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Doch wieder Unklarheit über Philippa Straches Mandat

Von nachrichten.at/apa   08.Oktober 2019

Doch die Landeswahlbehörde lässt nun prüfen, ob Stefan nicht das Regionalwahlkreismandat zugewiesen werden muss.

Die Frage lasse man nun vom Innenministerium klären, bestätigte Christine Bachofner, die Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 62, am Dienstag Online-Berichte. Man habe die entsprechende Sitzung der Landeswahlbehörde darum auf den Mittwoch vertagt. Im Ministerium bestätigte man wiederum die Anfrage aus Wien. Man werde diese prüfen, hieß es.

Eigentlich schien alles schon fix zu sein: Die zuletzt als Tierschutzbeauftragte aktive Ehefrau von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache hätte nur Abgeordnete werden können, wenn Stefan das im Wahlkreis Wien Süd errungene Direktmandat und nicht jenes auf der Landesliste annimmt. Da er sich laut FPÖ für letzteres entschieden hat, würde Philippa Strache eigentlich der Einzug verwehrt bleiben. Nun steht im Raum, dass Stefan sich gar nicht entscheiden kann. Möglicherweise ist dies nur zwischen Bundes- und Landesliste möglich.

Strache hatte auf Platz drei der Landesliste kandidiert, Stefan auf dem zweiten Platz. Über die Landesliste werden nur zwei Plätze vergeben. In der Wiener FPÖ wartet man nun ab. Man sei mit der Bundes- und der Landeswahlbehörde in Kontakt, hieß es dort.

Falls die Zuweisung des Regionalwahlkreismandates an Stefan nicht mehr geändert werden kann, müsste Philippa Strache selbst entscheiden. Diese hat ihr Gehalt übrigens nicht als "Tierschutz-Beauftragte" bezogen, sondern offiziell als "Social-Media-Beauftragte" des Klubs. Darüber hinaus konnte die FPÖ auf APA-Anfrage nicht sagen, wie das derzeitige Arbeitsverhältnis der Ehefrau von Heinz-Christian Strache mit dem freiheitlichen Klub oder der Partei aussieht. Zuletzt war berichtet worden, sie habe 9.500 Euro monatlich verdient - selbst als sie in Karenz war, wie ein Freiheitlicher der APA berichtete.

Die Wiener FPÖ hatte am Montag entschieden, Philippa Strache kein Nationalratsmandat zukommen zu lassen, bis die Vorwürfe des Spesenmissbrauchs gegen das Ehepaar geklärt sind. Daraufhin teilte Heinz-Christian Strache auf Facebook einen Artikel der - von Sinoamerikanern gegründeten - Zeitung "epochtimes.de" über angeblich gute Chancen einer eigenen Strache-Partei.

Auch eine weiterer Post von Heinz-Christian Strache sorgte für Spekulationen: Philippa sei die Social-Media-Expertin der FPÖ gewesen, "welche unsere moderne Kommunikation (Facebook, Twitter, Instagram) auf Platz 1 in der politischen Landschaft gebracht hat", schrieb er und weiter: "Genauso wie man mir meine Fanseite heute neidig ist, welche mein persönliches Eigentum ist und ich nunmehr einklagen will!"

Dass das Ehepaar Strache eine eigene Liste gründen will, glaubt der stellvertretende FPÖ-Parteichef Mario Kunasek nicht. Man müsse mit dem ehemaligen Parteichef Frieden schließen, sagte er im Ö1-"Morgenjournal". Philippa Strache habe jedenfalls für die Partei "gute Arbeit geleistet".

Mandatsturbulenzen selbst eingebrockt

Dass nun doch Philippa Strache auf einem Wiener Landesmandat in den Nationalrat einzuziehen scheint, dürfte sich die FPÖ selbst eingebrockt haben. Hätte Harald Stefan rechtzeitig, nämlich vor der Mandatszuteilung, seine Streichung von der Regionalwahlkreisliste Wien-Süd veranlasst, wäre das Problem nicht entstanden, sagte der Grazer Politikwissenschafter Klaus Poier am Dienstag auf APA-Anfrage.

Stefan selbst war trotz mehrmaligen Versuchs für die APA nicht erreichbar. Er hatte sowohl ein Direktmandat als auch eines über die Landesliste ergattert. Letzteres wollte er annehmen, um den Einzug der zuletzt als Tierschutzbeauftragter aktiven Ehefrau von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache zu verhindern. Allerdings besteht hier keine Wahlmöglichkeit, wie Poier bestätigte. Laut Nationalrats-Wahlordnung kann man zwar zwischen der Annahme eines Bundes- oder Landesmandats wählen, nicht aber zwischen einem Grundmandat auf Regionalwahlkreisebene und einem Landesmandat. "Der Wortlaut der Bestimmung ist relativ klar, die Systematik auch", sieht Poier hier keinen Interpretationsspielraum. Bis jetzt sei das nie ein Thema gewesen; vermutlich, weil sich die Frage unmittelbar nach einer Wahl noch nicht gestellt habe. Auch ihm selbst sei die Bestimmung bisher nicht bekannt gewesen, so der Politikwissenschafter.

Hätte sich Stefan rechtzeitig, also vor der Mandatszuteilung durch die Landeswahlbehörde, von der Regionalwahlkreisliste streichen lassen, wäre das jetzige Problem der FPÖ nicht entstanden, so Poier. Ein Verzicht auf das Mandat könnte jetzt möglicherweise noch einen Rechtsweg eröffnen, um die Frage gerichtlich zu klären, meinte er.

Strache will Recht auf Facebook-Seite notfalls einklagen

Außerdem lässt Heinz-Christian Strache das Recht auf seine offizielle Facebook-Seite derzeit juristisch prüfen und überlegt notfalls eine Klage. Das teilte der Anwalt des ehemaligen FPÖ-Obmanns auf APA-Anfrage mit. "Sollte eine außergerichtliche Inanspruchnahme ohne Erfolg bleiben, werden wir etwaige Ansprüche unseres Mandanten mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen", hieß es in einem schriftlichen Statement.

Strache waren nach dem Ibiza-Skandal die Administratoren-Rechte für seine Facebook-Seite mit 790.000 Fans entzogen worden. Derzeit ist er lediglich "Redakteur" des Auftritts, die Veröffentlichung seiner Beiträge muss daher erst vonseiten der FPÖ geprüft werden. Am Dienstag ließ Strache auf seinem privaten Facebook-Account aufhorchen, indem er andeutete, sein "persönliches Eigentum" einklagen zu wollen. Der private Facebook-Account hat gut 50.000 Abonnenten.

Im Impressum der "großen" Seite steht allerdings nicht Strache selbst, sondern die FPÖ. "Schwer bestreitbar stehen unserem Mandanten bezüglich der Facebook-Präsenz jedenfalls das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild sowie das Recht am eigenen Wort im Hinblick die Inhalte zu", ließ Straches Rechtsvertretung dazu nun wissen. Auf dieser Grundlage sowie auf Grundlage weiterer rechtlicher Erwägungen werde nun die "Geltendmachung einer Übertragung der alleinigen Nutzungsrechte" für die Facebook-Seite geprüft.

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