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Ermittlungsverfahren gegen Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner eingestellt

Von nachrichten.at/apa, 08. Juni 2023, 11:17 Uhr
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Bild: GEORG HOCHMUTH (APA)

BREGENZ/WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Ermittlungsverfahren gegen Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) eingestellt.

Die Ermittlungen - sie betrafen den Vorwurf der Vorteilsannahme - waren vor einem Jahr auf Basis eines Zeitungsartikels aufgenommen worden, Wallner hatte die Vorwürfe stets als "glatte Lüge" zurückgewiesen. Die Einstellungsverfügung langte am späten Mittwochnachmittag bei Wallners Rechtsvertreter ein.

Die "Vorarlberger Nachrichten" ("VN") hatten am 22. April 2022 eine eidesstattliche Erklärung veröffentlicht. In dieser behauptete ein namentlich nicht genannter Manager, dass Wallner Wohlwollen bei Amtsgeschäften in Aussicht gestellt haben soll für den Fall, dass in der "Vorarlberger Wirtschaft" - der Zeitung des Vorarlberger Wirtschaftsbunds - inseriert wird. Der Vorarlberger Wirtschaftsbund war schon Tage zuvor, insbesondere wegen des Inseratengeschäfts der "Vorarlberger Wirtschaft", in die Schlagzeilen geraten.

Auf Basis des Zeitungsartikels, den die Behörde als Anfangsverdacht bewertete, nahm die WKStA Ermittlungen gegen Wallner auf. Die Vorwürfe erhärteten sich jedoch nicht. So gelang es der WKStA nicht, den in den "VN" zitierten Manager auszuforschen. In der Begründung der WKStA zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die der APA vorliegt, heißt es dazu, dass sich einerseits die "VN" auf das Redaktionsgeheimnis beriefen. Andererseits habe ein Zeuge, der im Verdacht stand, jener Manager zu sein, "glaubwürdig angegeben, die eidesstattliche Erklärung nicht verfasst zu haben". Auch die Befragung weiterer Zeugen, in der Begründung sind zwölf Personen namentlich festgehalten, verlief ergebnislos.

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"Aufgrund der Ermittlungen liegen sohin keine unmittelbaren Aussagen vor, die Landeshauptmann Markus Wallner konkret belasten", so die WKStA. Daher sei das Verfahren wegen Paragraf 305 (Vorteilnahme) "aus tatsächlichen Gründen" einzustellen. Wallner wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter geführt und wurde seinen Angaben zufolge in der Sache auch nie einvernommen. Was er von allem Anfang an gesagt habe, habe sich nun bestätigt, so der Landeshauptmann am Donnerstag zur APA.

Wallner war im vergangenen Frühsommer aufgrund der Ermittlungen gegen seine Person stark unter Beschuss gestanden und hatte im Vorarlberger Landtag eine Misstrauensabstimmung zu überstehen. Im Sommer 2022 trat er einen zweimonatigen Krankenstand an, Anfang September nahm er seine Amtsgeschäfte wieder auf. Schon damals war er von einer Einstellung des Verfahrens gegen ihn ausgegangen. Die WKStA hatte bereits im vergangenen Dezember einen Vorhabensbericht abgegeben, war dann aber mit weiteren Ermittlungen beauftragt worden. Nachdem auch diese keinen neuen Erkenntnisse gebracht haben, wurde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt. Im Zuge der sogenannten Wirtschaftsbundaffäre wurden auch Ermittlungen gegen die beiden ehemaligen Wirtschaftsbunddirektoren Walter Natter und Jürgen Kessler sowie den Vorarlberger Wirtschaftslandesrat Marco Tittler und seinen Vorgänger Karlheinz Rüdisser (beide ÖVP) eingeleitet. Über ein Ende dieser Ermittlungsverfahren war vorerst nichts bekannt.

NEOS-Landessprecherin Claudia Gamon sagte in einer Aussendung, dass mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Wallner "Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft zwischen ÖVP und Wirtschaftsbund" keineswegs ausgeräumt seien. Die Vorarlberger ÖVP als Gesamtheit habe noch lange keinen Grund, von einer weißen Weste zu sprechen. Weitere Ermittlungsergebnisse seien abzuwarten.

Umgekehrt forderte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker "Entschuldigungen all' jener, die Markus Wallner und die Volkspartei monatelang vorverurteilt haben". Für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich anhand des eingestellten Verfahrens gegen Wallner, "warum Ermittlungsverfahren nicht öffentlich geführt werden sollen". Alleine die öffentliche Kommentierung und der damit einhergehende Reputationsverlust seien enorm, betonte sie die Unschuldsvermutung als bedeutendes Grundrecht.

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