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Die Regeln in den nächsten Wochen

18. Jänner 2021, 00:04 Uhr

Der harte Lockdown wird auf jeden Fall bis 7. Februar dauern (statt 24. Jänner), es gibt teilweise auch Verschärfungen. Ein Überblick:

  • Ausgangsregeln: Das Haus darf man grundsätzlich nicht verlassen – außer um zur Arbeit zu kommen, spazieren zu gehen, Sport zu betreiben, einzukaufen oder anderen zu helfen. Gleichzeitig darf ein Haushalt nur eine andere haushaltsfremde Person empfangen. Statt einem sind zwei Meter Abstand zu halten. Homeoffice wird dringend empfohlen.
  • Schulen: Präsenzunterricht beginnt erst nach den Semesterferien und das im Schichtbetrieb, also am 8. Februar in Wien und Niederösterreich, in den anderen Bundesländern am 15. Februar. Oberösterreich und die Steiermark ziehen für diesen Zweck ihre Semesterferien eine Woche vor. Betreuungsmöglichkeiten an Schulen und in Kindergärten bleiben bestehen.
  • Handel: Geschäfte, die nicht für die tägliche Versorgung nötig sind, bleiben geschlossen. Die Möglichkeit, Waren zu bestellen und bei Geschäften abzuholen, besteht weiter. Ab 25. Jänner ist im Lebensmittelhandel eine FFP2-Maske statt Mund-Nasen-Schutz Pflicht, wie im öffentlichen Verkehr und ab 8. Februar in allen Geschäften.
  • Dienstleister: Körpernahe Dienstleister wie Friseure, Kosmetiksalons und Masseure dürfen nicht vor 8. Februar aufsperren. Wenn es losgeht, sind FFP2-Masken Pflicht. Diese soll es zum Selbstkostenpreis in Supermärkten geben. Finanzschwache Personen erhalten sie gratis, Kinder sind ausgenommen. Details dazu folgen noch.
  • Tourismus/Gastro: Hotels, Restaurants und Lokale bleiben mindestens bis Ende Februar geschlossen. Mitte Februar wird die Lage laut Bundesregierung wieder evaluiert. Zum Wirt kann man höchstens dann gehen, wenn man dort Speis und Trank abholen will, denn Takeaway und Lieferdienste bleiben erlaubt.
  • Kultur: Kulturveranstaltungen bleiben mindestens bis Ende Februar untersagt. Das betrifft beispielsweise Theater, Oper und Konzerte. Besser geht es Museen, Bibliotheken und Archiven, sie sollen am 8. Februar wieder öffnen können. Wer hinein will, muss eine FFP2-Maske statt einem Mund-Nasen-Schutz anlegen.
  • Sport: Skifahren bleibt für die Bevölkerung wie Eislaufen und sonstige Freiluftaktivitäten erlaubt. In Turnhallen darf nicht gesportelt werden. Auch Profisport findet weiter statt. Bei den Veranstaltungen ist der Sport die Ausnahme, nur dürfen wie bisher keine Zuschauer eingelassen werden.
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