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Corona: Faßmann für Verkürzung der Quarantäne bei Schülern

Von nachrichten.at/apa   11.September 2021

Derzeit können sie sich nach zehn Tagen per PCR-Test "freitesten", künftig soll das bereits nach fünf Tagen möglich sein. Für die Quarantäneregelung ist das Bildungsministerium allerdings nicht zuständig. Er habe "sehr große Sympathie" für das deutsche Modell, dass nur Sitznachbarn als K1-Kontaktperson eingestuft werden - und diese sich nach fünf Tagen mit PCR-Test aus der Quarantäne "freitesten" können, betonte Faßmann Freitagabend in der "ZiB2".

Er hofft im Sinn österreichweit gleicher Regeln, möglichst viele Verbündete zu finden; Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) sieht der Minister bereits auf seiner Seite.

Video: Bildungsminister Heinz Faßmann (VP) zu den neuen Corona-Regeln im neuen Schuljahr.

Faßmann hielte es auch für sinnvoll, dass nicht mehr alle Schüler in Quarantäne geschickt werden, wenn ein Klassenkollege positiv getestet wurde. Das ist zwar schon jetzt nicht immer der Fall, manchmal müssen auch nur die Sitznachbarn bzw. die Reihe davor und dahinter daheimbleiben. In jedem Einzelfall entscheidet aber die Gesundheitsbehörde. Ab dem zweiten Fall in einer Klasse würden nach den Vorstellungen Faßmanns nur die ungeimpften Schüler in Quarantäne kommen, in Volksschulen alle Kinder wie geimpfte behandelt werden.

Faßmann: "Schule muss Verantwortung übernehmen"

In Wien sind nach den intensiven Testungen der "Sicherheitsphase" zum Schulbeginn mittlerweile schon mehr als 120 Klassen in Quarantäne. Dass einzelne Lehrer über Probleme mit den PCR-Tests in den Schulen klagen, kommentierte Faßmann in der "ZiB2" recht gelassen. Man sei auf einem guten Weg, aufgetretene Probleme (etwa mit der Internetverbindung der Schüler) seien Anlaufschwierigkeiten. Aber das ambitionierte Testprogramm sei sinnvoll, sei das große Ziel doch, dass der Präsenzunterricht in Schulen möglich bleibt. Von Überlegungen, die PCR-Tests außerhalb der Schule durchführen zu lassen, hält Faßmann wenig: "Wir können nicht die gesamte Testverantwortung den Eltern übertragen, die Schule muss da Verantwortung wahrnehmen."

Abseits der Quarantäneregelungen hat Faßmann in einer neuerlichen Novelle der Covid-19-Schulverordnung genesene Schüler und Lehrkräfte den geimpften gleichgestellt. Damit ersparen sie sich etwa nach dem Ende der dreiwöchigen "Sicherheitsphase" die Testpflicht. In der derzeit laufenden Sicherheitsphase entfällt für genesene Pädagogen außerdem die derzeitige wöchentliche PCR-Testpflicht - es reichen auch drei Antigentests.

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