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Wiener OStA.-Leiter Fuchs schuldig gesprochen

Von nachrichten.at/apa, 10. August 2022, 14:15 Uhr
TIROL: PROZESS / IBIZA U-AUSSCHUSS GEGEN OSTA JOHANN FUCHS: FUCHS/RIEDL
Oberstaatsanwalt Johann Fuchs (links) Bild: EXPA/JOHANN GRODER (APA)

INNSBRUCK. Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden.

Fuchs hatte sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss verantworten müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Fuchs legte Berufung ein. Der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek wollte indes als Zeuge nicht aussagen.

Anzeige gegen kritische Journalistin 

Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin an Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs hatte bei einem ersten Prozesstermin Anfang Juli die Weitergabe bestritten. Nach der Urteilsverkündung verließ er - sichtlich erschüttert - auf der Stelle das Gericht.

Richterin Andrea Steffan schenkte Fuchs nämlich keinen Glauben. Obwohl das Gericht keinen "forensischen Beweis" für die Übermittlung der Anzeige an Pilnacek vorlegen könne, gab es für sie "so viele Indizien", die dafür sprachen. Dies liege etwa am kleinen Personenkreis, die an jenem Tag Zugriff hatten und auch an den Zeitpunkten, als der Akt erstellt worden und wann er auf Pilnaceks Handy gelandet war. Maßgeblich sei außerdem der Chatverkehr zwischen Pilnacek und einer "Kurier"-Redakteurin gewesen, die er wiederum über die Anzeige informiert hatte. In den Nachrichten schrieb der mächtige Beamte, dass die Journalistin dies nicht veröffentlichen solle, weil dann klar sei, "wer geleakt" hat, zitierte die Richterin. Pilnacek war in dieser Causa rechtskräftig freigesprochen worden. Er wollte am Mittwoch jedoch nicht als Zeuge aussagen, weil er noch ein Disziplinarverfahren anhängig habe - für die Richterin war dies zwar kein ausreichender Grund, sie ließ es dennoch dabei bewenden.

Für Steffan war die mutmaßliche Anzeigenweitergabe geeignet, das öffentliche Interesse einer unbefangenen Entscheidungsfindung - aufgrund von Medienberichten - sowie das persönliche Interesse der "Presse"-Redakteurin zu verletzen. Immerhin gehe es um "ihren Ruf als Journalistin". Sollte bekannt werden, dass die WKStA eine Anzeige gegen sie erstatte, "kann das zu einer Stigmatisierung führen", erklärte sie. Es habe sich um einen Verschlussakt gehandelt und "Pilnacek war zu diesem Zeitpunkt nicht ihr Vorgesetzter", hielt die Richterin fest.

Vorwurf der Falschaussage vor Ibiza-U-Ausschuss

Im zweiten Anklagepunkt wurde Fuchs vorgeworfen, dass er im März 2021 im Ibiza-Untersuchungsausschuss ausgesagt habe, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Steffan glaubte ihm nicht, dass er sich nicht mehr erinnern könne, vor allem was eine im Ausschuss abgefragte Korrespondenz zwischen Fuchs und Pilnacek am Tag der Veröffentlichung des Ibiza-Videos betrifft. "Ibiza" sei so "einmalig und brisant" gewesen: "Dass Sie da nicht mehr wissen, dass es diese Korrespondenz gegeben hat, glaube ich Ihnen einfach nicht", verdeutlichte sie und hielt dazu in ihrer Urteilsbegründung fest: "Man darf nicht falsch aussagen, um sich vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen." Fuchs hätte vielmehr sein Entschlagungsrecht als Auskunftsperson in Anspruch nehmen können.

Staatsanwalt Andreas Leo hatte in seinem Schlussplädoyer eine Verurteilung im Sinne der Anklage gefordert. Auch er argumentierte mit den zeitlichen Abläufen am Tag der mutmaßlichen Weitergabe der Anzeige. Pilnacek sei zu diesem Zeitpunkt jedoch "nicht mehr zuständig" gewesen. Leo betonte das gute Verhältnis zwischen Fuchs und Pilnacek und auch deren gemeinsame "kritische Haltung gegenüber der WKStA": "Dieser Umstand verbindet, schweißt zusammen." Aus Sicht des öffentlichen Anklägers war jedoch unstrittig, dass eine unbefangene Entscheidungsfindung durch eine Weitergabe gefährdet gewesen sei, Fuchs habe das "in Kauf genommen", argumentierte er. Im Untersuchungsausschuss habe er auch genau gewusst, dass er eine wahrheitsgemäße Aussage machen müsse.

Fuchs' Verteidiger Martin Riedl führte ins Treffen, dass es keinen "forensischen Beweis für eine Weiterleitung" gebe. Außerdem sehe auch er die Gefahr der Verletzung des öffentlichen Interesses nicht, "wenn ich mir ansehe, wie schnell Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen". Das komme ja "ständig vor", sagte Riedl. Zudem sei es bei der Sache um "Lösungsmöglichkeiten" gegangen, denn die Geschichte wäre ja so gewertet worden, "dass die Justiz Journalisten einen Maulkorb anlegt". Das wäre für Fuchs ja ein "Supergau" gewesen. In puncto U-Ausschuss wartete Riedl mit einer Kritik an der dortigen Umgangsweise auf: "Auskunftspersonen werden behandelt wie Schwerverbrecher, mit zynischen Bemerkungen und Gesten", sagte der Anwalt. Den Vorsatz einer Falschaussage könne er jedenfalls nicht erkennen.

Riedl meldete volle Berufung an, damit wird der Fall wohl das Oberlandesgericht Innsbruck beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Fuchs hätten bis zu drei Jahre Haft gedroht. Nun wurde ein Sechstel des Strafrahmens ausgeschöpft.

Im Justizministerium kommentierte man ein Anfrage der APA zu disziplinarrechtlichen Folgen des Urteils nur knapp. Die Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck sei noch nicht rechtskräftig, und das Disziplinarverfahren werde beim Obersten Gerichtshof (OGH) erst weitergeführt, wenn im Strafverfahren Rechtskraft eingetreten sei. Darüber hinaus könne man sich nicht zu laufenden Disziplinarverfahren äußern.

Fuchs war im März vom Justizministerium wegen der Vorwürfe suspendiert worden, der OGH hob dies im April aber auf, weil die Suspendierung "aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich" sei. Die Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der OStA Wien - aufgrund derer Fuchs nicht mehr für Verfahren der WKStA zuständig ist - blieb aber weiter aufrecht.

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25  Kommentare
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Orlando2312 (22.319 Kommentare)
am 10.08.2022 21:56

Vielleicht verstehen jetzt viel mehr Menschen, wie wichtig es war, dass Frau Zadic das Justizministerium leitet.

Mit einem ÖVPler als Justizminister wäre ein Pilnacek weiterhin der "unter-den-Teppich-Kehrer" des Landes.

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SePatzian (1.920 Kommentare)
am 10.08.2022 18:57

"... In den Nachrichten schrieb der mächtige Beamte, dass die Journalistin dies nicht veröffentlichen solle, weil dann klar sei, "wer geleakt" hat, zitierte die Richterin ..."

Ja, dieses Leaken von Amtsgeheimnissen, Akten, Einvernahmen ... an Medien welches die türkise ÖVP gerne den Korruptionsermittlern unterjubelte, während Pilnacek einer Kurier-Journalistin ...

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CedricEroll (11.075 Kommentare)
am 10.08.2022 18:42

Ein guter Tag endet mit einer türkisen Verurteilung.

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2022 17:05

Ein Oberstaatsanwalt ist verurteilt. Zwar nicht rechtskräftig und es gilt damit weiterhin die Unschuldsvermutung. Aber es ist schon ein sehr deutliches Zeichen, das Vertrauen in die Justiz schafft. Dieser Herr Fuchs wird es deswegen in nächster Zeit sicherlich nicht leicht haben in seinem Leben. Der Ruf ist ruiniert und damit bleibt immer was hängen, egal wie es in Zukunft ausgehen wird. Es sei ihm empfohlen, sich über seine Handlungen und seine "Freunde" Gedanken zu machen. Eine Selbstreflexion, ob sein Weg der Richtige war oder ob er doch vielleicht mal wo falsch abgebogen ist. Es entsteht auch der Eindruck, dass er von seinen "Freunden" ziemlich im Stich gelassen wurde. Jetzt muss er das ausbaden, alleine und zu seinem Nachteil.

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rmach (15.100 Kommentare)
am 10.08.2022 18:56

Für die Clique brechen schlechtere Zeiten an. Aber auch insgesamt muss man vorsichtiger werden und sich gut überlegen, ob man Beamte oder Politiker in Clubs oder gar seinen Freundeskreis aufnehmen soll.
Was tut man dann,, wenn du solche Leute im Club hast?

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medspecht (943 Kommentare)
am 10.08.2022 20:22

Selbstreflexion hilft nicht, bei gravierendem Mißverständnis der Aufgaben als STA hilft nichts mehr,

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.08.2022 21:17

Diese 72000 Euro tun ihm nicht weh, der Bundespräsident wird ihn begnadigen, und er kann damit auch im Justizdienst bleiben, einen Amtsverlust gibt es erst bei einer Freiheitsstrafe von über 12 Monate.

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 10.08.2022 16:54

Komisch, wieso taucht der Pilnacek immer dort auf wo es schmutzige Aktionen geht. Ich mag den Typen nicht, aber eines muss man ihm lassen, er weiß wie er sich immer raus reden kann.

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holzofen (628 Kommentare)
am 10.08.2022 16:28

Eine ehrenwerte Gesellschaft!

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hasta (2.848 Kommentare)
am 10.08.2022 16:22

Das Urteil ist einfach lächerlich. Eine unbedingte Haftstrafe wäre auf jeden Fall angebracht gewesen.
Aber wie heißt es so schön: "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"!

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2022 17:08

Da das Urteil (noch) nicht rechtskräftig ist, kann es auch in die nächste Instanz gehen. Und schon einige Berufungen sind in nächster Instanz nachteiliger für den Angeklagten ausgegangen, als er erträumt hatte. Warten wir mal ab ... Dieses Urteil ist auch ein Zeichen für seine "Freunde". Ob die ihm weiterhin die "Treue" halten und schweigen werden (falls es was zu verschweigen gibt), das darf angezweifelt werden. Jetzt ist manchen klar geworden, dass es auch um sie selbst gehen kann, falls sie weiterhin auf ihre "Freunde" vertrauen würden.

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SePatzian (1.920 Kommentare)
am 10.08.2022 19:01

Aus präventiven Gründen und im Interesse des Ansehens der Justiz auf alle Fälle. Und die Kanzlei Ainedter kann zwar keine Mascherlposten anbieten, hat aber nicht ausschliessbar Interesse an weiterem Personal welches sich in einer Justiz die auf ihren Ruf bedacht ist nicht wohl fühlt.

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Juni2013 (9.844 Kommentare)
am 10.08.2022 16:10

Darf derJurist Fuchs, sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann noch als Jurist tätig sein? Für mich wäre das unvorstellbar.

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medspecht (943 Kommentare)
am 10.08.2022 20:38

Als Jurist schon, aber nicht mehr im Dienst der Republik (was ihm vmtl. so was von egal sein wird).

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.08.2022 21:23

falsch!

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.08.2022 21:21

Ja, er kann sogar bei der Justiz bleiben, weil einen Amtsverlust gibt es erst bei einer (bedingten) Freiheitstrafe die 1 Jahr übersteigt!

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rmach (15.100 Kommentare)
am 10.08.2022 15:54

Pilnacek, das macht ein Bild! Das Verweigerungsrecht: Welchen der beiden Gründe hat er angegeben, oder sogar beide.

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.08.2022 21:20

Es gibt nur 2 : 1. Enge Verwandt- oder Schwägerschaft oder 2. den Entschlagungsgrund, dass man sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Frage , selbst strafrechtliche Verfolgung zuziehen würde.

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linz2050 (6.583 Kommentare)
am 10.08.2022 15:17

War das noch ein Erzschwarzer oder schon ein Türkise ÖVP'ler?

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angerba (1.572 Kommentare)
am 10.08.2022 15:16

Es wurde Zeit!

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 10.08.2022 15:12

Weise. Zeugen stehen unter Wahrheitspflicht.
Kann sich jeder selbst seinen Reim drauf machen.

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CedricEroll (11.075 Kommentare)
am 10.08.2022 15:05

Was Herr Pilnacek will oder nicht, sollte für den Rechtsstaat keine Priorität haben.

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rmach (15.100 Kommentare)
am 10.08.2022 18:59

Er ist mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft mehr gestraft, als mit 5 Jahren Knast.

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medspecht (943 Kommentare)
am 10.08.2022 20:45

Aber ist der Ruf mal ramponiert, lebts sichs gänzlich ungeniert.
Neue Klientel für die Türkisen : "Öffnet die Gefängnisse, denn deren Insassen sind unsere Besten".

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.08.2022 21:22

So jemand wird nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so lange er keine Schwarzen anpatzt bei seiner Verteidigung wird er dort ein wohlgelittener Held sein und bleiben!

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