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Erster Entwurf zur Impfpflicht: Bis zu 600 Euro Strafe?

Von nachrichten.at   05.Dezember 2021

Laut dem Papier, das dem Kurier vorliegt, kann ab 15. März gestraft werden, wenn kein Impfnachweis vorliegt. Die Impfpflicht soll für alle Österreicher ab 14 Jahre gelten, allerdings gibt es Ausnahmen: Ausgenommen sind Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können und Genesene für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme. Für eine Ausnahme braucht es eine ärztliche Bestätigung. mehr dazu im Video:

Wie der Kurier online berichtet, umfasst die Impfpflicht drei Stiche: Die Erstimpfung, eine Zweitimpfung frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung und eine Drittimpfung, die frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Vorimpfung durchzuführen ist.

Laut dem Entwurf sollen die Strafen bei Verstößen bis zu 600 Euro betragen. Der Geldbetrag soll alle drei Monate erneut fällig werden, heißt es. Die Höchststrafe pro Jahr beträgt 3600 bzw. 2400 Euro pro Jahr, hieß es in der ZiB. Der Gesundheitsminister kann per Verordnung Personengruppen definieren, die eine geringere Strafe zahlen müssen. Ausschlaggebend dafür sollen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sein. 

Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Das Gesundheitsministerium bestätigt laut dem Bericht den Entwurf nicht und will nächste Woche die finale Gesetzesfassung veröffentlichen.

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25. April 2024