FP-Demonstration zu Unrecht verboten: Ein "schräges" Urteil
WIEN. Wiener Verwaltungsrichter begründete Entscheidung teils mit falschen und irreführenden Informationen – Höchstgericht nun am Zug
Wurden Corona-Demos von den Behörden zu Recht verboten? Diese neue Rechtsfrage beschäftigt die Gerichte. Eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien vom 24. März löst heftige Diskussionen aus – wegen der Begründungen des Richters, die falsche und irreführende Informationen zu PCR-Tests, Schutzmasken und der Definition von Corona-Infizierten enthalten. "Schräg" nennt der Innsbrucker Universitätsprofessor Peter Bußjäger das Erkenntnis, es weise methodische Mängel auf.