Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Eurofighter-Bericht: Heftige Kritik an EADS, Grasser und Schüssel

Von OÖN   26.Juni 2019

Nach Eduard Strauss im BVT-Ausschuss übt nun auch der Verfahrensrichter im Eurofighter-Untersuchungsausschuss, Ronald Rohrer, harsche Kritik an Hauptakteuren in der Causa seines Prüfgremiums.

Besonders schlecht kommt der Eurofighter-Erzeuger EADS weg. Mit der Übertragung von Gegengeschäftsverpflichtungen an die Briefkastenfirma Vector Aerospace habe der Konzern "eine effektive Kontrolle seiner vertraglichen Verpflichtung unmöglich gemacht". Das sei gegenüber Österreich "treuwidrig" gewesen. EADS habe das Ziel verfolgt, "Gelder zu unlauteren Zwecken aus dem Konzern zu schleusen und dies zu verheimlichen", schreibt Rohrer in seinem Bericht.

Nicht mehr aufgeklärt werden konnte, ob ein ganz am Schluss aufgetauchter Scheck über 1,5 Millionen Euro von einer niederländischen Bank an die FP/BZÖ-Politikerin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger eingelöst worden ist oder nicht. Insgesamt konnte der Nachweis individueller Bestechung österreichischer Entscheidungsträger nicht erbracht werden. Das Ausschleusen durch EADS mache diese 90 Millionen Euro nicht automatisch zu Bestechungsgeld, schloss sich Rohrer einem Spruch des Amtsgerichts München an.

Kritik gab es an Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. "Durch Herbeiführen einer Typenentscheidung zugunsten des teuren Eurofighter" habe Grasser nicht nur seine Zuständigkeit überschritten, sondern auch gegen den gesetzlichen Grundsatz der "wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung" verstoßen. Was Grasser zurückwies. Er sei nur der Empfehlung der Bewertungskommission gefolgt. Dem Ex-Verteidigungsminister Herbert Scheibner (FP) hielt Rohrer vor, Grasser nachgegeben zu haben.

Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel (VP) kommt in die Ziehung, weil es sein ausdrücklicher Wunsch gewesen sei, die Gegengeschäfte mit "international unüblich" hohen 200 Prozent der Kaufsumme festzusetzen. Der Kreis der einzubeziehenden Geschäfte sei daher inklusive der Vermittlung durch Dritte sehr weit gezogen worden.

copyright  2024
25. April 2024