Gerichtsentscheid in der Ibiza-Affäre
BERLIN. Ein Bericht über die Ibiza-Affäre hat dem deutschen Wochenblatt "Die Zeit" eine gerichtliche Niederlage beschert.
Das Landgericht Berlin hat per einstweiliger Verfügung untersagt, über das Vorleben jenes Detektivs zu berichten, der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin eine Schlüsselrolle beim Entstehen des Videos gespielt haben soll.
Anlass war ein Artikel, in dem "Die Zeit" die Hintergründe des Videos recherchiert hatte. Thematisiert wurde auch das Vorleben des Detektivs Julian H., etwa der mittlerweile entkräftete Vorwurf der Industriespionage oder frühere Ermittlungen wegen eines Drogendelikts. Gegen die Berichterstattung setzte sich der Detektiv vor Gericht zur Wehr – und zwar großteils erfolgreich. Das Gericht entschied, eine derartige Wiedergabe von Gerüchten sei nicht erlaubt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit Herrn Eisenberg dürfte er auch einen guten Rechtsvertreter gewählt haben.