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Die Machtfülle an der Staatsspitze: Was der Bundespräsident alles darf

Von Annette Gantner,  11. August 2022 00:04 Uhr
Alexander Van der Bellen bei seiner Angelobung durch die Bundesversammlung am 26. Jänner 2017. Bild: APA/ROBERT JÄGER

WIEN. Kompetenzen umfassen die Entlassung der Regierung und die Auflösung des Nationalrats

Der Bundespräsident ist kein Ersatzkaiser. Lange Jahre wurde das Amt sogar etwas belächelt: Das Staatsoberhaupt habe ohnehin nur die Funktion, Wirtschaftsdelegationen ins Ausland zu begleiten, die Regierung anzugeloben und am Nationalfeiertag und zu Neujahr Ansprachen zu halten.