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Coronavirus: Kärntens Landeshauptmann kritisiert Strafen für Lebenspartner

Von nachrichten.at/apa, 26. Dezember 2020, 15:02 Uhr
Peter Kaiser (SPÖ)
Peter Kaiser (SPÖ) Bild: Alexander Schwarzl

KLAGENFURT/WIEN. Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat am Stefanitag Corona-Strafbescheide in Sachen Lebensgemeinschaften kritisiert.

Dabei geht es um eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach Paare in Lebensgemeinschaft, in der eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn die gesunde Person weiter im gemeinsamen Haushalt bleibt. Kaiser forderte, solche Strafbescheide vorerst auszusetzen.

Die Angelegenheit war von Medien in Kärnten aufgegriffen worden, es hatte auch Kritik von den Freiheitlichen und dem Team Kärnten/Köfer gegeben. Es soll sich um Strafen von rund 300 Euro handeln. FPÖ-Chef Gernot Darmann hatte etwa gefragt: "Wie kann man Menschen zwingen, ihre Liebsten auf die Straße zu setzen?" Die "absurden Strafen" müssten sofort für nichtig erklärt werden.

Rechtsanwalt Ulrich Salberg hält laut dem "Standard" die Strafen für unrechtmäßig. Dass die Daten, die den Strafbescheiden zugrunde liegen, aus dem Contact-Tracing stammen, sei zudem verfassungswidrig. Salberg vertritt nun drei der Fälle.

In einem Bericht des ORF wird die Geschichte eines Paares aus Gitschtal beschrieben, es soll jedoch mehrere Betroffene geben. Nachdem ein Mann seine Corona-Infektion bekannt gegeben hatte, wurde seine Partnerin zum Contact-Tracing angerufen und gefragt, wann sie das letzte Mal Kontakt zu ihrem Partner gehabt hätte. "Sie hat gesagt, dadurch, dass wir zusammen leben, heute in der Früh", wird der Betroffene vom ORF zitiert. Daraufhin sei die Strafe ausgeschickt worden, wobei nie kontrolliert worden sei, ob das Paar die Auflagen einhält, so der Betroffene. Außerdem hätten beide den Hauptwohnsitz in der Wohnung angemeldet.

Kaiser sagte, das Land Kärnten habe hier keinerlei Handhabe, "die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bund, der jetzt gefordert ist", erklärte der Landeshauptmann laut einer Aussendung des Landespressedienstes am Samstag. Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden, sagte der LH. "Und ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt", so Kaiser. Solche Strafbescheide, die die Bezirkshauptmannschaften im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung als direkt der Bundesregierung untergeordnete Behörde erlasse, sollten ausgesetzt werden. Er werde die notwendigen Änderungen auch schriftlich und im Zuge der nächsten Videokonferenz am 4. Jänner bei der Bundesregierung urgieren.

Bund weist Verantwortung zurück 

Das Gesundheitsministerium bezeichnete die Kritik Kaisers am Samstagabend in einer Reaktion gegenüber der APA als "nicht nachvollziehbar". Die Vorgaben des Bundes bezüglich Kontaktpersonennachverfolgung seien "eindeutig", teilte ein Ressortsprecher mit. "Es handelt sich dabei allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese entscheiden im Einzelfall und können hier - falls notwendig - auch zusätzliche Vorgaben tätigen."Dass solche Fälle bisher nur in Kärnten aufgetaucht seien, lasse außerdem vermuten, dass hier die Bezirksbehörden "etwas falsch interpretiert haben", sagt ein Sprecher. Im Übrigen liege die Entscheidung über Strafen ebenfalls bei den Bezirksbehörden.

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111  Kommentare
111  Kommentare
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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 27.12.2020 16:49

SPÖ-Kaiser spielt einen letztklassigen Populisten, der mit Halbwahrheiten in der Gesundheitskrise andere anpatzt und selbst damit punkten will.

Das ist schon beim SPÖ-Luger ordentlich in die Hose gegangen (Ampel-Kritik und seiner Meinung nach nicht nötige Maßnahmen, Silvester-Feier-Einschränkungen angeblich praxisfern).

Den Jörg Haider mit dem Blutschokolade-Schmäh nachzumachen kann gefährlich sein, denn Jörg Haider beherrschte diese Spiel.

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 27.12.2020 15:30

Das Abschieben und Hinauswerfen kennen sie, die FPÖ Menschen, das Nachdenken können sie weniger gut. Keiner landet von Gesetz wegen auf der Straße, dass es klar ist!

Und ganz im Gegenteil, leider ist es nicht verboten, seinen kranken, hilflosen Mitbewohner auf die Straße zu setzen und das unfassbare geschah doch. Vor Augen der Nachbarn, die wegschauten.

Solidarität müsste in der Gesellschaft verankert sein und nicht im Staat alleine.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 27.12.2020 12:47

"Sie habe den Kontakt mit anderen Personen zu meiden"

Wie geht denn das im gemeinsamen Haushalt?

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 27.12.2020 15:32

In einer 1 Zimmerwohnung nicht möglich. Je ein eigenes Schlafzimmer, Bad und WC und das Essen vor die Tür stellen, Coronaerkrankte können im gemeinsamen Haushalt betreut werden, wenn die räumlichen Gegebenheiten es zulassen.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 27.12.2020 16:26

Im eigenen Haushalt ginge das durch Trennung des Wohnraums, wenn groß genug.
Aus dem eigenen Haushalt/Wohnsitz (lt. Meldezettel) kann man nicht vertrieben werden.

Aber im "Fall Kaiser" geht es um ein Pärchen, wo eine Person in Quarantäne ist und eine negativ getestet dennoch beim Partner leben will. Auf Besuch sozusagen, weil sie nicht den gleichen Hauptwohnsitz haben.

Sollten sie - unabhängig vom Wohnsitz - vorher schon zusammengelebt haben, als einer der Partner in Quarantäne musste (wegen positiver Testung), dann hätte der andere Partner im selben Haushalt als Kontaktperson auch in Quarantäne müssen und nicht raus dürfen!

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Insi (472 Kommentare)
am 27.12.2020 11:19

Gilt diese Verordnung nur für Lebensgemeinschaften oder auch Ehegemeinschaften?
Was tun wenn die Wohnung so klein ist, dass man sich nicht aus dem Weg gehen kann?

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 27.12.2020 15:33

Andere Möglichkeiten suchen.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 27.12.2020 16:28

Diese Verordnung verbietet alle Besuche von (infizierten) Personen in Quarantäne in fremden Haushalten (definiert durch den Meldezettel).

Unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Ehestand.

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Insi (472 Kommentare)
am 27.12.2020 11:18

Gilt diese Verordnung nur für Lebensgemeinschaften oder auch Ehegemeinschaften?
Was tun wenn die Wohnung so klein ist, dass man sich nicht aus dem Weg gehen kann?

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meisteral (11.740 Kommentare)
am 27.12.2020 12:18

Laut Meinung der 99% Fachjuristen hier: verhungern.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 27.12.2020 16:32

Den eigenen Hauptwohnsitz betrifft es natürlich NICHT. Nur Besuche von Infizierten in anderen Haushalten sind - unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis - untersagt. Und da ist es egal, ob Pärchen, Lebensgemeinschaft (SVA) oder getrennt lebende Ehepartner.

So wird man im Quarantäne ("Absonderungs") Bescheid auch informiert und das hat nichts mit der aktuellen Verordnung zu tun. Personen im selben Haushalt werden entsprechend der Kontaktpersonen-Regelung behandelt. Also in der Regel auch Quarantäne.

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meisteral (11.740 Kommentare)
am 28.12.2020 12:08

Laut Meinung der 99% Fachjuristen hier: verhungern.

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 27.12.2020 11:17

Da wird wieder einiges durcheinander gebracht:
Wenn die beiden zusammen leben, d.h. beide an derselben Adresse gemeldet sind, muss - wenn eine Person infiziert ist - sich die nicht infizierte Person (Partner/in) in Quarantäne begeben.
Leben die beiden nur zusammen (seit 3 Tage, 3 Wochen, 3 Monaten,...), haben aber beide separate Wohnsitze, besteht logischerweise ein Besuchsverbot.
Muss man das einem Landeshauptmann erklären? Er will offenbar wieder einmal - so wie bei der Falschauslegung der Grenzkontrollen (nur kärntner Grenzübergänge hatten das "Problem", die steirischen,... nicht) - politisches Kleingeld wechseln.
Und die Medien machen daraus Schlagzeilen.

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handycaps (2.138 Kommentare)
am 27.12.2020 11:31

...... und was haben sie an den Worten “gemeinsamer Haupwohnsitz“ nicht verstanden?

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 27.12.2020 16:36

Wenn das so stimmt (was ich bezweifle), dann muss die zweite Person im selben Haushalt als Kontaktperson 1 sofort auch in Quarantäne und darf nicht in der Gegend herumlaufen, einkaufen gehen etc. Das steht so auch im Bescheid so drinnen und sollte das Pärchen wissen.

Die Strafe ist in diesem Fall dann mehr als gerechtfertigt und hat mit der aktuellen Verordnung nichts zu tun, sondern mit der Nichteinhaltung der Anordnung zur Quarantäne in diesem Haushalt!

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gent (3.909 Kommentare)
am 27.12.2020 16:40

Danke, wir wissen jetzt über die Art Ihres Handicaps bescheid.

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Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 27.12.2020 10:59

Unsere Regierung wird diese Erfahrung bei einer der nächsten Wahlen machen, wenn der Wähler durch Stimmenentzug abstraft🤢☻

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 10:44

https://kaernten.orf.at/stories/3082344/

genauere Infos

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 10:50

Nur mal zur Info wenn man sich nicht an Verortungen oder Gesetze hält

Bestätigt: 15.000 Euro Strafe für BH Heinz Pansi
Hermagor – Wegen falscher Beurkundung wurde der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, im Zusammenhang mit der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 laut einem Bericht der Kronen Zeitung verurteilt. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurde er freigesprochen.

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Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 27.12.2020 10:57

Verortungen sind was anderes als Verordnungen📚📃

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 10:30

alle die immer Behaupten das ist ein Einzelfall

Bisher Corona-Strafen in Höhe von fast 5,9 Millionen Euro verhängt
Von nachrichten.at/apa 26. August 2020 14:12 Uhr

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 27.12.2020 10:22

Es war schon im Sommer das Rote Land Kärnten mit seinen Bezirkshauptmannschaften, die versucht haben mit einer falschen Auslegung der Verordnung, die Bundesregierung anzupatzen.

Die Folge war das Familien Nächte im Auto vor der Grenze verbringen mussten.
Jetzt wird wieder Versuch durch eine wiedereinnehme Auslegung , politisches Kleingeld zu wechseln.

Armer Landeshauptmann Kaiser wenn sie nichts besseres zu tun haben.

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 10:32

Und da war die Verortung falsch und wurde angepasst schon im Sommer

und jetzt wird es auch so seine

nicht Angepatzt sondern ein Fehler des Bundes ihrer Schwarzen
der Landeshauptmann verhängt keine Strafen macht der kleine Schwarze Beamte in der BH.

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weinberg93 (16.329 Kommentare)
am 27.12.2020 10:44

ANALYSIS kann er nur eins:
Andere als Lügner bezeichnen wenn ihm etwas nicht passt, dabei lügt er nachweislich selbst wie gedruckt!
Vor wenigen Tagen behauptete er, Wien hätte die niedrigste 7-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen.
Da hat er still und heimlich das Burgenland wieder an Ungarn angegliedert.
Die k. & k. Monarchie ist schon 102 Jahre vorbei, das Burgenland wurde vor über 98 Jahren wieder Österreich zugeschlagen.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 27.12.2020 10:20

Da bringt der SPÖ-Kaiser aus Kärnten einige Sachen durcheinander: Quarantäne (Bescheid stellt zuständige Behörde regional aus) und Verordnung (Bund). Ob absichtlich oder unabsichtlich spielt keine Rolle, seine Grundaussage ist jedenfalls FALSCH!

Denn eines ist klar: wer mit einer in Quarantäne befindlichen Person in einem Haushalt lebt, muss auch selbst in Quarantäne.

Und bei einer Person, die sich momentan in Quarantäne befindet, kann man nicht einfach ziehen, auch wenn man ein Pärchen ist. Leben beide bereits in einem Haushalt, gilt die Quarantäne für beide (entsprechend Kontaktpersonendefinition, so wie vorheriger Absatz).

Eventuell macht das auch so etwas mehr Sinn, wenn man Informationen nicht aus dem Zusammenhang reißt. Kaiser spielt ein schmutziges parteipolitisches Spielchen, denn er weiß, dass kaum jemand aus seinem Klientel die genauen Texte nachlesen wird, aber so wie er gleich über die Regierung und sowieso alles schimpfen wird.

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meisteral (11.740 Kommentare)
am 27.12.2020 12:15

..... Denn eines ist klar: wer mit einer in Quarantäne befindlichen Person in einem Haushalt lebt, muss auch selbst in Quarantäne.....“

Blödsinn! In meinem Bekanntenkreis mehrfach als Außenstehender mitbekommen:
Eine Absonderung im Sinne der Quarantäneverordnung ist auch in einem gemeinsamen Haushalt durch strikte Trennung der Lebensbereiche möglich und zulässig.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 27.12.2020 16:40

Ja, aber offensichtlich hat es in diesem Fall keinerlei Trennung gegeben und der Partner hat sich NICHT an die Quarantäne-Bestimmungen oder andere Vorsichtsmaßnahmen gehalten. Dann bringt die Quarantäne des Partners ziemlich wenig!

Wenn der Herr Kaiser nun meint, er muss die Regierung anpatzen, weil er das Verhalten öffentlich gut heißen will, dann blamiert er sich vor Experten und allen anderen, die sich penibel an diese Bestimmungen halten.

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meisteral (11.740 Kommentare)
am 27.12.2020 10:12

Sch....egal. Klagen lassen und Instanzenweg ausschöpfen.
Wird vom VfGh sowieso wieder gekippt im Nachhinein.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 27.12.2020 10:21

Den Kaiser wegen FAKE NEWS klagen? Auch gut.

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meisteral (11.740 Kommentare)
am 27.12.2020 12:10

Das sinnerfassende Lesen scheint nicht die Kernkompetenz der Parteischreiberlinge zu sein.
Ich meinte, für sie in ein paar mehr Worten:
Bescheid beeinspruchen(den von der zuständigen Quarantänebescheidung), Instanzenweg gehen, keine Strafe zahlen, und dann am Ende kippt derVfGh.....
Verstanden?

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 27.12.2020 10:06

Oft bringen die Coronapanikbehörden aus Unverstand nur mehr trottelhafte Strafbestimmungen zusammen, armes Österreich! Im Einzelfall können bei Klagen Bezirksgerichte den Unfug sofort aufheben.

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 27.12.2020 11:19

Ganz einfach: Gemeinsamer Wohnsitz = Quarantäne für den Nicht-Infizierten; kein gemeinsamer Haushalt = Besuchsverbot.
Was ist daran trottelhaft? Nur Trotteln verstehen das nicht!

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JoachimGrill (518 Kommentare)
am 27.12.2020 09:35

Mein Gott ist das lustig!
Rechtliche Zuständigkeit liegt beim Land als Gesundheitsbehörde; die Rudi Verordnung ist zwar mit Sicherheit gesetzwidrig/verfassungswidrig aber die Umsetzung liegt bei den BHs als in diesem Fall Landesbehörde. Der ehrwürdige Herr LH kann das Problem also jederzeit im eigenen Wirkungsbereich lösen.
Die Perfidie liegt ja darin, dass der "normale" Staatsbürger (= Nicht Jurist) sich nur mit anwaltlicher Hilfe wehren kann, Stundensatz so um die € 200. Das weiß natürlich auch die Behörde und unsere weise Bundesregierung und daher werden derartige Bescheide munter weiter ausgestellt und meistens auch bezahlt. Ein kleines Körberlgeld.
Viel Spaß im Lockdown!

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 10:14

Der ehrwürdige Herr LH kann das Problem also jederzeit im eigenen Wirkungsbereich lösen.

Der Beamte hat sich nach dem Gesetz gerichtet wie sollte jetzt der Landeshauptmann dem Widersprechen, es lag ja kein Fehler des Beamten vor.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 27.12.2020 08:45

Diese Vorgehensweise der Regierung ist ein Tribut an die Katholen in der türkisen Partei. Mit der röm.kath.Kirche darf es sich die ÖVP nicht verscherzen sonst sind sie eine große Unterstützung los. Das wäre dann so wie die SPÖ ihre großen Unterstützer verloren hat.

Wir sind nur dem Papier nach ein säkularer Staat nicht in der praktischen Politik.

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azways (5.834 Kommentare)
am 27.12.2020 08:52

Nicht einmal auf dem Papier sind wir säkular.

Sonst hätten wir das Konkordat mit dem Vatikan von Dr. Dollfuß schon lange abschaffen müssen.
Aber die ÖVP frönt halt immer noch dem Ständestaat von 1933 (Bauernstand, Beamtenstand, Kirchenstand, ....)

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 09:53

Der Kirchenbeitrag stammt auch aus dem Jahre 1939, wir auch nur immer Erhöht und nicht abgeschafft.

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 27.12.2020 11:21

Blödsinn! Wenn die beiden nicht zusammen leben, greift das Besuchsverbot. Leben sie zusammen (=Meldung am gemeinsamen Wohnsitz!) gilt die Quarantäneregelung.

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tramway (663 Kommentare)
am 27.12.2020 08:40

An der Leseschwäche des Landes ist aber bitte nicht der Bund schuld.

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 09:55

An ihrer Leseschwäche auch nicht!

das macht nicht das Land die Strafen spricht die BH aus!

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 28.12.2020 10:09

Wenn das Bezirksgericht die Quarantäne- u.a. Maßnahmen aufhebt und der Bezirkshauptmann dagegen das zuständige Landesgericht anruft, lassen sich die Landesgerichte löblicherweise mit der Behandlung meist überaus lange Zeit, was schon deswegen nicht so schwer ist, da sie ziemlich überlastet sind.

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ab1412 (1.341 Kommentare)
am 27.12.2020 08:24

Warum die Kritik an Kaiser ? Die Strafe gilt in ganz Österreich und geht vom Bund aus.

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glingo (4.975 Kommentare)
am 27.12.2020 09:56

Die ÖVPler müssen ihrer Regierung verteidigen mit allen Mitteln.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 27.12.2020 10:26

Würde gelten, wenn es denn so wäre.

Es geht hier weniger um die neue Verordnung als mehr um die Quarantänebestimmungen. Ist jemand positiv getestet, muss er in Quarantäne.
Die im gleichen Haushalt befindlichen Personen ebenso.

Besuche von außerhalb sind untersagt. Letzteres gilt auch für Paare, die sich entscheiden müssen: gemeinsamer Haushalt (Q) oder getrennter Haushalt (keine Besuche, kein momentanes Zusammenleben).

Anders gesagt: KAISER kapiert es nicht.

PS: Was macht übrigens aktuell sein Sohn, den er in der Landepolitik ganz nach oben hieven wollte und das am Widerstand der Genossen scheiterte. Welches Versorgungsposterl hat dieser nun bekommen?

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lester (11.402 Kommentare)
am 27.12.2020 08:21

Warum passieren solche Sachen gerade in Kärnten? Hat das ev. mit der Partei des Landeshauptmanns zu tun?

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ab1412 (1.341 Kommentare)
am 27.12.2020 08:22

Nein hat es nicht. Die Strafen verhängt der Bund.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 27.12.2020 09:38

Nein, die BH.

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gent (3.909 Kommentare)
am 27.12.2020 16:46

Wäre spannend zu wissen, welche 5 Analphabeten diese Falschmeldung auch noch mit einem like versehen haben.

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azways (5.834 Kommentare)
am 27.12.2020 08:46

Ist natürlich reine Parteipolitik.

Außer in Wien, Kärnten und Burgenland werden keine Strafen verhängt.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 27.12.2020 08:20

Der Kaiser wieder. Es ist keine Verordnung, kein Gesetz sondern eine Empfehlung.

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