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FP-Spesenaffäre: Diversion in Prozess gegen Straches Ex-Fahrer

Von OÖN, 18. September 2023, 20:57 Uhr
FP-Spesenaffäre: Diversion in Prozess gegen Straches Ex-Fahrer
Straches Fahrer reichte selbst zwei eigene Rechnungen ein. Bild: APA/EVA MANHART

WIEN. Dem früheren Chauffeur war falsche Beweisaussage vorgeworfen worden, er muss 6800 Euro zahlen

Der Prozess gegen einen ehemaligen Fahrer des einstigen FP-Chefs Heinz-Christian Strache wegen falscher Zeugenaussage ist am Montag mit einer Diversion zu Ende gegangen. Der Mann hatte im Zuge der Spesen-Affäre Straches angegeben, zwar den Auftrag erhalten zu haben, private Rechnungen durch Scheinbelege als berufliche Spesen zu deklarieren. Allerdings habe er dies nie getan.

Am Landesgericht für Strafsachen übernahm er dann doch die Verantwortung. Die Affäre wurde im September 2019 publik. Grundlage war eine anonyme Anzeige. Strache wird verdächtigt, seit seiner Übernahme der Parteiobmannschaft im Jahr 2006 bis Ende Mai 2019 sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben, indem er und ehemalige Mitarbeiter private Rechnungen durch Scheinbelege als berufliche Spesen deklariert haben sollen. Strache weist die Vorwürfe zurück.

Neben Strache wird auch gegen andere FP-Vertreter ermittelt. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien ging zuletzt hervor, dass sich der Gesamtschaden laut Ermittlern auf zumindest 1,032 Millionen Euro belaufen dürfte.

Der ehemalige Mitarbeiter Straches war zunächst Zeuge und sagte gegen seinen Chef aus. Er legte demnach den Ermittlern unter anderem Rechnungen als Beweismittel vor. Dem Vernehmen nach wurden zwei davon jetzt gegen ihn selbst verwendet. Im Zuge der Ermittlungen soll festgestellt worden sein, dass sie nicht Strache, sondern dem Ex-Fahrer zuzuordnen seien. Es soll sich dabei um Restaurantrechnungen über 500 Euro handeln.

Das Gericht ging auf den Vorschlag einer Diversion durch den Angeklagten ein. Straches Ex-Fahrer muss 6600 Euro in Raten sowie Verfahrenskosten in Höhe von 200 Euro bezahlen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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