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Geheimes Geld: Ibiza-Video bringt Parteien unter Druck

Von Lucian Mayringer   24.Mai 2019

Über einen "gemeinnützigen Verein" würden Großspenden von bis zu 1,5 Millionen Euro diskret an die Partei fließen. Diese von Ex-FP-Chef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video geschilderte und später dementierte Praxis beschäftigt die Justiz. Rechnungshof(RH)-Präsidentin Margit Kraker nimmt die Causa zum Anlass, um wieder einmal auf Transparenz in der Parteienfinanzierung zu pochen. Dies trifft die Parteien in einer Zeit erhöhter Finanznot.

Denn das Problem bei vorgezogenen Wahlen sei, dass die Parteien oft ihre Wahlkämpfe über Bankkredite vorfinanziert haben – mit fünfjähriger Laufzeit, also über eine volle Legislaturperiode. Jetzt nach nur zwei Jahren braucht man neue Kredite. Deren Grundlage sei auch "die Wette auf ein Wahlergebnis", sagt der Politologe Hubert Sickinger im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Millionen für die EU-Wahl

Der EU-Wahlkampf reißt aber keine großen Löcher, weil es nach dem Urnengang eine Wahlkampfkosten-Rückerstattung gibt. Heuer sind das 2,04 Euro pro Wahlberechtigtem. Womit – analog zum jeweiligen Wahlerfolg – insgesamt rund 12,8 Millionen Euro an die Parteien ausgeschüttet werden.

Von den drei Großparteien sieht Sickinger die FPÖ als jene mit den schlanksten Strukturen. Sie könne deshalb 80 Prozent der Parteienförderung (siehe Kasten) für Kampagnen einsetzen.

Um in der Frage, mit welchem finanziellen Spielraum die Parteien in den Wahlkampf gehen, mehr Transparenz zu haben, will Kraker "mit Hochdruck" die Rechenschaftsberichte des Wahljahres 2017 abarbeiten und veröffentlichen. Dort sollten sich auch die Verbindlichkeiten bei Banken finden. Der RH ist allerdings darauf angewiesen, dass die Angaben der von den Parteien engagierten Wirtschaftsprüfer stimmen. Kraker fordert deshalb noch vor der Wahl eine Gesetzesänderung, die dem RH ein "echtes Prüfrecht" mit Einsicht in die Bücher einräumt.

Straches Vereinstrick wäre schon jetzt "illegal", sagt Sickinger. Eine Partei müsse Spenden über 3500 Euro offenlegen. Anonyme Spenden darf sie nicht annehmen. Beträge über 51.000 Euro müssen sofort an den RH gemeldet werden. Sickinger unterstützt Krakers Forderung, das Vereinsgesetz zu verschärfen. "Vereine, Komitees und nahestehende Organisationen", die an Parteien spenden oder für sie Sachleistungen übernehmen, solle diese unmittelbar dem RH melden, so Kraker.

Bei Verstößen soll es Strafen mit "generalpräventiver Wirkung" geben. Derzeit sind Geldbußen von maximal 100.000 Euro vorgesehen. Für den Vereins- und Parteiobmann schlägt Sickinger persönliche "strafrechtliche Konsequenzen" vor. FP-Klubobmann Walter Rosenkranz kann sich weder dafür noch für eine RH-Prüfung der Parteifinanzen erwärmen. Die ÖVP zeigte sich gestern offen für Gespräche über eine Parteiengesetz-Reform.

Parteienförderung

Die Bundesförderung für Parteien beträgt heuer gut 43 Millionen Euro: 9,9 Millionen Euro gehen an die ÖVP, 8,49 Millionen an die SPÖ, 8,21 Millionen an die FPÖ. Weiters: Neos (1,85 Millionen Euro) und Liste Jetzt (1,58 Millionen Euro). Der Rest teilt sich auf Klubs und Akademien auf. Insgesamt fließen mehr als 200 Millionen Euro an öffentlichem Geld in das Parteiensystem (inkl. Länder und Wahlkampfkosten-Rückerstattung für EU-Wahl).

Rätselraten über Drahtzieher des "Ibiza-Videos":

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20. April 2024