach Luxemburg, das im Oktober 2019 entschied, dass das EU-Recht einer weltweiten Löschung nicht entgegenstehe. Die Letztentscheidung lag beim OGH.

Die Unterlassungsverfügung sei ausreichend bestimmt und schaffe keine unverhältnismäßige Kontrollverpflichtung für Facebook, heißt es in der Entscheidung, die der APA vorliegt. Facebook muss die Veröffentlichung und/oder die Verbreitung von Glawischnig zeigenden Lichtbildern unterlassen, wenn im Begleittext die wörtlichen und/oder sinngleichen Behauptungen, die Klägerin sei eine "miese Volksverräterin" und/oder ein "korrupter Trampel" und/oder Mitglied einer "Faschistenpartei" verbreitet werden.

Der Beitrag wurde nach Erlassung der einstweiligen Verfügung durch das Handelsgericht Wien nur in Österreich gesperrt. Glawischnig und die Grünen fordern von Facebook nun "die unverzügliche Löschung des inkriminierten Postings".

"Das vorliegende Urteil unterstreicht, dass Facebook laufend Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung begeht. Es zeigt uns aber auch, wie wichtig die vereinfachte und beschleunigte Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung von Hass im Netz ist. Mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das demnächst im Parlament beschlossen werden wird, schaffen wir den Rahmen dafür und nehmen Facebook und Co. in die Verantwortung", hieß es in einem schriftlichen Statement der Grünen Klubchefin Sigrid Maurer gegenüber der APA.

Die Entscheidung betrifft das Sicherungsverfahren, das Hauptverfahren beginnt erst. Darin wird es unter anderem um die Herausgabe der Userdaten, um Schadenersatzansprüche sowie um die Frage der Urteilsveröffentlichung gehen, sagte Medienanwältin Maria Windhager zur APA, die Glawischnig in dem seit 2016 laufenden Verfahren vertritt.

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15  Kommentare
15  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 12.11.2020 18:09

Recht bekommen im Rechtsstaat und ein saftigen Schadenersatz sei ihr vergönnt👌👍

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moarli35 (2.524 Kommentare)
am 12.11.2020 17:53

Mir tut der Rainer leid

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 12.11.2020 16:34

Aus welchem Edelloch ist denn die gekrochen?

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 12.11.2020 18:30

Rechte Dumpfbacke, ich wäre ein bisschen vorsichtiger gewesen. Post von ihnen wird an Frau Glawischnig weiter geleitet. Ziehen sie sich warm an!

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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 12.11.2020 18:51

Hach, wenn Sie doch ein wenig früher und ein wenig weiter östlich geboren worden wären. Sie hätten's so weit bringen können!

Als Stasi-Mitarbeiter.

Diese Freude daran, andere Menschen einzuschüchtern, oder zumindest daran zu glauben ist groß, gell? Und für ein bisserl denken reichts ja gerade noch, wie der Nickname aussagt, nicht wahr?

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franz.rohrauer (1.042 Kommentare)
am 12.11.2020 15:04

Sehr gut! Das einzig sinnvolle Urteil gegen solche Blödheiten!!!

Ich wünsche ihr von Herzen, dass sie auch gegen die Verfasser dieser geistreichen Postings denselben Erfolg verbuchen kann - saftige Entschädigungszahlungen inclusive!

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Hans1958 (3.166 Kommentare)
am 12.11.2020 13:40

Dier Novomatic Eva gibts auch noch....

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( Kommentare)
am 12.11.2020 13:29

Die gruenen haben noch nie eine beleidigung verkraftet. Sie teilen nur gegen andersdenkende aus, aber einstecken können sie nicht.

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Linz2013 (3.204 Kommentare)
am 12.11.2020 13:53

Zwischen Kritik und Hetzte/Beleidigungen gibt es einen großen Unterschied.

Ersteres ist in einer Demokratie notwendig. Letzteres zerstört sie.

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gent (3.909 Kommentare)
am 12.11.2020 14:17

Frau Glawischnig ist doch keine Grüne! Grüne würden niemals bei Novomatic arbeiten, denn die haben Prinzipien.

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Gugelbua (31.914 Kommentare)
am 12.11.2020 16:39

😁😁😁😁 Witz des Tages

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moarli35 (2.524 Kommentare)
am 12.11.2020 12:53

Unsere Novomatic Chefin hat Charakter bewiesen

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.226 Kommentare)
am 12.11.2020 12:45

Recht muss schneller werden.
Wer kräht heute noch auf ein 4 Jahre altes Posting!

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 12.11.2020 13:10

Es geht um den Weg, wie mit Hasspostings in Portalen umgegangen werden muss und nimmt die Portalbetreiber in die Pflicht. Das wurde vom OGH nun bestätigt.

Die Richtung stimmt... 😁

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Linz2013 (3.204 Kommentare)
am 12.11.2020 13:54

Ja, da stimme ich zu.

In Zeiten der Globalisierung haben Nationalstaaten immer weniger Macht. Es regieren die Konzerne. Das muss sich wieder ändern.

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