Ende der Maskenpflicht: Neue Corona-Verordnung kommt am Abend
Die neuen Regeln sollen dann ab dem 1. Juli gelten, hieß es auf Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Unter anderem sollen auch die Vorgaben zu den Besucherlimits in Heimen und Spitälern fallen, bestätigte man Medienberichte. Außerdem wird dort dann nicht mehr eine FFP2-Maske getragen werden müssen, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) reicht.
Endlich wieder Tanzen
Die neuen Regelungen umfassen vor allem jene Maßnahmen, die die Regierung am 17. Juni angekündigt hat. So soll etwa die Sperrstunde fallen, unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) ist auch Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich. Wegfallen werden - auch im Handel - die Quadratmeter-Regeln.
Wo die Masken fallen
Weitreichende Erleichterungen kommen bei der Maskenpflicht: Ab 1. Juli kann man auch indoor überall dort ganz auf Masken verzichten, wo "3G" gilt - also in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben (z.B. Fitnessstudios), Sportstätten und bei Veranstaltungen (mit mehr als 100 Personen). In Öffis, Geschäften und Museen (wo "3G" nicht gilt) reicht dann ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz. Ursprünglich war einzig in Pflegeheimen und Spitälern noch eine FFP2-Pflicht geplant, diese wird nun aber durch eine MNS-Pflicht ersetzt.
Veranstaltungen ohne Obergrenzen
Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Das betrifft Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich, inklusive des Gastronomieangebots. Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Im privaten Bereich sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.
Lockerungen in Heimen und Spitälern
Auch die Vorgaben des Bundes zu den Besucherlimits in Heimen und Spitälern sollen fallen. Und zumindest in Heimen kommt eine Lockerung der Maskenpflicht: Besucher und Personal werden nicht mehr eine FFP2-Maske tragen müssen, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) reicht künftig aus. Ob es auch in den Spitälern zu einem Aus für die FFP2-Pflicht kommt, war vorerst noch offen. Betreiber von Pflegeheimen oder Spitälern können aber auch weiterhin strengere Regeln für ihre jeweiligen Häuser erlassen.
Weitere Lockerungen ab 22. Juli
Weitere Erleichterungen sollen dann am 22. Juli in Kraft treten. Dann sind etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen geplant sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht.