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Faßmann: Keine Zivildienst-Nachteile für Studenten

Von nachrichten.at/apa   26.März 2020

Studenten, die Studienbeihilfe beziehen, sollen durch den Sonderzivildienst ebenfalls keine Nachteile haben - so könnte etwa das laufende Semester ruhend gestellt werden, sagte der Faßmann. Er strebt außerdem für die Betroffenen eine Hinaufsetzung des Höchstalters für den Familienbeihilfenbezug an. Deren Bezug ist für Studierende regulär bis zum Alter von 24 Jahren vorgesehen; in manchen Fällen, etwa bei Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes, kann sich die Anspruchsdauer bis zum Alter von 25 Jahre erhöhen.

Wie dieses derzeitige Sommersemester für die restlichen Studenten zu bewerten sei, müsse mit den Universitäten abgesprochen werden. Denkbar wäre ein "neutrales Semester", oder, wie von manchen Rektoren bereits angedacht, eine Verlängerung der Lehrveranstaltungen in den Sommer hinein. "Ich strebe auch mit den Universitäten gemeinsam eine einheitliche kulante Lösung an." Dass das Studienjahr mit der Schließung der Universitäten vor rund zwei Wochen indes bereits wieder aus sein könnte, ist für Faßmann bisher allerdings noch "ein bisschen Spekulation".

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20. April 2024