Fall Wojak: Erste Anhörung vor Kommission
LINZ. Am kommenden Mittwoch wird der einstweilig abberufene Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, erstmals jener Kommission des Landes Rede und Antwort stehen, die über seine weitere berufliche Zukunft entscheidet.
Akteneinsicht, um sich zu den insgesamt 27 Vorwürfen von rechtswidrigen Weisungen bis zu Amtsmissbrauch verteidigen zu können, hat Wojak nach wie vor nicht erhalten. "Wir fordern, dass uns die Anschuldigungen präzise vorgelegt werden", sagt Wojak-Anwalt Bruno Binder. Er übersandte den sechs Kommissionsmitgliedern gestern ein 15-seitiges Dossier mit einer Rechtfertigung Wojaks und erwartet sich ein faires Verfahren: "Der Oberste Gerichtshof ist sehr streng mit solchen Kommissionen. Bei falscher Begutachtung trifft das Land die Amtshaftung mit Regresspflicht gegen die Kommissionsmitglieder."
Die Leiterin der Kommission, Hildegard Hartl, war zu keiner Stellungnahme bereit. Laut Landesamtsdirektor Erich Watzl entscheidet die Kommission autonom, ob Akteneinsicht gewährt wird. (rela)
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UNGLAUBLICH, dass Dr. Wojak nicht einmal in vollem Umfang Akteneinsicht bekommt! Da kann jeder jeden beschuldigen, der Beschuldigte ist dem wehrlos ausgeliefert, Rufmord inclusive, wird in jede Richtung durch den Kaukau gezogen, es wird von „Anschuldigungen“ berichtet.. und er selbst weiß immer noch nicht, wer genau ihm was vorwirft. UNGEHEUERLICH. Und das in Österreich! Es ist wirklich unglaublich. Was auch immer herauskommt bei dieser Sache. Der Vernichtungszug gegen Herrn Wojak ist mit nichts rückgängig zu machen oder auslöschbar. Das bleibt an ihm kleben bis über seinen Tod hinaus, auch wenn sich juristisch alles in Schall und Rauch auflöst. ...“das war doch der, weißt eh, den sie abgesetzt haben...“. Entsetzlich. Im Grunde scheint es, als „muss“ man ja direkt etwas finden jetzt, denn wer würde auf seine Kappe nehmen wollen, wegen „nichts“ so einen Zirkus veranstaltet zu haben?
Wenn die Kommission erst "autonom" entscheiden muss, ob sie dem Beschuldigten Akteneinsicht gewährt, dann stellt sie sich klar über die Garantien eines fairen Verfahrens nach Artikel 6 Absatz 3 lit b) der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), wonach dem Beschuldigten Akteneinsicht zu gewähren IST!