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Datenschützer lehnen neuen Gesetzesentwurf zu Messenger-Überwachung ab

Von nachrichten.at/apa, 25. September 2024, 06:47 Uhr
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

WIEN. 2018 hat die damalige ÖVP-FPÖ-Koalition einen "Bundestrojaner" zur Überwachung von Messenger-Nachrichten beschlossen, noch vor Inkrafttreten wurde er 2019 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt.

 

Nach langem Widerstand der Grünen hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nun im Gefolge der verhinderten mutmaßlichen Anschlagspläne auf ein Taylor-Swift-Konzert einen neuen Gesetzesentwurf zur Messenger-Überwachung in Begutachtung geschickt. Datenschützer lehnen auch diesen ab.

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Die ÖVP hat schon länger Druck für mehr Befugnisse der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zur Messenger-Überwachung gemacht. Die Grünen lehnen einen neuen "Bundestrojaner" wegen des Eingriffs in Grund- und Freiheitsrechte zwar weiter ab, haben sich zuletzt aber für neue Möglichkeiten für die DSN zur Verhinderung terroristischer Gewalttaten offen gezeigt und für eine Begutachtung des Gesetzesentwurfs plädiert, um offene Fragen zu klären. Die Frist dafür hat am heutigen Mittwoch geendet.

"Bundestrojaner"

Bei Datenschutzorganisationen fällt auch der neue Entwurf des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz (SNG) zur Messenger-Überwachung durch. Darin ist das Innenministerium zwar explizit auf die VfGH-Vorgabe eingegangen, dass eine Überwachung von Computersystemen nur "in äußerst engen Grenzen" zulässig ist. Die im Gesetz vorgesehene Einschränkung der Überwachung auf einen bestimmten Umfang von Daten aus einem definierten Zeitraum ist aber etwa für epicenter works nur"rechtliche Fiktion", weil ein "Bundestrojaner" nur bei vollumfänglichen Administrationszugriff auf das Mobiltelefon funktioniere. Der verstärkte Rechtsschutz - vorgesehen ist eine Bewilligung durch das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) und Befassung des Rechtsschutzbeauftragten beim Innenministerium - sei wiederum ohne eine neue Institution wie einen Rechtsschutzsenat bzw. ohne zusätzliche Mittel oder Kompetenzen "lediglich ein Lippenbekenntnis".

 

Der Datenschutzbehörde (dsb) erscheinen die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Hürden für einen so "tiefgreifenden" Eingriff wie die Messenger-Überwachung zu gering. Ob die geplante Software aus Datenschutzsicht zulässig ist, kann die dsb nicht einmal abschätzen, weil die genaue Beschreibung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen fehlt - eine Kritik, die sich auch in anderen Stellungnahmen mehrmals wiederholt. Dem Datenschutzrat fehlen konkrete Angaben, wieso die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, um schwerwiegende Bedrohungen abzuwenden. Auch die Datenschutzorganisation noyb vermisst eindeutige Regelungen, die sicherstellen, dass die eingesetzte Software den Anforderungen von Datenschutz und Verfassung entspricht.

Juristen uneins

Uneins sind sich Juristen. Zustimmung zur geplanten Regelung kommt von Vertretern des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien. Dass im Gegensatz zu anderen rechtsstaatlichen Demokratien nicht zumindest in schwerwiegenden Einzelfällen auf Kommunikationsinhalte zugegriffen werden könne, um Verbrechen vorzubeugen und begangene Taten aufzuklären, ist für die Strafrechtsprofessoren Farsam Salimi und Susanne Reindl-Krauskopf schwer nachvollziehbar. Nun werde diese "Lücke" zumindest beim Verfassungsschutz geschlossen.

Die Gefahr flächendeckender Überwachung sehen beide nicht, solle die Maßnahme doch nur bei schwerwiegender Bedrohung bzw. Spionagefällen in Frage kommen und auch das nur, wenn der Einsatz anderer Maßnahmen aussichtslos wäre. Durch das mehrstufige Bewilligungs- und Kontrollverfahren werde der Grundrechtseingriff auf das absolut notwendige Maß beschränkt. "Keine Einwände" äußert auch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof (OGH), sei doch die Eingriffsschwelle "sehr hoch angelegt". Das BvWG hat ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken, fordert aber in seiner Stellungnahme zusätzliches Personal für die neu vorgesehene Aufgabe.

Mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar

Weit skeptischer sieht man das im Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuni (WU). Es sei nicht klar, ob es überhaupt die technischen Möglichkeiten für eine solche Überwachung gibt, bei der keine Grundrechte verletzt werden oder ob die Überwachungssoftware ohne Beschädigung wieder entfernt werden kann. Auch ob es für die vorgesehene Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten genug personelle und technische Ressourcen gibt, ist für die WU-Experten Robert Kert und Raphaela Bauer-Raschhofer fraglich.

Klare Ablehnung kommt vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag. Dort sieht man einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. "Kardinalfehler" seien das Ausnutzen von Sicherheitslücken und dass die geplante Beschränkung der Überwachung auf bestimmte Kommunikationsvorgänge technisch gar nicht möglich sei. Kritik kommt auch daran, dass es keine Bestimmungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten oder Journalisten gibt.

Für die "Liga für Menschenrechte" ist das Ausspähen durch ein eingebrachtes Programm trotz der geplanten Sicherheitsvorkehrungen mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar, für den ÖGB ist der vom VfGH geforderte Schutz der Grund- und Freiheitsrechte nicht verwirklicht und das Vorhaben zudem technisch nicht umsetzbar. Amnesty International warnt darüber hinaus davor, dass der menschenrechtskonforme Einsatz von Spyware auch nicht unabhängig überprüft werden könne, weil deren Hersteller den Quellcode gegenüber ihren staatlichen Kunden nicht offenlegen würden. Der Chaos Computer Club Wien (C3W) sieht in diesem Zusammenhang eine Gefährdung der österreichischen IT-Landschaft. Die Internet Service Providers Austria (ISPA) warnen zudem vor "unabsehbaren Sicherheitsrisiken" für die Anbieter und deren Nutzer, weil im Entwurf auch ein Ausspähen von Cloud-Systemen oder anderen Geräten mit Internetverbindung wie Smart-Home-Systemen nicht ausgeschlossen sei.

Fragezeichen bei den Kosten

Die Österreichische Bischofskonferenz kritisiert wiederum, dass anders als in der Strafprozessordnung im SNG der "Schutz der geistlichen Amtsverschwiegenheit", der das Beichtgeheimnis garantieren soll, nicht verankert sei. Finanzministerium und Rechnungshof (RH) monieren, dass die eigentlich verpflichtende Abschätzung fehlt, welche Kosten durch die Gesetzesänderung zu erwarten sind.

Innenminister Karner betonte in einer Stellungnahme gegenüber der APA, er werde weiterhin mit aller Vehemenz für die Messenger-Überwachung kämpfen, deren Ziel es sei, Terror zu verhindern und Menschen zu schützen. "Menschenschutz ist wichtiger als Datenschutz", so Karner.

Dieser Artikel wurde zuletzt um 11.57 Uhr aktualisiert.

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23  Kommentare
23  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gugelbua (32.814 Kommentare)
am 25.09.2024 11:37

mir ist es egal
ob die wissen welche Klopapier ich verwende 😁

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glingo (5.211 Kommentare)
am 25.09.2024 11:51

wie war noch mal ihr Name?

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Gugelbua (32.814 Kommentare)
am 25.09.2024 12:11

😁nun- ein wenig Kontrolle muß man auch ausüben
nicht alles posten und jeden Mist öffnen/ansehen

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glingo (5.211 Kommentare)
am 25.09.2024 10:58

Also ich will nicht das der Staat vollen Zugriff auf mein Handy hat!
Diesen braucht er das er Messenger überwachen kann da diese ende zu ende verschlüsselt sind.
Bedeutet Verschlüsselung der Nachricht wird am Handy gemacht und die Endschlüsselung auch wieder am Empfänger Handy.

Das bedeutet der Staat hat auf alles auch Banking Apps vollen zugriff.

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soistes (2.621 Kommentare)
am 25.09.2024 12:04

na und? Ihr Schwarzgeld - die paar Netsch - sind dem STaat sicher egal.

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Maxi-milian (754 Kommentare)
am 25.09.2024 09:26

Sind wir ein Land der perfekten Datenschützer?
Eine Messenger-Überwachung soll es nicht geben. Daten und Hinweise aus dem Ausland nutzen wir trotzdem. Offensichtlich fehlt es an der letzten Konsequenz.
Sollte aber etwas passieren, ist der Aufschrei groß. Wie stellen sich die perfekten Datenschützer die Verhinderung von terroristischen und anderen Gewalttaten vor? Brauchen wir ein Heer von Observierern, getarnt mit Trenchcoat und Hut.

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soistes (2.621 Kommentare)
am 25.09.2024 09:17

Ich bin für diese Überwachung.
Dagegen sind eh nur die, die sich in Facebook, X, TikTok und sonstigen Plattformen "preisgeben".

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franz.rohrauer (1.205 Kommentare)
am 25.09.2024 09:49

Glaube eher nicht, dass die "Datenschleuderer" dagegen sind.

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glingo (5.211 Kommentare)
am 25.09.2024 10:20

wenn sie für die Überwachung sind bitte keine Posts und Pseudonymen!

Ausweispflicht bei Anmeldungen im Internet

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Natscho (5.566 Kommentare)
am 25.09.2024 10:32

Dann poste doch bitte gleich mal hier deinen Namen& Adresse

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soistes (2.621 Kommentare)
am 25.09.2024 12:07

Wofür, wollens mich auf einen Kaffee einladen? Da würde ich nein sage. Wir haben absolut nichts Gemeinsames. Fragens bei den OÖN an, vll kriegens das.

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Zeitungstudierer (6.148 Kommentare)
am 25.09.2024 09:02

„Massen“Überwachung gibt den „ÖVP“ Politikern erst so richtig Macht!
Keiner der Menschen weis dann, von wem und wo und für welchen Zweck er überwacht und ausspioniert wird.
Das öffnet Tür und Tor für „Macht“politischen Missbrauch und ist strikt ab zu lehnen.
Man hat schon gesehen, wie sicher die Chats der sicher gestellten Handy verwahrt wurden.
Nämlich gar nicht sicher.
Man konnte vieles in den Medien lesen.
Mit so einer Überwachung kann man jeden unliebsamen Menschen, auch total anständigeund rechtschaffene Menschen ruinieren und fertig machen.
Massenüberwachung ist ganz klar abzulehnen, egal welches schöne politische Mascherl die Vorgangsweise dann bekommt.

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docholliday (9.058 Kommentare)
am 25.09.2024 09:12

Die FPÖ wehrt sich aber auch nicht direkt dagegen!

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Natscho (5.566 Kommentare)
am 25.09.2024 10:34

Die FPÖ ist auch, so wie die ÖVP, eine Partei der Reichen & Schönen

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spoe (15.162 Kommentare)
am 25.09.2024 08:41

Willkommenskultur für Terroristen und Amokläufer.

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glingo (5.211 Kommentare)
am 25.09.2024 10:39

und sie glauben nicht das die dann andere Wege zur Kommunikation finden.

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Paul44 (1.217 Kommentare)
am 25.09.2024 08:28

Die Gauner werden sich andere Wege suchen, um zu kommunizieren. Übrig bleibt die Massenüberwachung unbescholtener Bürger.

Jeder Informatik-Student im ersten Semester schafft es, ein Chat-Programm zu entwickeln, das die staatliche Überwachung umgehen kann. Das ist wirklich kein Aufwand.

Übrigens: der Tajlor Swift Attentäter war schon vorher auffällig, ohne dass die Behörden eingeschritten sind: hat Job gekündigt, hat sich auffällig verhalten, hat sich eine Waffe gekauft, hat sich einen Bart wachsen lassen.

Wer da nicht stutzig wird, dem hilft Massenüberwachung auch nicht.

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spoe (15.162 Kommentare)
am 25.09.2024 08:44

Es wird das Handy überwacht, also wie ein Tastenlogger früher am Computer.

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franz.rohrauer (1.205 Kommentare)
am 25.09.2024 09:07

Es wird nur das Handy überwacht? Gut, dann mach ich's eben über den Computer.
Und was jetzt???

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docholliday (9.058 Kommentare)
am 25.09.2024 09:11

Messenger Dienste werden dann überall überwachbar.
Sie müssen sich dort anmelden.
Bled, ha?

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franz.rohrauer (1.205 Kommentare)
am 25.09.2024 09:16

Verschlüsselt und verschleiert.

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docholliday (9.058 Kommentare)
am 25.09.2024 09:07

...der Tajlor Swift Attentäter war schon vorher auffällig, ohne dass die Behörden eingeschritten sind

Sie wissen aber schon, dass wir durch ausländische Behörden informiert wurden.
Österreich selbst hatte keine rechtliche Handhabe für dessen Handyüberwachung!
Oiso haltens die Füß staat, Danke!

Wenn Sie durch eine Überwachung in Bedrängnis geraten, dann haben Sie eh was angestellt!
Pech, dann sind Sie zu recht ins Visier geraten!

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franz.rohrauer (1.205 Kommentare)
am 25.09.2024 07:56

"Messenger-Überwachung". Ich lese immer wieder "Messenger-Überwachung". Ist es aber nicht!

Jeder halbwegs gute Messenger benutzt Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Somit muss, um Messenger zu überwachen, in Wahrheit das Endgerät überwacht werden. Und das geht wiederum nur, indem man ihm Schadsoftware "impft"!

Der vordergründige Zweck klingt plausibel: Bekämpfung von Terrorismus und Kinderpornographie. Das kann man aber von jedem internet-fähigen Gerät aus machen:
- vom Mobiltelefon
- vom PC
- vom Fernseher
- vom Auto
- über das "Smart Home"
- und, und und...

Will man also jemanden vollumfänglich überwachen, müssen alle seine Geräte - Auto und Fernseher inclusive - entsprechend präpariert werden!

Ist eine solche Software erst einmal auf dem Markt, dürfen wir sicher sein, dass sie - wenn auch nur nachgemacht und entsprechend teuer gehandelt - bald auch in freier Wildbahn zu finden ist. Wer diese dann ebenfalls einsetzen wird, ist selbst mit wenig Phantasie leicht zu erraten!

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