Die Machtfülle an der Staatsspitze: Was der Bundespräsident alles darf
WIEN. Kompetenzen umfassen die Entlassung der Regierung und die Auflösung des Nationalrats
Der Bundespräsident ist kein Ersatzkaiser. Lange Jahre wurde das Amt sogar etwas belächelt: Das Staatsoberhaupt habe ohnehin nur die Funktion, Wirtschaftsdelegationen ins Ausland zu begleiten, die Regierung anzugeloben und am Nationalfeiertag und zu Neujahr Ansprachen zu halten.