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Die Kassenfusion und das Linksfahren

Von Annette Gantner   09.Oktober 2019

Im Verfassungsgerichtshof (VfGH) waren gestern alle Plätze gefüllt. Mehrere Gebiets- und Betriebskrankenkassen, die Arbeiterkammer und ein Drittel der Bundesratsmandatare fechten die Kassenreform an. Ab 1. Jänner 2020 soll es statt neun regionaler Krankenkassen eine österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) geben.

Michael Rohregger als Anwalt mehrerer Kassen begann mit einem Vergleich. "Es macht einen großen Unterschied, ob ein Bereich erstmals geändert wird oder ob in eine Struktur eingegriffen wird", sagte er. 1929 habe man sich in Österreich darauf verständigt, dass Autos rechts fahren. Damals hätte man genauso gut links festlegen können. Wenn man heute das Linksfahren einführen wolle, bräuchte es dafür gewichtige Gründe. Durch diese Reform werde das Sozialversicherungssystem weder effizienter noch kostengünstiger, folgerte Rohregger. Die Einführung sei mit einem Übergangszeitraum von neun Monaten überhastet. Kritik übte er auch daran, dass die Rücklagen von gut wirtschaftenden Kassen (wie in Oberösterreich) in das Gesamtvermögen der ÖGK einfließen sollen. Damit würden die Versicherten einen Teil ihrer Anwartschaft verlieren.

Hauptverbands-Generaldirektor Josef Probst warf der Regierung vor, mit falschen Zahlen operiert zu haben. Einsparungen von einer Milliarde Euro seien nicht möglich. Die anwesenden Beamten verteidigten die Gesetzesänderungen. Heute geht die Verhandlung weiter. Die Anwälte hoffen, dass der VfGH die Reform noch vor dem Inkrafttreten 2020 aufhebt.

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23. April 2024