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Der Faktencheck zum Kurz-Video

Von Barbara Eidenberger   14.Oktober 2021

„Genau deshalb habe ich auch am Wochenende einen Schritt zur Seite gemacht“ – ganz so freiwillig dürfte dieser Schritt nicht gewesen sein. Sowohl der Koalitionspartner, als auch die VP-Landeshauptleute nehmen für sich in Anspruch, Kurz zum Rücktritt als Bundeskanzler bewegt zu haben. 

„Genauso bin ich nicht nur Politiker, sondern auch ein Mensch“ – Dass die Wortwahl bei einigen Nachrichten zweifelhaft ist, steht außer Frage. Entscheidend ist gerade für die strafrechtlichen Vorwürfe nicht die Wortwahl. Entscheidend ist, ob die Nachrichten mit dem politischen Handeln in Verbindung stehen. Und dafür ist gerade die Episode um das Geld für die Nachmittagsbetreuung beispielhaft. Dass Kurz schreibt, ob er ein „Bundesland aufhetzen“ soll, ist von der Wortwahl her zweifelhaft, aber noch viel mehr ist es ja politisch relevant, weil es ganz konkret darum ging, Finanzmittel und einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung zu verhindern. 

„Ich habe mich bereits entschuldigt“ – Genau das vermissen die Opposition, aber auch viele innerhalb der ÖVP. Kurz erklärte zwar, er bedauere die Formulierungen. Eine tatsächliche Entschuldigung sei dies nicht, so die Kritik. 

„Auch wenn all diese Nachrichten nichts mit dem Strafrecht zu tun haben, so werden sie doch ganz gezielt an die Öffentlichkeit gespielt, um der Volkspartei und mir zu schaden“ – Dazu muss festgehalten werden, dass die Nachrichten in den Ermittlungsakten stehen. Und sie tun das deshalb, weil die WKStA – zu Recht  oder nicht, das wird ein Verfahren klären – in den Nachrichten eine strafrechtliche Relevanz sieht.  Sebastian Kurz wird als Bestimmungstäter geführt. Also als jener, in dessen Auftrag und zu dessen Nutzen die Tatbestände Untreue und Bestechlichkeit begangen worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Nachrichten um zu beweisen, dass Kurz Bescheid wusste und dass die Vorgänge zu seinem Nutzen waren. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung und die weiteren Ermittlungen und vor allem ein Richter werden klären, ob dem so ist oder nicht. 

Als Beispiel sei hier der Nachrichtenverkehr zwischen Kurz und Thomas Schmid aus dem März 2016 angeführt:

Schmid: „Gute News bei der Umfrage Front. Sophie (Karmasin, Anm.) weiß ich nicht ob ich überreden konnte. Sie ist noch voll auf…“
Kurz: „Kann ich mit ihr reden?“
Schmid: „Ja bitte! Sie ist so angefressen wegen Mitterlehner, weil er ihr in den Rücken gefallen ist. Habe jetzt 3 Stunden mit ihr gesprochen . Und Spindi auf sie angesetzt. Wenn du ihr sagst, dass jetzt nicht die Welt untergeht. Und das Mitterlehner eben ein arsch war usw. Hilft das sicher.“
Kurz: „passt mach ich.“

Entscheidend für die WKStA ist hier nicht, dass jemand „arsch“ genannt wurde, sondern dass Kurz mutmaßlich Karmasin dazu überredet haben soll, an dem „Österreich-Beinschab-Tool“ mitzuwirken. Das Gespräch dürfte gefruchtet haben, vermutet die WKStA, denn wenig später, im April 2016, vereinbart Karmasin ein Treffen mit Helmuth Fellner von der Mediengruppe „Österreich“. Und eine Woche später sendet die Meinungsforscherin Sabine Beinschab ihre Kontaktdaten an Schmid.

Für die WKStA deutet eine weitere Nachricht aus dem April 2016 darauf hin, dass es Vereinbarungen gegeben habe. Schmid schreibt an Wolfgang Fellner: „Lieber Herr Fellner, mit ihrem Bruder einen Teil der Vereinbarung erledig. Ich bin gespannt wie das Schelling Budget morgen bei euch berichtet wird. LG Thomas“ 

Und im September 2019 schreibt Schmid an Kurz: „Hab echt coole News. Die gesamte Politikforschung im Österreich wird nun zur Beinschab wandern. Damit haben wir Umfragen und Co im besprochenen Sinne :-))“

(Anm. Alle Nachrichten werden in der Original-Schreibweise wiedergegeben.)  

„Eine klare Trennung zwischen SMS-Nachrichten und strafrechtlichen Vorwürfen wäre wichtig“ – Genau das ist aus oben genannten Gründen nicht möglich. Die Nachrichten sind Teil des Ermittlungsverfahrens. 

„Und ich bin froh, dass es mittlerweile auch mehr und mehr Experten gibt, die auch klar sagen dass es keinen Hinweis auf eine Anstiftung und auf ein strafrechtliches Verhalten von meiner Seite gibt“ – Wer diese Experten sind, sagt Kurz nicht. Mehrere ÖVP-Vertreter verwiesen zuletzt auf das ZIB2 Interview mit Strafrechtsprofessor Robert Kert. Kert selber postete aber mittlerweile öffentlich dazu: „Leider verwendet es die ÖVP gerade als Argument dafür, dass Kurz unschuldig ist. Nichts lag mir ferner als das. Es ist auch nicht meine Aufgabe, das zu beurteilen.“ 

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25. April 2024