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Für Recht auf Kinderbetreuung ab eins

Von OÖN, 24. September 2020, 00:04 Uhr
Für Recht auf Kinderbetreuung ab eins
Mehr und bessere Plätze

WIEN. Sozialpartner und Industriellenvereinigung fordern Umsetzung bis 2025

In einem gemeinsamen Aufruf haben sich Sozialpartner und Industriellenvereinigung gestern für einen massiven Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt.

Ab Herbst 2025 soll es für Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag geben, 2023 soll der Anspruch ab dem zweiten Geburtstag bestehen. Das Betreuungsangebot soll dabei so flächendeckend, flexibel und leistbar sein, dass eine Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile möglich ist. In Randzeiten und an Wochenenden soll die Betreuung durch Tageseltern komplettiert werden, so die Forderung.

Es gehe nicht nur um mehr, sondern auch um "bessere Kinderbetreuung", so ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann, Wirtschaftskammer-Vizepräsidentin Martha Schultz, Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl, Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann und IV-Generalsekretär Christoph Neumayr. Sie fordern auch eine einheitliche Bundeskompetenz für Kinderbetreuung sowie einheitliche Mindeststandards für die pädagogische Qualität.

Die von der Regierung bereits geplante Aufstockung der laufenden 15a-Vereinbarungen mit den Ländern sei gut, aber nicht ausreichend, so die Conclusio. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr solle zudem für alle Kinder und nicht nur jene mit Deutschproblemen eingeführt werden.

Grüne begrüßen Unterstützung

Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer begrüßte den Appell als "langjährige Forderung" ihrer Partei und lobte die Einigkeit von Sozialpartnern und Industriellenvereinigung, "denn wir brauchen sicher jede Unterstützung in der Umsetzung", verwies sie auf Differenzen mit der ÖVP bei diesem Thema.

Auch die SPÖ lobte den Vorstoß, entscheidend sei, dass die Öffnungszeiten mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar seien, der Ausbau sei vor allem im ländlichen Raum notwendig.

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1  Kommentar
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tradiwaberl (15.604 Kommentare)
am 24.09.2020 08:14

Gut... solange es freiwillig bleibt und keine Pflicht besteht, gleich wieder arbeiten zu müssen.

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