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Geldbündel in der Sporttasche: Justiz untersucht Vorwürfe gegen Strache

Von Jasmin Bürger, Alexander Zens   05.Dezember 2019

In den Ermittlungen gegen Ex-FP-Chef Heinz-Christian Strache geht es nicht nur um den Verdacht, dass Strache Privatausgaben als Spesen verrechnet haben könnte. Die Ermittler interessieren sich nun auch wieder für einen Verdacht, der sich bei ersten Untersuchungen nicht hatte erhärten lassen – Mandatskauf.

Die Einvernahmen von Straches Ex-Leibwächter Oliver R. und seiner früheren Assistentin sollen neue Hinweise gebracht haben. So finden sich im Ermittlungsakt Fotos von Sporttaschen mit "dicken Bündeln mit Hunderterscheinen", die, wie Ö1 berichtet, im Kofferraum von Straches Dienstwagen transportiert wurden. Oliver R. soll ausgesagt haben, dass er 2013 solche Geldtransporte durchgeführt und fotografiert habe. An einen Rucksack mit 50-Euro-Bündeln, ebenfalls 2013, will sich die Ex-Assistentin Straches erinnern.

Das deckt sich mit einer Anzeige aus dem Vorjahr, die nun wieder Brisanz bekommt: Demnach könnte das Geld von ukrainischen Oligarchen stammen, die damit den ihnen wohlgesinnten FP-Nationalratskandidaten, Thomas Schellenbacher, forciert haben sollen. Tatsächlich hatten 2013 drei vor Schellenbacher gereihte Kandidaten auf ihr Mandat verzichtet, der niederösterreichische Unternehmer zog ins Parlament ein. Von einem Deal über bis zu zehn Millionen Euro ist die Rede, offen ist die Frage der Gegenleistung. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Die Justiz hatte die Ermittlungen in der Causa Schellenbacher 2018 mit der Begründung eingestellt, dass die Erstellung einer Wahlliste kein Amtsgeschäft und damit auch ein möglicher Mandatskauf nicht strafbar sei.

Die Aussage von Oliver R. dürfte die Verdachtslage nun verdichtet haben. Straches Anwalt wollte sich gestern nicht äußern. Als die Anzeige im Vorjahr bekannt geworden war, hatte er gesagt, die Fotos von der Sporttasche mit Geld könnten von überall stammen.

  • Video: Laut einer Anzeige könnte das Geld von osteuropäischen Geschäftsleuten stammen. Die FPÖ schließt Geldflüsse an die Partei aus, an Strache nicht:

FPÖ geht weiter auf Distanz

Die FPÖ distanzierte sich weiter von ihrem Ex-Chef: Dass "die angeführten großen Bargeldbeträge" jemals Eingang in die Buchhaltung der Bundespartei gefunden hätten, könne er ausschließen, so Finanzreferent Hubert Fuchs. Ob der in der Spesenaffäre "als Beschuldigter geführte Strache jemals Bargeld erhalten hat, entzieht sich dem Wissensstand der Partei", so Fuchs weiter.

Auf Distanz bleibt auch Oberösterreichs FP-Landesparteichef Manfred Haimbuchner, der die blaue Reformgruppe Compliance (Regeltreue) leitet: Die Verdachtsmomente seien Sache der ermittelnden Behörden, die sich mit der "Vergangenheit von HC Strache in und um die Wiener Landesgruppe" beschäftigen. Er arbeite an einem Regelwerk für die Zukunft der FPÖ, so Haimbuchner auf Anfrage. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, "verstoßen sie aber ohnehin gegen andere Regeln, nämlich gegen Strafrecht. Es kann auch keine Compliance-Regelung verhindern, wenn jemand mit krimineller Energie handelt." Sehr wohl ausschließen könne man, dass die Partei Ausgaben oder Einnahmen habe, die an einem Kontrollsystem vorbeilaufen.

Weiter warten auf Strache-Ausschluss

Die Wiener FPÖ hat am Mittwoch auf Berichte reagiert, Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache könnte wegen „Gefahr in Verzug“ mit sofortiger Wirkung von Landesparteiobmann Dominik Nepp ausgeschlossen werden. Der Ausschluss würde nicht ohne eine Empfehlung des Parteischiedsgerichts stattfinden, hieß es dazu. „Wir haben immer klipp und klar gesagt, dass wir die Ergebnisse des Schiedsgerichts abwarten wollen“, so eine Sprecherin.

Wie berichtet, soll Strache vor dem Parteischiedsgericht zur Spesenaffäre befragt werden, bevor eine Empfehlung an den formal zuständigen Landesparteivorstand ausgesprochen wird. Mehrere Landeschefs, darunter auch Oberösterreichs Manfred Haimbuchner, hatten sich zuletzt hinter die FP-Spitze und deren Ruf nach einem Ausschluss gestellt. Strache soll bis Freitag auf Urlaub sein, weshalb sich sein Auftritt vor dem Schiedsgericht verzögert.

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