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Ermittlungsverfahren gegen Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner eingestellt

Von nachrichten.at/apa, 08. Juni 2023, 11:17 Uhr
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Bild: GEORG HOCHMUTH (APA)

BREGENZ/WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Ermittlungsverfahren gegen Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) eingestellt.

Die Ermittlungen - sie betrafen den Vorwurf der Vorteilsannahme - waren vor einem Jahr auf Basis eines Zeitungsartikels aufgenommen worden, Wallner hatte die Vorwürfe stets als "glatte Lüge" zurückgewiesen. Die Einstellungsverfügung langte am späten Mittwochnachmittag bei Wallners Rechtsvertreter ein.

Die "Vorarlberger Nachrichten" ("VN") hatten am 22. April 2022 eine eidesstattliche Erklärung veröffentlicht. In dieser behauptete ein namentlich nicht genannter Manager, dass Wallner Wohlwollen bei Amtsgeschäften in Aussicht gestellt haben soll für den Fall, dass in der "Vorarlberger Wirtschaft" - der Zeitung des Vorarlberger Wirtschaftsbunds - inseriert wird. Der Vorarlberger Wirtschaftsbund war schon Tage zuvor, insbesondere wegen des Inseratengeschäfts der "Vorarlberger Wirtschaft", in die Schlagzeilen geraten.

Auf Basis des Zeitungsartikels, den die Behörde als Anfangsverdacht bewertete, nahm die WKStA Ermittlungen gegen Wallner auf. Die Vorwürfe erhärteten sich jedoch nicht. So gelang es der WKStA nicht, den in den "VN" zitierten Manager auszuforschen. In der Begründung der WKStA zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die der APA vorliegt, heißt es dazu, dass sich einerseits die "VN" auf das Redaktionsgeheimnis beriefen. Andererseits habe ein Zeuge, der im Verdacht stand, jener Manager zu sein, "glaubwürdig angegeben, die eidesstattliche Erklärung nicht verfasst zu haben". Auch die Befragung weiterer Zeugen, in der Begründung sind zwölf Personen namentlich festgehalten, verlief ergebnislos.

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"Aufgrund der Ermittlungen liegen sohin keine unmittelbaren Aussagen vor, die Landeshauptmann Markus Wallner konkret belasten", so die WKStA. Daher sei das Verfahren wegen Paragraf 305 (Vorteilnahme) "aus tatsächlichen Gründen" einzustellen. Wallner wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter geführt und wurde seinen Angaben zufolge in der Sache auch nie einvernommen. Was er von allem Anfang an gesagt habe, habe sich nun bestätigt, so der Landeshauptmann am Donnerstag zur APA.

Wallner war im vergangenen Frühsommer aufgrund der Ermittlungen gegen seine Person stark unter Beschuss gestanden und hatte im Vorarlberger Landtag eine Misstrauensabstimmung zu überstehen. Im Sommer 2022 trat er einen zweimonatigen Krankenstand an, Anfang September nahm er seine Amtsgeschäfte wieder auf. Schon damals war er von einer Einstellung des Verfahrens gegen ihn ausgegangen. Die WKStA hatte bereits im vergangenen Dezember einen Vorhabensbericht abgegeben, war dann aber mit weiteren Ermittlungen beauftragt worden. Nachdem auch diese keinen neuen Erkenntnisse gebracht haben, wurde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt. Im Zuge der sogenannten Wirtschaftsbundaffäre wurden auch Ermittlungen gegen die beiden ehemaligen Wirtschaftsbunddirektoren Walter Natter und Jürgen Kessler sowie den Vorarlberger Wirtschaftslandesrat Marco Tittler und seinen Vorgänger Karlheinz Rüdisser (beide ÖVP) eingeleitet. Über ein Ende dieser Ermittlungsverfahren war vorerst nichts bekannt.

NEOS-Landessprecherin Claudia Gamon sagte in einer Aussendung, dass mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Wallner "Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft zwischen ÖVP und Wirtschaftsbund" keineswegs ausgeräumt seien. Die Vorarlberger ÖVP als Gesamtheit habe noch lange keinen Grund, von einer weißen Weste zu sprechen. Weitere Ermittlungsergebnisse seien abzuwarten.

Umgekehrt forderte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker "Entschuldigungen all' jener, die Markus Wallner und die Volkspartei monatelang vorverurteilt haben". Für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich anhand des eingestellten Verfahrens gegen Wallner, "warum Ermittlungsverfahren nicht öffentlich geführt werden sollen". Alleine die öffentliche Kommentierung und der damit einhergehende Reputationsverlust seien enorm, betonte sie die Unschuldsvermutung als bedeutendes Grundrecht.

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14  Kommentare
14  Kommentare
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Natscho (4.334 Kommentare)
am 09.06.2023 10:38

Alle rechten Parteien zusammen sind gemeinsam für 94,98% des gesamten [Haft-]Strafmaßes der letzten 3 Jahrzente verantwortlich, die Linken, vertreten nur durch die SPÖ, für 5,11%"

Die FPÖ zb wurde bisher zu 16,5 Jahren Haft verurteilt

https://www.reddit.com/r/Austria/comments/144954m/alle_rechten_parteien_zusammen_sind_gemeinsam_f%C3%BCr/

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fko (2.289 Kommentare)
am 09.06.2023 11:50

Ist wohl deine Excel Datei, von der falschen Stimmenauszählung.

Googlt einfach "verurteilte Politiker in Österreich". Da sind EINIGE SPÖ "Stars" dabei.

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Joob (1.367 Kommentare)
am 08.06.2023 20:04

Anonyme Anzeigen öffentlich zu machen ohne vorher einen Beweis zu haben, grenzt für mich an bewusste Rufschädigung und ist nmM strafrechtlich zu verfolgen.
Lt. österreichischem Recht gilt jeder bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig.
Daher darf es -durch vorzeitiger Veröffentlichung- zu keiner medialen Vorverurteilung kommen.

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tim29tim (3.244 Kommentare)
am 08.06.2023 19:45

Während die x-te Untersuchung nach Medialer Verleumdungkampagne gegen eine VP-Politiker eingestellt wird (diesesmal bis zum Burnout), gibt es keine Entschuldigung beim betroffenen Opfer.

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StevieRayVaughan (3.091 Kommentare)
am 08.06.2023 17:05

"Warum Ermittlungsverfahren nicht öffentlich geführt werden sollen" - werden sie eh nicht....

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Libertine (5.417 Kommentare)
am 08.06.2023 16:12

Vielleicht sollte man in Erwägung ziehen, dass jede zu Unrecht erhobene Anschuldigung, gleichzeitig eine Verurteilung wegen Verleumdung nach sich ziehen würde. dann würden unsere Gerichte massiv entlastet werden.

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LASimon (11.283 Kommentare)
am 08.06.2023 19:16

Da müsste man in diesem Fall erst einmal den Anschuldiger finden, was der WKStA nicht gelang.

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Libertine (5.417 Kommentare)
am 08.06.2023 19:52

Ganz einfach, die Anonymität bei Erhebungen abschaffen, indem man solche einfach nicht mehr verfolgt. Sonst treibt man den Teufel, mit dem Beelzebub aus. Voller Schutz dagegen bei tatsächlichen Verfehlungen, um nicht Asanges und Snowdens zu produzieren.

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Juni2013 (9.841 Kommentare)
am 08.06.2023 13:04

Die Vorarlberger Nachrichten geben für mich ein erbärmliches Bild ab. So schaut also Qualitätsjournalismus bei den VN aus?
Eine offenbar schlecht (oder gar nicht?) recherchierte anonyme eidesstattliche Erklärung veröffentlichen durch die eine Person schwerst belastet wird und wo sich jetzt herausstellt, dass nichts davon wahr ist. Gehts noch?
Ich hoffe, dass diese Ungeheuerlichkeit zumindest für den verantwortlichen Redakteur dieses Artikel juristische Konsequenzen hat. So etwas darf man nicht ungestraft durchgehen lassen. Solche Journalisten gehören in die Schranken gewiesen!
Wenn man nur bedenkt zu welchem Aufwand und damit verbundener Geldverschwendung diese Meldung der VN geführt hat.
Eine Schadenersatzklage des Landes Vorarlberg u. von LH Waller gegen die VN wäre angebracht.

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LASimon (11.283 Kommentare)
am 08.06.2023 19:17

Wie wollen Sie eine eidesstattliche Erklärung recherchieren? Entweder gibt es sie oder es gibt sie nicht.

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walterdopp (162 Kommentare)
am 08.06.2023 11:29

Immer wieder der gleiche Ablauf: Zuerst massiv anpatzen, am Ende bleibt gar nichts übrig. Zum Glück zerstören sich die Saboteure gerade selbst!

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LASimon (11.283 Kommentare)
am 08.06.2023 19:18

Es blieb nichts über, weil der Verfasser der eidesstattlichen Erklärung nicht ausfindig gemacht werden konnte.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 08.06.2023 11:25

Wieder eine parteipolitische Anzeige, die als solche enttarnt worden ist.

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StevieRayVaughan (3.091 Kommentare)
am 08.06.2023 17:15

Anzeige? Artikel nicht gelesen? Was er wieder einmal alles weiß, der Suppenheld....

"Die "Vorarlberger Nachrichten" ("VN") hatten am 22. April 2022 eine eidesstattliche Erklärung veröffentlicht. In dieser behauptete ein namentlich nicht genannter Manager, dass Wallner Wohlwollen bei Amtsgeschäften in Aussicht gestellt haben soll für den Fall, dass inseriert wird. Der Vorarlberger Wirtschaftsbund war schon Tage zuvor, insbesondere wegen des Inseratengeschäfts der "Vorarlberger Wirtschaft", in die Schlagzeilen geraten.

Die WKStA musste eine "eidesstattliche Erklärung" als Anfangsversacht Werten und ermittelte. Die VN beriefen sich auf das Redaktionsgeheimnis und weigerten sich, den Namen des Mannes zu nennen.

Die VN sind ja auch ganz sicher ein linslinkgrünes Medium...

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